Wildkrankheiten und Seuchen

Der Schutz von Menschen und Tieren vor Krankheiten ist eine unserer wichtigsten Pflichten als Jäger.

, ihren Anzeichen und bedenklichen Merkmalen und das Wissen, wie im Fall der Fälle damit umzugehen ist, für jeden der die Jagd ausübt und auch Wildbret als Lebensmittel in Verkehr bringt unverzichtbar. Dazu gehört es auch, sich stetig auf dem Laufenden zu halten. Nutzen Sie die Informationen des BJV und der Behörden. Wir geben hier auf unserer Seite nur einen Einblick in die Thematik.

Wildkrankheiten und Seuchen – wir unterscheiden …

… nicht-infektiöse Erkrankungen
Dazu zählen unter anderem Vergiftungen durch Mykotoxine, Pestizide oder Schwermetalle, Verkehrsunfälle oder angeborene Missbildungen. Diese Erkrankungen gehen oft mit Symptomen einher, die wir als Jäger bei der Lebendbeschau des Tieres im Revier sehen und als bedenkliche Merkmale einstufen müssen. Dazu gehört auch die Verstrahlung des Schwarzwildes, die nicht sichtbar ist, weshalb Schwarzwild immer einer Radio-Cäsium-Messung unterzogen werden sollte.

… Infektionskrankheiten
Diese Krankheiten werden durch Viren, Bakterien, Pilze, Prionen und Parasiten verursacht. Das Krankheitsbild zeigt mehr oder weniger charakteristische Symptome. Auch eine Übertragung dieser Krankheiten, sogenannte Zoonosen auf den Menschen oder andere Tiere ist in einigen Fällen möglich. Je nach Krankheit und Ausprägung liegen auch hier bedenkliche Merkmale vor, die ein Verwerfen oder eine Fleischuntersuchung des Wildes notwenig machen.

So bleiben Sie auf dem Laufenden – aktuelle Informationen rund um Wildkrankheiten und Seuchen finden Sie hier:

  • BJV-Landesverband: Informationen und Monitoring-Programme
  • LGL Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
  • FLI Friedrich-Loeffler-Institut
  • BMEL Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft

Kleiner Überblick über das Thema Wildkrankheiten, Seuchen, bedenkliche Merkmale und notwendige Maßnahmen

Was sind die Aufgaben der Jäger?

  1. Schutz von Menschen, Haus- und Wildtieren vor übertragbaren Tiekrankheiten, z. B.
  2. Schutz vor Tierseuchen z. B. ASP Afrikanische
  3. Schutz vor genussuntauglichem Wildbret – wer Wildbret mit bedenklichen Merkmalen in Verkehr bringt, begeht eine Straftat!
    Fallwild (Wild das nicht nach jagdrechtlichen Vorschriften durch Erlegen getötet wurde) ist immer als Wild mit bedenklichen Merkmalen zu behandeln und ist als genussuntauglich zu beurteilen!
  4. Ökosysteme beurteilen und Maßnahmen zur Verbesserung ergreifen, denn Krankheiten sind oft ein Anzeichen für Probleme im Ökosystem
  5. Einzeltierschutz, Verhindern bzw. erlösen von Schmerzen und Leiden
  6. Populationsschutz durch geeignete Maßnahmen, die eine Verbreitung von Krankheiten innerhalb einer Population verhindern.

Deshalb ist es unerlässlich – auch im Hinblick auf die Wildbrethygiene

  • … über eine exakte Kenntnis der Wildanatomie und des normalen Verhaltens der einzelnen Wildart zu verfügen, um Beobachtungen und Untersuchung sachkundig durchführen zu können.
  • … das Verhalten des lebenden Wildes laufend und ganz besonders vor dem Schuss, genau zu beobachten um Abweichungen von der Norm und damit bedenkliche Merkmale zu erkennen:
    • Hinken
    • abgekommener, abgemagerter Wildkörper
    • glanzloses Fell
    • fehlende natürliche Scheu vor dem Menschen
    • etc.
  • … nach dem Erlegen ist und nicht nur der Aufbruch gewissenhaft und akribisch bei optimalen Lichtverhältnissen auf zu untersuchen.
    • Durchfallanzeichen, Verschmutzung der Analgegend, mit Kot verschmierte Hinterläufe
    • Schussqualität – Waidwundschuss
    • Lange Zeit zwischen Schuss und Versorgung des Stücks 
    • Alte Verletzungen außen und innen
    • Verklebte Augenlider
    • Geschwülste, Abszesse, Wucherungen, Schwellungen an Muskulatur und Skelett
    • Organe: Entzündungen, Schwellungen, knotige Durchsetzungen, käsige Einschlüsse, Wucherungen
    • Verfärbungen, Verklebungen oder Verwachsungen mit Bauch oder Brustfell sind bei Verfärbung als bedenkliches Merkmal eingestuft
    • Fremder Inhalt in Körperhöhlen z. B. Darminhalt bei Waidwundschüssen
    • Abweichung der Muskulatur in Farbe, Konsistenz oder auffälliger Geruch
    • Gasbildung des Darms mit Verfärbung der inneren Organe
    • etc.
  • … zu wissen, wie der Eigenschutz generell beim Umgang mit Wild und insbesondere bei der Feststellung von bedenklichen Merkmalen durchzuführen ist, z. B. Schutzkleidung wie Schutzhandschuhe, Schutzmaske (z. B. beim Abbalgen eines Fuchses) …
  • … Kenntnis über die verpflichtend durchzuführenden Maßnahmen bei der Feststellung bedenklicher Merkmale zu haben.

