Neues aus der Landesjagdschule, Stand 12.2.21

Weiter geht´s mit Online- und Präsenzunterricht ­
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­Sehr geehrte Kursteilnehmerinnen,
sehr geehrte Kursteilnehmer,

wir freuen uns über die kommenden Lockerungen welche die 12. Bayerische Hygieneschutzmaßnahmenverodnung in verschiedenen Stufen zulässt.

Selbstverständlich müssen wir die Inzidenzzahlen genau im Blick behalten und nach diesen richtet sich das Durchführen der Kurse. Deshalb bitten wir auch weiterhin um Ihr Verständnis, für etwaige Änderungen im Kursprogramm.
Wir alle müssen flexibel bleiben.

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„Crash-Kurs Waffenrecht – aktualisierte Auflage Stand 8.11.2020

Weil eine Reihe von Änderungen erst nach Erscheinen der letzten Ausgabe in

Kraft getreten sind, hat der Dr. Neinhaus-Verlag jetzt eine aktualisierte vierte Auflage des „Crash-Kurs Waffenrecht“ herausgebracht. Sie können das aktualisierte Heft

käuflich erwerben unter https://neinhaus-verlag.de/broschueren/crashkurs-waffenrecht

E-Mail: info@neinhaus-verlag.de Tel. 0711 / 16 779 – 5, Fax 0711 / 458 60 93

Aktualisierte Einlegebögen für ihre erste Version der 4. Auflage finden Sie im Anhang.

Crashkurs_Waffenrecht_Anschreiben(1) Crashkurs-Waffenrecht_Einlegebogen zur 4. Auflage_Oktober 2020_doppelseitig(1) Crashkurs-Waffenrecht_Einlegebogen zur 4. Auflage_Oktober 2020_fortlaufend(1)

Verwendung von Nachtsichttechnik zur Jagd

Mit dem neuen Waffenrecht in Deutschland wurde aus waffenrechtlicher Sicht der Besitz und der Einsatz der Nachtsichttechnik für Jagdscheininhaber erlaubt. Das Jagdrecht aber verbietet den Einsatz. In Bayern kann die Untere Jagdbehörde durch eine Einzelanordnung aus besonderen Gründen dieses Verbot einschränken und den Einsatz von Nachtsichttechnik ausschließlich für die Bejagung von Schwarzwild zulassen. Vielerorts erlassen die Landratsämter statt vieler Einzelanordnungen auch eine Allgemeinverfügung. Dazu stellen sich immer wieder Fragen, jetzt gibt es für Bayern eine klare Antwort der Bayerischen Staatsregierung. Sie finden sie im Anhang

Vollzugschreiben-Verwendung von Nachtsichttechnik

 

(Quelle BJV)

Meldewesen Nationales Waffenregister u.a. ,„Große Magazine“,

Ab 1. September gelten neue Regelungen im Waffenrecht im Rahmen der Umsetzung des 3. Waffenrechtsänderungsgesetzes.

So müssen unter anderem alle Waffenbesitzer, alle Waffen, wichtige Waffenteile und die waffenrechtlichen Erlaubnisse – wie etwa die Waffenbesitzkarte – mit einer Identifizierungsnummer (ID) im Nationalen Waffenregister registriert sein. Was diese unverwechselbare ID bedeutet und welche Rolle sie für uns Jäger spielt, finden Sie im Anhang.

Vollzugschreiben-Verwendung von Nachtsichttechnik

 

(Quelle BJV)

 

Jägerprüfung in Corona-Zeiten – Zusatzkosten trägt der Staat

In dieser Woche sind an allen Prüfungsstandorten wieder die Jägerprüfungen angelaufen unter strengen Schutz – und Hygienebedingungen. Die Jägerprüfungsbehörde hat uns schriftlich mitgeteilt, dass alle Kosten, die mit den notwendigen Hygienemaßnahmen den Prüfungsstandorten zusätzlich entstehen vom Freistaat Bayern übernommen werden.

Fragen dazu beantwortet gerne Thomas Majuntke von der Jägerprüfungsbehörde, Tel: 0871 / 6 03 20 51, E-Mail: thomas.majuntke@aelf-la.bayern.de

Bitte informieren Sie Ihren Jagdkurs: Ab Anfang nächster Woche stehen alle Präparate, die in der Prüfung gefragt werden, auf der Homepage des BJV zur Ansicht bereit.

(Quelle BJV)

Radiocäsiummessungen – ohne Probleme

Leider kam es bei der  Antragsstellung von Ausgleichszahlungszahlungen bei einer Radiocäsium-Messung zwischen 500 und 600 Bq in letzter Zeit zu einigen Problemen, weil manche Landratsämter das nicht als Grenzwertüberschreitungen akzeptierten. Der Typ unserer Messgeräte (LB 200 von Berthold Technologies) macht es aber notwendig, dass

Messergebnisse über 500 Bq/kg als Überschreitung des EU-Grenzwertes von 600 Bq/kg zu werten sind, um Messungenauigkeiten auszuschließen. Die Entschädigung gibt es bei diesen Geräten schon ab 500 Bq. Eine Zertifizierung ist dazu nicht notwendig. Allerdings müssen Grenzwertüberschreitungen von nicht zertifizierten Geräten nochmals in einer zertifizierten Messstelle überprüft und bestätigt werden.

Merkblatt Radio-Cäsium Messung

Gebrauchtwaffenkauf – so gehen Sie auf Nummer sicher

Am 25. August bietet die Landesjagdschule ein Online-Seminar der besonderen Art:

Peter Beer vom renommierten Waffenhaus Beer in Kempten – Sie kennen ihn auch von der Messe in Augsburg – gibt Tipps für den sicheren Gebrauchtwaffenkauf. Klicken Sie sich ein am Dienstag, 25. August, 19 bis 21 Uhr.

Lehrgangsnummer: 20613 – Teilnahmegebühr: 25 Euro, Anmeldung erforderlich

Sie brauchen einen PC/Laptop mit Video- und Audiomöglichkeit. Wir arbeiten mit der Plattform ZOOM. Ihre Zugangsdaten zum Online-Seminar werden Ihnen vor dem Lehrgang per E-Mail zugeschickt. Sie können sich ca. 30 min vor dem Kursbeginn schon einloggen.

Anmelden am besten über unsere Onlineanmeldetool. Oder über das Formular zur Anmeldung für Kurse der Landesjagdschule.

Hygiene-Konzept für Bewegungsjagden

Der BJV hat zusammen mit dem Vorsitzenden des BJV-Schießausschusses Prof. Martin Moog  ein Hygienekonzept für Bewegungsjagden erarbeitet. Sie finden im Anhang ein Konzept, das Sie auf Verlangen bei der Behörde einreichen können, Empfehlungen für die Umsetzung vor Ort und eine Mustereinladung zur Bewegungsjagd, die Ihre Jagdgäste auf die Hygiene-Vorschriften schon im Vorfeld hinweist.

Hygiene-Konzept ggf. zum Einreichen

Hygiene-Empfehlungen für Bewegungsjagden

Muster-Jagdeinladung mit Hygienehinweis