Cäsiummessung

Radium-Cäsium Messung:
Die anerkannte und zertifizierte Messstelle zur Becquerel-Untersuchung wird von Herrn Martin Pentenrieder betreut.
Da Herr Pentenrieder die Messung ehrenamtlich ausübt, ist eine vorherige Terminabsprache unerlässlich.

Martin Pentenrieder:

82281 Unterschweinbach
Hauptstr. 31
Tel. 0172 8230183

Der Messvorgang dauert, , etwa 30 Minuten.

Bitte bringen Sie mindestens 500 g Muskelfleisch (kein Fett !!), in Gulaschgröße geschnitten, zur Radium-Cäsium-Messung mit.
 Das Wildbret kann nach der Messung ohne Weiteres genutzt werden.

Zur Kostendeckung wird von unseren Mitgliedern ein Betrag von € 5,00 erhoben, Nichtmitglieder zahlen € 10,00.

Sollte der Grenzwert von 600 Bec / 1 kg Wildfleisch überschritten werden, sind € 10,00 wegen der umfangreichen Dokumentation fällig. 
Dieser Betrag wird bei einer fachgerechten Entsorgung wieder erstattet. 
Bei Grenzwertüberschreitung muss das Schwarzwild in einer Tierkörperverwertungsanstalt vernichtet werden. Für uns bietet sich das Unternehmen aus Kraftisried an.
 Der Tierkörper wird bei Ihnen abgeholt, und Sie erhalten eine Bescheinigung.
 Die Kosten hierfür sind abhängig vom Gewicht des Schweines,
 bis 50 kg fallen € 14,15 an, darüber € 28,30.
 Falls eine entsprechende Kontamination vorliegt, erhalten Sie vom Bundesverwaltungsamt in Köln eine Entschädigung nach dem Atomgesetz.
 Für Frischlinge werden € 102,26, für alle anderen € 204,52 erstattet. Zusätzlich wird eine Pauschale für die Strahlenmessung von € 10,23 ausbezahlt.
 Bevor Sie die Dokumente nach Köln schicken können, ist eine kostenfreie Bestätigung der Richtigkeit der gemachten Angaben durch die Untere Jagdbehörde notwendig. Die Kreisgruppe FFB empfiehlt grundsätzlich vor der Trichinenproben-Untersuchung eine Radium-Cäsiummessung durchzuführen.

Bläserserenade 10. Mai 2019

 

Am Freitag, den 10. Mai 2019, findet wieder eine Serenade mit den Jagdhornbläsern der BJV Kreisgruppe Fürstenfeldbruck statt.

Wie schon im vergangenen Jahr spielen wir an der Waldkapelle zwischen Egenhofen und Dirlesried.

Vor der Marien-Kapelle sind Bänke und Tische aufgebaut. Ab 19:30 Uhr gibt es dort Getränke.

Um 20 Uhr beginnen die Jagdhörner direkt vor der Kapelle zu spielen

Trichinenuntersuchung

Die Entnahme des Zwerchfellpfeiler darf ausschließlich nur durch eine „kundige Person“ mit zusätzlicher Schulung erfolgen.
 Des Weiteren muss der Entnehmende beim Veterinäramt FFB registriert sein. Die Erlaubnis ist auf Jagdreviere im Landkreis  begrenzt.
Auskünfte erhalten Sie beim Landratsamt / Veterinäramt.
 Die Trichinenproben können ab 01.01.2018 persönlich abgegeben werden in der Praxis / Labor von:
Dr. Martin Steber, 82276 Nassenhausen, Hauptstraße 28
Montag,                       zwischen 08 – 10 Uhr
Mittwoch und Freitag   zwischen 10 – 12 Uhr
zu allen anderen Zeiten wird ein Laborkasten zur Verfügung stehen.

Neben der Probe, in hygienisch einwandfreien Zustand, von etwa
jeweils 25 g müssen mit abgegeben werden:

–  Wildmarke, kleiner Abschnitt, der große verbleibt an der Sau
–  Wildursprungsschein, ausgefüllt und unterschrieben
–  Probenbegleitschein, mit Fax-Nr. bzw. e-Mail vollständig! ausgefüllt,
 und                unterschrieben

Die Kosten belaufen sich auf € 20,82.

Teilweise Rückerstattung
Über das Landratsamt Fürstenfeldbruck kann ab dem Jagdjahr 2016/2017 zur Eindämmung der Wildschweinpopulation im Landkreis ein Zuschuss für die gesetzlich vorgeschriebene Trichinenuntersuchung an Schwarzwild in Höhe von 10 Euro je erlegtem Wildschwein beantragt werden.

