Ab sofort möglich: Beantragung der Schwarzwildprämie für das Jagdjahr 2024/2025beim LGL

Die Abwicklung des Abrechnungs- und Auszahlungsverfahrens der Aufwandsentschädigung zur Reduktion der Wildschweindichte wird vom Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) durchgeführt.

Sie erfolgt wieder über das Online-Formular  im Bayernportal
Frist für die Abgabe der Anträge ist der 16.11.2025.

  • Hochgeladen werden muss lediglich die komplette Streckenliste inkl. Deckblatt für das Jagdjahr 2024/25 (keine Nachweise zur Dokumentationspflicht!), mit Stempel und Unterschrift der Behörde, als PDF, JPEG oder abfotografiert (max. 5 MB)
  • auf der Streckenliste müssen Abschussdatum, Gewicht und eventuelle Rand-Notizen (Fallwild etc.) ersichtlich sein.

Alle Informationen finden Sie hier