Nachsuche und Leitfaden

Nachsuchengespann der Kreisgruppe Fürstenfeldbruck:
Kaminski Torsten mit Auri, Mobil 0179 9427150

Die Situation kennt jeder …

… am Anschuss keine Pirschzeichen gefunden und vermeintlich gefehlt? Am Anschuss Panseninhalt oder Röhrenknochen schon gefunden und festgestellt, dass der Schuss nicht optimal war? Das ist schon vielen passiert und zugegeben kein gutes Gefühl. Nach jedem Schuss, bei dem das Stück nicht im Feuer liegt oder in der Nähe tot gefunden wird, MUSS IMMER mit einem für die Nachsuche auf die jeweilige Wildart brauchbaren Hund (Haarwild, Schalenwild, Federwild) nachgesucht werden …
Im Idealfall besteht eine Nachsuchenvereinbarung zwischen den Reviernachbarn.

Nachsuche – Ihre gesetzliche Pflicht!

„Die jagdausübungsberechtigte Person ist verpflichtet, für eine unverzügliche und fachgerechte Nachsuche krank geschossener, schwerkranker oder auf andere Weise schwer verletzter Wildtiere auch über die Grenze des Jagdbezirkes hinaus zu sorgen.“
Anmerkung: Kommt sie dieser Pflicht nicht nach, liegt eine Straftat vor!

„Für die Nachsuche hat sie sich (die Jagdausübende Person) selbst oder eine mit den Vorgängen vertraute Person zur Verfügung zu stellen.“

Was tun, wenn das Stück nicht liegt – Handlungsleitfaden

    1. Ruhe bewahren, auch wenn es schwerfällt
      und mindestens 15 Minuten warten.
    2. Anschuss so genau wie möglich einprägen.
      Wartezeit nutzen!
    3. Ruhig und vorsichtig zum Anschuß gehen.
      Gehen Sie auf dem Weg zum Anschuss nicht über Fluchtfährte. Sie können ungewollt die Fluchtfährte vertreten.
    4. Markieren Sie Anschuss und Einwechseln in den Bestand deutlich mit einem Taschentuch, farbigen Band etc. um später alles leichter wiederzufinden
    5. Anschuß sehr vorsichtig untersuchen.
      • Pirschzeichen abdecken oder sichern.
        Lassen Sie den zweiten Blick dem Schweißhundeführer, er weiß was und wo noch etwas zu finden ist
      • Sie finden am Anschuss nichts?
        Das bedeutet nicht, dass Sie nicht getroffen haben. Lassen Sie auch hier unbedingt den zweiten Blick dem Schweißhundeführer. Viele Stücke schweissen erst nach einigen Fluchten.
      • Folgen Sie der Fluchtfährte nur wenn Sie sicher sind das Stück verendet zu finden (Lungenschweiss).
        Laufen Sie dabei nie auf der Fluchtfährte sondern immer versetzt dazu.
      • Sie haben bereits mit einem Hund vorgesucht?
        Kein Problem, einfach nur mitteilen, denn die Suche ist dann anders zu terminieren.
    6. Melden Sie eine Nachsuche zeitnah per Telefon bzw. Whatsapp beim Nachsuchenführer/bestätigten Schweißhundeführer an.
      Er wird Sie kurzfristig spätestens jedoch am nächsten Morgen kontaktieren und die weiteren Schritte mit Ihnen besprechen.

      • Wichtig 1: Verschwiegenheit
        Die bestätigten Nachsuchenführer sind zur Verschwiegenheit verpflichtet.
      • Wichtig 2: Telefonnummern der Nachbar-Revierinhaber bereit halten
      • Wichtig 3: Nachsuchenvereinbarung
        Vergewissern Sie sich, ob eine Nachsuchenvereinbarung mit den Nachbarrevieren besteht und teilen Sie das dem Nachsuchenführer mit.
        Zur Vorlage Nachsuchenvereinbarung und Merkblatt
        Vereinbarung besteht:
        Sie müssen Ihre Reviernachbarn trotzdem informieren, dass eine Nachsuche ansteht und diese auch durch ihr Revier führen kann.
        Keine Vereinbarung:
        Hier ist zunächst an der Reviergrenze Schluss. Stimmen Sie sich deshalb bitte so schnell wie möglich und vor der Nachsuche mit den Reviernachbarn ab, wie dann weiter verfahren werden soll. Um dem Wild unnötig verlängertes Leiden zu ersparen, ist natürlich die Freigabe zur unverzüglichen Weitersuche die beste Lösung. Hinweis: Sobald die neue Rechtsverordnung durch das Bayerische Landwirtschaftsministerium zur Nachsuche und zur Bestätigung von Nachsuchenführern rechtskräftig erlassen wurde, werden wir Sie informieren.