Mit oder ohne Ausgangsbeschränkungen befinden wir uns immer noch für eine ungewisse Zeit wegen des Corona-Virus in Zeiten der „sozialen Distanzierung“. Zwar sind die Schießstände geschlossen, jedoch dürfen und müssen wir trotzdem dieJagd zum Wohle der Allgemeinheit ausüben. Wie soll man nun das obligatorische Kontrollschießen zum Aufgang der Bockjagd oder bei einer neuen Laborierung durchführen?
Der BJV-Schießausschuss gibt folgende Empfehlungen: Solange die Schießstände geschlossen sind, bleibt dem Jäger nur die Möglichkeit,seine Jagdwaffen im Rahmen der befugten Jagdausübung im Revier hinsichtlich der korrekten Treffpunktlage zu überprüfen.
Der Gesetzgeber hat diese Notwendigkeit einer solchen Kontrolle auch grundsätzlich vorgesehen und erlaubt das Ein- und Anschießen im Revier (§ 13 Abs. 6 WaffG).
Worin liegt nun eigentlich der Unterschied zwischen An- und Einschießen?
Unter Anschießen versteht man lediglich eine Abgabe von (wenigen bzw. ca. ein bis drei) Schüssen zur Kontrolle der Treffpunktlage,
beim Einschießen kommt ein zusätzlichesNachjustieren, zum Beispiel des Absehens des Zielfernrohrs, bei festgestelltenAbweichungen hinzu.
Beides ist im Jagdrevier erlaubt, sollte sich aber auf das unbedingt Notwendige beschränken. Wo können wir nun einen solchen Kontrollschuss im Revier am besten abgeben?Grundsätzlich ist in fast allen Revieren zu jeder Tageszeit mit anderen Naturnutzern zu rechnen. Deshalb wählen wir einen Ort, der möglichst weit von Wohnbebauung,häufig begangenen Wegen oder Ausflugsstätten entfernt ist. Die für ein Anschießen gewählte Örtlichkeit muss weitgehend übersichtlich sein, um den Gefahrenbereich im Blick haben zu können. Landwirtschaftliche Flächen,Wiesen oder lichter Hochwald bieten sich als Schussfeld deshalb an. Unbedingt daran denken: Gewachsener Boden allein als Geschossfang reicht als Kugelfang nicht aus! Grundsätzlich kommt es darauf an, mit welchem Winkel ein Geschoss auf den Bodenauftrifft. Je flacher der Auftreffwinkel, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, das sein Projektil nicht in den Boden eindringt, sondern abprallt. Als ungefähres Richtmaßkann man aufgrund verschiedener Untersuchungen einen Auftreffwinkel von 10°ansetzen, ab dem bei weichem Boden ein Geschoss noch eindringt und nicht abgelenkt wird (s. JiB 10/2015). Wir brauchen möglichst eine höhere Böschung oder– wenn es das Geländeprofil hergibt – einen ausreichenden Gegenhang. Fehlt es im Revier an einem solchen natürlichen Geschossfang, so sollte die Schussabgabe auf jeden Fall von einem Hochsitz aus erfolgen. Zum direkten Auffangen der Projektile können ein massiver Stammabschnitt oder ein mit Sand gefüllter Behälter dienen. Wichtig ist, dass die Scheibe möglichst direkt am Geschossfang befestigt wird. Keine Sorge: Mit der Herrichtung einer Örtlichkeit für Kontrollschüsse im Revier durch schießtechnische beziehungsweise sicherheitstechnische Ausstattungen geht nicht die Errichtung einer genehmigungspflichtigen Schießstätte einher. Die in Nr. 27.1.1 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum WaffG genannten diesbezüglichen Vorgaben gelten ausdrücklich nicht für das An- und Einschießen im Jagdrevier. Wichtig für einen sicheren Kontrollschuss ist eine stabile Auflage. Auch sollte maneine geeignete Scheibe vorbereiten. Ideal ist hier die BJV-Anschussscheibe, zufinden unter www.jagd-bayern.de, Menüpunkte „Jagd, Wild & Natur“, „JagdlichesSchießen“, „BJV-Anschussscheibe“. Als Schussdistanz wird man die üblichen 100 Meter wählen, sofern es möglich ist.Liegt ein konkreter Verdacht vor, dass sich das Absehen zum Beispiel durch einHerunterfallen der Waffe verstellt haben könnte, so sollten für den ersten Kontrollschuss eine Distanz von 50 Meter gewählt werden. Passt dann der ersteSchuss, so prüft man die korrekte Treffpunktlage durch zwei weitere Schüsse.Allgemein gilt, dass bei drei Schüssen unter Revierbedingungen der Streukreis unter40 Millimeter betragen sollte.Am sichersten und professionellsten ist und bleibt das Einschießen auf einem genehmigten Schießstand. Solange das leider nicht möglich ist, achten Sie bitte wie immer auf die besten Rahmenbedingungen im Revier und halten sich an dierechtlichen Vorgaben und Unfallverhütungsvorschriften, damit eine sichere und kontrollierte Schussabgabe gegeben ist.
D. Stiefel/M.P.v. Montgelas