Nachsuchengespann der Kreisgruppe Fürstenfeldbruck:
Kaminski Torsten mit Auri, Mobil 0179 9427150
Die Situation kennt jeder …
… am Anschuss keine Pirschzeichen gefunden und vermeintlich gefehlt? Am Anschuss Panseninhalt oder Röhrenknochen schon gefunden und festgestellt, dass der Schuss nicht optimal war? Das ist schon vielen passiert und zugegeben kein gutes Gefühl. Nach jedem Schuss, bei dem das Stück nicht im Feuer liegt oder in der Nähe tot gefunden wird, MUSS IMMER mit einem für die Nachsuche auf die jeweilige Wildart brauchbaren Hund (Haarwild, Schalenwild, Federwild) nachgesucht werden …
Im Idealfall besteht eine Nachsuchenvereinbarung zwischen den Reviernachbarn.
Nachsuche – Ihre gesetzliche Pflicht!
„Die jagdausübungsberechtigte Person ist verpflichtet, für eine unverzügliche und fachgerechte Nachsuche krank geschossener, schwerkranker oder auf andere Weise schwer verletzter Wildtiere auch über die Grenze des Jagdbezirkes hinaus zu sorgen.“
Anmerkung: Kommt sie dieser Pflicht nicht nach, liegt eine Straftat vor!
„Für die Nachsuche hat sie sich (die Jagdausübende Person) selbst oder eine mit den Vorgängen vertraute Person zur Verfügung zu stellen.“
Was tun, wenn das Stück nicht liegt – Handlungsleitfaden
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- Ruhe bewahren, auch wenn es schwerfällt
und mindestens 15 Minuten warten. - Anschuss so genau wie möglich einprägen.
Wartezeit nutzen! - Ruhig und vorsichtig zum Anschuß gehen.
Gehen Sie auf dem Weg zum Anschuss nicht über Fluchtfährte. Sie können ungewollt die Fluchtfährte vertreten. - Markieren Sie Anschuss und Einwechseln in den Bestand deutlich mit einem Taschentuch, farbigen Band etc. um später alles leichter wiederzufinden
- Anschuß sehr vorsichtig untersuchen.
- Pirschzeichen abdecken oder sichern.
Lassen Sie den zweiten Blick dem Schweißhundeführer, er weiß was und wo noch etwas zu finden ist - Sie finden am Anschuss nichts?
Das bedeutet nicht, dass Sie nicht getroffen haben. Lassen Sie auch hier unbedingt den zweiten Blick dem Schweißhundeführer. Viele Stücke schweissen erst nach einigen Fluchten. - Folgen Sie der Fluchtfährte nur wenn Sie sicher sind das Stück verendet zu finden (Lungenschweiss).
Laufen Sie dabei nie auf der Fluchtfährte sondern immer versetzt dazu. - Sie haben bereits mit einem Hund vorgesucht?
Kein Problem, einfach nur mitteilen, denn die Suche ist dann anders zu terminieren.
- Pirschzeichen abdecken oder sichern.
- Melden Sie eine Nachsuche zeitnah per Telefon bzw. Whatsapp beim Nachsuchenführer/bestätigten Schweißhundeführer an.
Er wird Sie kurzfristig spätestens jedoch am nächsten Morgen kontaktieren und die weiteren Schritte mit Ihnen besprechen.Neu! Revierübergreifende Nachsuche MIT bestätigten Nachsuchenführern
Die neue Rechtsverordnung zur Nachsuche und zur Bestätigung von Nachsuchenführern wurde durch das Bayerische Landwirtschaftsministeriumam 30.12.2023 rechtskräftig erlassen und ist seit 28.04.2024 in Bayern in Kraft gesetzt worden. Die bestätigten Nachsuchenführer sind bei der Behörde in dem Landkreis gemeldet, in dem sie wohnen, dürfen aber in allen Landkreisen Bayerns sowie den angrenzenden Bundesländern und direkten Nachbarstaaten zur Nachsuche über die Reviergrenzen eingesetzt werden.- Wichtig 1: Die bestätigten Nachsuchenführer bzw. Nachsuchengespanne …
- können sich per Dokument ausweisen.
- sind der Jagdleiter ab Beginn/Eintreffen bis zum Ende der Nachsuche.
- dürfen ohne weitere Freigabe des oder der Nachbarn die Reviergrenzen übertreten, um krankgeschossenes oder durch Unfälle verletztes Wild zeitnah zu verfolgen und zur Strecke zu bringen.
- Eine Kontaktaufnahme mit den angenzenden Reviernachbarn sollte im Vorfeld durch den Schützen bzw. Pächter erfolgen wird aber auch durch den Nachsuchenführer beim bewussten Übertreten der Reviergrenze anstandshalber erfolgen.
- dürfen einen vom ihnen benannten Jäger mit Waffe und zusätzlichem brauchbarem Hund zur Unterstützung der Nachsuche über die Reviergrenzen hinweg mitnehmen.
- Wichtig 2: Verschwiegenheit
Die bestätigten Nachsuchenführer sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. - Wichtig 3: Telefonnummern der Nachbar-Revierinhaber
Eine aktuelle Liste Stand 09/ 2024 mit den Telefonummern der Revierpächter bzw. Ansprechpartner (z. B. Jagdaufseher) hat der Nachsuchenführer für den Landkreis FFB vorliegen und wird regelmäßig zusammen mit dem Vorstand der Kreisgruppe aktualisiert.Nachsuchen mit brauchbaren Hunden OHNE bestätigten Nachsuchenführer
- Wichtig 1: Telefonnummern der Nachbar-Revierinhaber BEREIT halten
- Wichtig 2: Nachsuchenvereinbarung
Vergewissern Sie sich, ob eine Nachsuchenvereinbarung mit den Nachbarrevieren besteht und teilen Sie das dem Nachsuchenführer mit.
Zur Vorlage Nachsuchenvereinbarung und Merkblatt
Vereinbarung besteht:
Sie müssen Ihre Reviernachbarn trotzdem informieren, dass eine Nachsuche ansteht und diese auch durch deren Revier führen kann.
KEINE Vereinbarung:
Hier ist zunächst an der Reviergrenze Schluss. Stimmen Sie sich deshalb bitte so schnell wie möglich und vor der Nachsuche mit den Reviernachbarn ab, wie dann weiter verfahren werden soll. Um dem Wild unnötig verlängertes Leiden zu ersparen, ist natürlich die Freigabe zur unverzüglichen Weitersuche die beste Lösung.
- Wichtig 1: Die bestätigten Nachsuchenführer bzw. Nachsuchengespanne …
- Ruhe bewahren, auch wenn es schwerfällt