Die Abwicklung des Abrechnungs- und Auszahlungsverfahrens der Aufwandsentschädigung zur Reduktion der Wildschweindichte wird vom Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) durchgeführt.
Sie erfolgt wieder über das Online-Formular im Bayernportal
Frist für die Abgabe der Anträge ist der 16.11.2025.
- Hochgeladen werden muss lediglich die komplette Streckenliste inkl. Deckblatt für das Jagdjahr 2024/25 (keine Nachweise zur Dokumentationspflicht!), mit Stempel und Unterschrift der Behörde, als PDF, JPEG oder abfotografiert (max. 5 MB)
- auf der Streckenliste müssen Abschussdatum, Gewicht und eventuelle Rand-Notizen (Fallwild etc.) ersichtlich sein.
Alle Informationen finden Sie hier