Schulungsangebot „Kundige Person“ und „Trichinenproben Entnahme“

Termin:                     Samstag, 16. Juli 2022 um 10.00 Uhr
Ort  neu:            Bräustüberl Maisach, Hauptstr. 24 – 82216 Maisach
Lehrgangsgebühr:   Mitglieder BJV-Kg. FFB: 10,00/Gäste:15,00 Euro
Referent:                  Dr. med. vet. Michael Mayer

Anmeldung             unter Nennung Ihres Vor- u. Nachnamens, sowie
PLZ, Ort und Str. sowie ggf. Jagdrevier an: Vorstand@bjv-ffb.de

Damit wir Jäger Wildpret in Verkehr bringen dürfen sind zwingend entsprechende Schulungen vorgeschrieben.

Ziel:  dieser Schulung ist die rechtlichen und praktischen Hintergründe zur „in Verkehr bringenden“ Vermarktung von Wildfleisch zu beherrschen.
Die „kundige Person“ bescheinigt bei der Wildbrethygiene bedenkliche Merkmale nach Verordnung 854/2004 Anhang I Abschnitt IV Kapitel VIII sowie den hygienischen Umgang mit dem Wildbret.

Jäger, die künftig Trichinenproben selbst entnehmen wollen, müssen an der Schulung teilnehmen.
Gemäss § 6 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 der Tierischen Lebensmittelhygiene-verordnung müssen Jäger/innen die Trichinenproben selbst entnehmen für die erforderliche Kennzeichnung der Tierkörper, die Verwendung der Wildursprungsscheine und die Trichinenprobenentnahme eine besondere Trichinenprobenentnahme Schulung nachweisen.

Nach Abschluss der Schulung wird der gesetzlich erforderliche Sachkundenachweis über die Entnahme von Trichinenproben beim Wildschwein und Dachs vom Veterinäramt ausgestellt.

Ihre persönliche Schulungs-Bescheinigung zur Vorlage im für Sie zuständigen Verterinäramt erhalten Sie am Ende unserer Veranstaltung von der anwesenden Mitarbeiterin des Verterinäramts Fürstenfeldbruck ausgehändigt.

Bitte bringen Sie zur Schulung Ihren gültigen Jagdschein sowie Personalausweis mit.

Es gelten die zum Zeitpunkt der Veranstaltung gültigen Covid-19 Bestimmungen.