Drückjagdtraining 2022 im Schießkino Wallenhausen

Unsere Kreisgruppe veranstaltete am 29.10. ein gemeinsames Drückjagdtraining.
Mehr als 20 aktive Jägerinnen und Jäger nutzten diese Möglichkeit, sich auf die anstehende Drückjagdsaison vorzubereiten.

In den Pausen zwischen den Trainings konnten sich die Jägerinnen und Jäger zu aktuellen Themen austauschen und gemeinsam Lösungsmöglichkeiten finden.

Gegen Mittag hat uns die Betreiberfamilie eine zünftige bayerische Brotzeit serviert.

Selbstverständlich kam auch das Kameradschaftliche nicht zu kurz. Hier sieht man unseren 1. Vorsitzenden im Austausch mit Jägern.
Unsere Kreisgruppe unterstützt jedes Jahr solche Schießtrainings auch finanziell.

Schießstandbesuche, Stand 8.3.2021

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit in Kraft treten der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV) am 08.03.2021 hat der Wert der 7-Tage-Inzidenz in den einzelnen Landkreisen und kreisfreien Städten weiter an Bedeutung gewonnen.

Wir bitten zu beachten, dass auch im Bereich der Jagd (z. B. Jagen und Arbeiten im Revier) strikt auf die Einhaltung der an die 7-Tage-Inzidenz gekoppelten

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„Crash-Kurs Waffenrecht – aktualisierte Auflage Stand 8.11.2020

Weil eine Reihe von Änderungen erst nach Erscheinen der letzten Ausgabe in

Kraft getreten sind, hat der Dr. Neinhaus-Verlag jetzt eine aktualisierte vierte Auflage des „Crash-Kurs Waffenrecht“ herausgebracht. Sie können das aktualisierte Heft

käuflich erwerben unter https://neinhaus-verlag.de/broschueren/crashkurs-waffenrecht

E-Mail: info@neinhaus-verlag.de Tel. 0711 / 16 779 – 5, Fax 0711 / 458 60 93

Aktualisierte Einlegebögen für ihre erste Version der 4. Auflage finden Sie im Anhang.

Crashkurs_Waffenrecht_Anschreiben(1) Crashkurs-Waffenrecht_Einlegebogen zur 4. Auflage_Oktober 2020_doppelseitig(1) Crashkurs-Waffenrecht_Einlegebogen zur 4. Auflage_Oktober 2020_fortlaufend(1)

„Aus“ für bleihaltige Munition in Feuchtgebieten

Der REACH-Ausschuss der Europäischen Kommission hat gestern, am 03.09., die Entscheidung getroffen, dass der Einsatz bleihaltiger Schrotmunition in Feuchtgebieten mit einem Umgriff von 100 Metern verboten ist. Die Übergangsfrist währt 24 Monate. Jetzt geht das Ganze noch in das Europäische Parlament und wird dort wieder diskutiert.

Meldewesen Nationales Waffenregister u.a. ,„Große Magazine“,

Ab 1. September gelten neue Regelungen im Waffenrecht im Rahmen der Umsetzung des 3. Waffenrechtsänderungsgesetzes.

So müssen unter anderem alle Waffenbesitzer, alle Waffen, wichtige Waffenteile und die waffenrechtlichen Erlaubnisse – wie etwa die Waffenbesitzkarte – mit einer Identifizierungsnummer (ID) im Nationalen Waffenregister registriert sein. Was diese unverwechselbare ID bedeutet und welche Rolle sie für uns Jäger spielt, finden Sie im Anhang.

Vollzugschreiben-Verwendung von Nachtsichttechnik

 

(Quelle BJV)

 

Klarstellung des Bundes zur Nachtzieltechnik

Das Bundeskriminalamt hat nun ein Merkblatt zu Nachtsichtvorsätzen und

Nachtsichtaufsätzen veröffentlicht. Seit der Änderung des Waffenrechts ist uns Jägern ja die Verwendung von so genannten Dual-Use-Geräten für jagdliche Zwecke erlaubt. In dem Merkblatt werden nun die verschiedenen Gerätetypen näher definiert, waffenrechtlich bewertet und außerdem auf die Pflichten beim Umgang mit Nachtsichttechnik hingewiesen. „Klarstellung des Bundes zur Nachtzieltechnik“ weiterlesen