Bedenkliche Merkmale – so müssen Sie handeln, unabhängig davon, ob es  sich um erlegtes Wild oder Fallwild handelt

1. Eigenschutzmaßnahmen durchführen

2. Bedenkliche Merkmale ohne Verdacht auf eine Zoonose, meldepflichtige Wildkrankheit oder Wildseuche:
Fachgerechte Entsorgung im Revier, in dem das Wild erlegt oder aufgefunden wurde (Fallwild), ohne Belästigung der Öffentlichkeit oder über die Tierkörperbeseitigung Kraftisried. Natürlich können Sie auch jederzeit eine amtstierärztliche Untersuchung zur genauen Diagnose durchführen lassen.
Wichtig: Verstrahltes Wild (> 600 bq) muss immer über die Tierkörperbeseitigungsanstalt entsorgt werden – Details dazu finden sie hier.

3. Bedenkliche Merkmale mit Verdacht auf eine Zoonose ohne Anzeigepflicht:
Fachgerechte Entsorgung bei diesen Fällen im Landkreis Fürstenfeldbruck über die Tierkörperbeseitigung Kraftisried. 

4. Verdacht auf anzeigepflichtige Wildkrankheit oder Wildseuche
Anzeigepflichtige Tierseuchen von Haus- und Wildtieren sind durch Maßnahmen Einzelner nicht wirksam zu bekämpfen, haben eine volkswirtschaftliche Bedeutung oder gefährden als Zoonose-Erreger die menschliche Gesundheit akut und werden deshalb staatlich bekämpft.
WICHTIG:
Die unverzügliche Anzeigepflicht an den Amtstierarzt besteht bereits bei Verdacht!
Sollte der Amtstierarzt nicht erreichbar sein, ist eine Anzeige bei der Polizei erforderlich ist. Keine weiteren Handlungen am Wildkörper!

4.1 Was ist die Rechtsgrundlage?
§ 24 BJagdG.

4.2 Wer muss anzeigen?
Fachleute, bzw. der fachkundige Personenkreis die einen Verdacht feststellen. Das deutsche Tiergesundheitsgesetz TierGesG definiert als „Fachleute“ u.a. Personen, die zur Jagdausübung befugt sind.

4.3 Wo muss gemeldet werden?
An das zuständige Landrats- oder Veterinäramt, den zuständigen Amtstierarzt, in unserem Fall das Landrats- oder Veterinäramt Fürstenfeldbruck.
Falls nicht erreichbar, bei der Polizei.

4.4 Was müssen Sie noch tun?
Fachgerechte Sicherung von Untersuchungsmaterial auf Anweisung.
Den Anweisungen des Amtstierarztes folgen.
Menschen und Tiere durch Fernhalten schützen.

4.5 Welche anzeigepflichtigen Tierseuchen und Zoonosen gibt es?
Hier finden Sie einige Beispiele. Detaillierte Informationen finden Sie hier beim LGL.

  • Afrikanische Schweinepest (ASP bei Wildschweinen)
  • Blauzungen-Krankheit (bei Rotwild)
  • Brucellose = Zoonose (Feldhase, Rotwild, Schafartige, Ziegenartige, Füchse …)
  • Fuchsbandwurm (Echinokokkose, Fuchs, Hund, deshalb ist eine regelmäßige Entwurmung beim Hund wichtig) = Zoonose
  • Geflügelpest, klassische (Aviäre Influenza bei allen Wildvögeln) = teilweise Zoonose
  • Maul- und Klauenseuche (MKS)
  • Milzbrand (Anthrax) = Zoonose
  • Newcastle Krankheit (ND, Atypische Geflügelpest, alle Wildvögel)
  • Schweinepest/Europäische
  • Epizootische Hämorrhagie der Hirsche

Was können Sie tun?

Helfen Sie mit bei den staatlichen Krankheits-Monitoring-Programmen

Monitoring-Programme sind für eine schnelle und effiziente Tierseuchen-Prävention und Bekämpfung von enormer Bedeutung.
Hier finden Sie die staatlich durchgeführten Krankheits-Monitoring-Programme, die der BJV unterstützt.

Schwarzwild

 

 

Rotwild

 

 

Feldhase

 

 

Reh

 

 

Bildquellen
Wildschwein: Bild von Paul Henri Degrande über Pixabay
Rothirsch: Bild von Ana Gic auf Pixabay
Feldhase: Bild von Franz W. über Pixabay
Rehbock: Bild von Sven Lachmann auf Pixabay