Infoveranstaltung "Mensch und Hund im Wald"

Abschuss grundsätzlich rechtens

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Die Protagonisten der Info-Veranstaltung (von links): Presse-Obmann und Moderator Michael Pöllmann, Verhaltensbiologe Udo Ganslosser, Jägerin Martina Wieland und Rechtsanwalt Peter Greeske.

Bis auf den letzten Platz gefüllt war der Saal im Mammendorfer Bürgerhaus, als die Kreisgruppe Fürstenfeldbruck im Bayerischen Jagdverband (BJV) zur Info-Veranstaltung „Mensch und Hund im Wald“ einlud. Gut 250 Jäger, Jagdbesitzer und private Hundebesitzer waren erschienen, um sich von Verhaltensforscher Udo Ganslosser und Rechtsanwalt Peter Greeske über den richtigen Umgang mit dem Hund in der Natur sowie über die jagdlichen Ge- und Verbote informieren zu lassen.

Die Idee zu der Veranstaltung hatte die erfahrene Hundeführerin und Jägerin Martina Wieland von der Brucker BJV-Kreisgruppe. Nach einem Vorfall Anfang des Jahres, als ein Olchinger Jäger einen wildernden Hund erschoss, als dieser ein Reh attackierte und der dadurch entstandenen emotionalen Berichterstattung in den Medien, veranlasste Wieland die beiden Experten einzuladen, um darüber aufzuklären, was der Hund im Wald darf und sich Hundebesitzer verhalten sollen. 

Wer darf eigentlich was im Wald?

Der Rechtsanwalt des Landesjagdverbandes erläuterte die Rechtsgrundlagen. Wer darf eigentlich was im Wald? Dabei ging er auf die Eigentumsrechte der Waldbesitzer ein, erläuterte das verfassungsrechtliche Recht zum Betreten des Waldes sowie die missbräuchliche Nutzung des Waldes. Rechtlich gesehen dürfen Menschen mit und ohne Hund, joggend oder mit dem Fahrrad, streng genommen die ausgewiesenen Wald- und Feldwege nicht verlassen, um die Lebensräume von Wildtieren nicht einzuschränken. Die bayerische Verfassung garantiere den Bürgern zwar ein „Betretungsrecht für Jedermann“, das sei aber durch das Eigentumsrecht von Waldbesitzern, Jagdpächtern sowie durch den Wildschutz erheblich eingeschränkt. „Hunde in der freien Natur laufen zu lassen, ist unverantwortlich“, sagt deshalb Greeske. Wenn ein Jäger einen wildernden Hund erkennt, sei sein Abschuss grundsätzlich rechtens, auch wenn die Verhältnismäßigkeit der Mittel ein Maßstab sein müsse. 

"Mein Hund tut so etwas nicht"

Auch Verhaltensbiologe und mehrfacher Buchautor Ganslosser, der zuvor über die rassetypischen Verhaltensweisen aufklärte, riet den Hundebesitzern, ihre Vierbeiner frühzeitig an die Leine zu nehmen. Solche Sprüche wie „mein Hund tut so etwas nicht“ oder „der will doch nur spielen“, sollten die Hundebesitzer ganz schnell vergessen. „Ein Hund, der beim Jagen losgaloppiert, ist nicht mehr zu stoppen“, so der Experte. Wenn ein Hund ins Jagdfieber gerate, dann helfe alles Rufen und Pfeifen nicht mehr. Alle Sinne des Hundes seien blockiert. Der Hund folge dann nur noch seinem Urinstink. 

Stress-Situationen für Rehe

Der Tierverhaltensforscher ging aber auch auf die Stress-Situationen der Wildtiere ein, wenn sich Mensch und Hund im Wald bewegen. Bereits laute Stimmen, Hundegebell, Jogger, Reiter oder abseits der Wege quer durch den Wald fahrende Mountainbiker verursachen besonders bei Rehen einen Anstieg des Cortisols und bringen die Tiere in extreme Anspannungen, von denen sie sich erst nach Stunden erholen. Das führe zu Krankheitsanfälligkeit und sogar zu Störungen in der Fortpflanzung. An Bewegungen auf festen Wegen aber würden sich die Tiere gewöhnen. Wo können sich dann aber Hunde austoben, fragte Michael Pöllmann, der Pressesprecher der Brucker Kreisgruppe die Experten bei der anschließenden Aussprache. 

Dialog im Vorfeld 

Hundebesitzer sollten sich am besten an die Kommune wenden, damit entsprechende Hundewiesen ausgewiesen werden, oder sie sollten mit ihren Vierbeinern das Gelände von Hundevereinen aufsuchen, riet Greeske. Jeder Dialog im Vorfeld sei wünschenswert, beantwortete der Rechtsexperte eine Frage einer Hundebesitzerin, die wissen wollte, ob man zuvor mit den Jagdpächtern reden sollte, damit ihr Vierbeiner beim Streunen nicht gleich erschossen wird. „Die Rechtslage ändert sich dadurch aber nicht“, betonte Greeske. 

Dieter Metzler

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