Sehr geehrte Damen und Herren,
mit in Kraft treten der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV) am 08.03.2021 hat der Wert der 7-Tage-Inzidenz in den einzelnen Landkreisen und kreisfreien Städten weiter an Bedeutung gewonnen.
Wir bitten zu beachten, dass auch im Bereich der Jagd (z. B. Jagen und Arbeiten im Revier) strikt auf die Einhaltung der an die 7-Tage-Inzidenz gekoppelten