Folgende Kriterien müssen erfüllt sein:

das Wildschwein muss nachweislich in einem Revier im Landkreis Fürstenfeldbruck erlegt worden sein.  (Nachweis: gemäß eingereichter Streckenliste im LRA FFB)

das Wildschwein muss auf Strahlenbelastung untersucht worden sein und der Wert muss unter 600 Bq/kg liegen.  (Nachweis: Protokoll Becquerel-Untersuchung  – Ausgabe LRA FFB)

die Trichinenuntersuchung muss durchgeführt worden sein und das Ergebnis muss negativ sein. (Nachweis: Wildursprungsschein für die Untersuchung auf Trichinen – rotes Blatt)

Der Zuschuss kann durch Vorlage der gesammelten entsprechenden Original-Nachweise (keine Kopien!) je Revier , zum Ende eines Jagdjahres (31.03.) bei der Unteren Jagdbehörde im Landratsamt Fürstenfeldbruck beantragt werden.
Erstmals kann dieser Zuschuss für das abgelaufene Jagdjahr 2016/2017 (beginnend am 01.04.2016) in Anspruch genommen werden.
Das Antragsformular  finden Sie nachstehend bzw. im Downloadbereich

Text:
in Abstimmung mit der Unteren Jagdbehörde FFB – Gerhad v. Hößlin – 04.05.17

Gebührenzuschuss Wildschweine

Adressen /Behörden/Personen

Behörde Ansprechpartner Anschrift / Telefon
Radio-Cäsium-Messung Herr Martin Pentenrieder 82281 Unterschweinbach
Hauptstr. 31
Tel. 0172 8230183
Trichinenuntersuchung Dr. Martin Steber 82276 Nassenhausen
Hauptstrasse 28
Tel. 08145 / 6911
Veterinäramt FFB
Ausgabe von  Wildursprungsmarken
 Frau Manke Fürstenfeldbruck,
Hans-Sachs-Str. 9
Zimmer 130
Tel. 08141 / 519-285
Untere Jagdbehörde Herr Hans Betz Tel. 08141 / 519-357
Bundesverwaltungsamt Herr Kamp 50933 Köln
Eupenerstr. 125
Tel. 0221 / 758-5022
Tierkörperbeseitungsanst. Kraftisried GmbH Tel. 08377 / 92940-0

 

 

Nachsuchengespanne

Die Nachsuchengespanne der Kreisgruppe FFB

Brach Bernd,       mobil: 0170-4172606

Kaminski Torsten mobil 0179- 9427150

Rauch Andy,       mobil: 0171-5875120

 

(alphabetische Reihenfolge)

Hauptversammlung der Kreisgruppe FFB am 27.April 2019

Sehr geehrte Mitglieder der Kreisgruppe Fürstenfeldbruck.

Zur Jahres-Hauptversammlung 2019 der BJV-Kreisgruppe FFB laden wir Sie hiermit herzlich ein.

 

Termin:               Samstag, den  27.04.2019

                           11.30 Uhr im Saal des Restaurants „Dorfwirt“

                           82290 Landsberied, Römerstr. 20

 

Tagesordnung

1.      Begrüßung durch den 1. Vorsitzenden der Kreisgruppe

2.     Jahresbericht des 1. Vorsitzenden und der Ressortchefs

3.     Kassenbericht des Schatzmeisters

4.     Bericht der Kassenprüfer

5.     Entlastung der Vorstandschaft

6.     Ehrungen

7.     Verschiedenes, Wünsche und Anträge

Anträge zur Hauptversammlung sind nicht eingegangen.

Nutzen Sie bitte die Gelegenheit an der Jahres-Hauptversammlung teilzunehmen!

Mit bestem Gruß und Waidmannsheil

Gerhard von Hößlin, 1. Vorsitzender

 

 

 

 

Einladung zur öffentlichen Pflicht-Hege-Naturschau am 27.April 2019

 

am Samstag, den 27. April 2019 um 14.00 Uhr führt die BJV – Kreisgruppe Fürstenfeldbruck e.V.

im Auftrag der Unteren Jagdbehörde Fürstenfeldbruck im Saal des Restaurants

„Dorfwirt“ 82290 Landsberied, Römerst. 20

die öffentliche Pflicht- Hege- und Naturschau

des Landkreises Fürstenfeldbruck für das Jagdjahr 2018/2019 durch.

Die öffentliche Besichtigung der Hegeschau ist heuer erst ab ca. 13.30 Uhr möglich, da unmittelbar zuvor die Jahreshauptversammlung der BJV-Kg. FFB  stattfindet. Bitte warten Sie ggf. das Veranstaltungsende ab.

Programm:

 

  • Begrüßung durch den 1. Vorsitzenden
  • Grußworte
  • Kurzreferat – Untere Jagdbehörde Fürstenfeldbruck – Herr Hans Betz
  • Kurzreferat und Besprechung der Streckenlisten – Kreisjagdberater Herr Rainer Grüter

Mit bestem Gruß und Waidmannsheil

Gerhard v. Hößlin,1.Vorsitzender

Hinweis für die Revierinhaber und Jäger:
Am Freitag, 26.04.2019 sind in der Zeit von 17.00 – 20.00 Uhr die Rehbockgehörne und adulte! Keilerwaffen anzuliefern und bitte ordentlich an den Stellwänden je Hegering und Revier anzubringen.

Die Gehörne bitte   n a c h   Veranstaltungsende am Samstag bis 17.00Uhr wieder abholen.