- Bundesnaturschutzgesetz:
Ziel des Naturschutzes ist es, Natur und Landschaft auf Grund ihres eigenen Wertes und als Lebensgrundlagen des Menschen zu erhalten.
Der Jäger ist der einzige Naturschützer, der hierzu eine staatliche Prüfung abgelegt hat.
Seine Aufgabe besteht darin, die Interessen der Waldbesitzer, der Landwirtschaft und des Naturschutzes in Einklang zu bringen.
Das Bestreben und die Aufgabe ist es, eine große Fauna- und Floravielfalt zu erreichen und zu erhalten.
Hierbei gilt der Grundsatz; Wald mit Wild. Um dies zu erreichen, werden in der praktizierenden Jagd Biotope angelegt, Schutzpflanzungen fürs Niederwild erstellt, Kitzrettung vor der Mahd (mähen), Fütterungen in der Notzeit beschickt, das Anlegen von Wildäckern und Streuobstwiesen. Die Wiederansiedlung von in der Vergangenheit nachgewiesenen Tierarten.
Hier sind z.B. zu nennen:
- Der Biber (mit großem Erfolg mittlerweile bayernweit)
- Das Birkwild in der Röhn
- Der Wolf in der Lausitz
- Der Fischotter
- Das Rebhuhn und der Fasan
Mit Führungen von Kindern durch die Reviere sind wir bestrebt, der Jugend die Natur nahezubringen.
Fazit:
Jagd ist angewandter Naturschutz.