Wildunfall ohne Schaden – auch für das Reh?

Jäger schätzen hier Mithilfe der Autofahrer

Nicht jeder Wildunfall endet mit Blechschaden und einem toten Reh auf der Straße. Manchmal geht das Zusammentreffen glimpflich aus, zumindest für den Autofahrer: „An meinem Auto ist gar nichts. Das Reh ist weitergelaufen. Wahrscheinlich hab‘ ich es kaum berührt, es fehlt ihm bestimmt nichts“, vermutet man dann. Vielleicht sieht der Autofahrer gar keine Notwendigkeit, den Wildunfall bei der Polizei zu melden?

Jäger geben zu bedenken: Dass ein Reh nach einem Zusammenstoß noch flüchtet, heißt nicht, dass es unverletzt ist. Der Fluchtreflex und Adrenalin machen ein scheinbar gesundes Davonspringen möglich. Es kann aber sein, dass es unbemerkt in seinem Versteck fürchterliche Schmerzen leidet oder gar qualvoll verenden muss. Wenn also die Jäger von einem Zusammenstoß erfahren, auch wenn er angeblich harmlos war, suchen sie in jedem Fall nach einem eventuell verletzten Reh.

Darum bitten die Jäger: „Melden Sie jeden Vorfall dieser Art der Polizei.“ Diese informiert den Revierpächter. Die Jäger können mit ihrem vierbeinigen Helfer, dem ausgebildeten Jagdhund, die eventuelle Fährte – den Fluchtweg und ein eventuell verletztes Reh finden.

Die Jäger bitten weiterhin: „Wenn es die Verkehrssituation erlaubt, bleiben Sie an geeigneter Stelle stehen. Erholen Sie sich kurz von dem Schreck. Lassen Sie die Situation nochmals revuepassieren. Prägen Sie sich die Stelle des Zusammenstoßes und den Fluchtweg des Rehs gut ein.“ Wenn gefahrlos möglich, könnte man sogar die Stelle markieren, an der das Reh in Wiese oder Wald geflüchtet ist. Markieren Sie Ihren Standort mit dem Handy. Oder kennzeichnen Sie die Stelle mit einem Papiertaschentuch an einem Ast, einer hinterlegten Warnweste oder ähnlich gut sichtbarem.

Die Jäger würden diese Mithilfe sehr zu schätzen wissen: „ Es kostet Sie nur ein paar Minuten Zeit. Sie helfen zu vermeiden, dass ein Wildtier qualvoll leidet oder verendet.“

Wildunfall melden ist gesetzlich vorgeschrieben!
Jeder Wildunfall MUSS der Polizei gemeldet werden! Hier geht es um die Vermeidung von Tierleid! Ein Verstoß dagegen erfüllt den Tatbestand der Tierquälerei und es droht eine Anzeige. Letztendlich können auch – eventuell später erst – festgestellte Schäden am Auto bei der Versicherung nur geltend gemacht werden, wenn der Schaden ordnungsgemäß gemeldet wurde.

Bild: Rehe an der Straße von Hans Benn auf Pixabay