Neues vom BJV Teil 1

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Mitglieder

Auch diesmal haben wir wieder wichtige Neuigkeiten für Sie. Wie immer bitten wir Sie, die Informationen auch an Ihre Mitglieder weiter zu geben.

Das erwartet Sie heute: 

  • Trotz Corona – kein Stillstand im BJV
  • Staatsminister Glauber dankt bayerischer Jägerschaft
  • Jagdschein in Scheckkartenformat
  • Fragen über Fragen – Jetzt bekommen Sie Antworten, FAQ – 12
  • Erste Tendenzen: Schwarzwildstrecke im Jagdjahr 2019/20 wieder auf sehr hohem Niveau  siehe Teil 2
  • Verlängert: Bestellung Crashkurs Waffenrecht
  • Spielspass gegen Langeweile daheim – die BJV-Frischlingsseite

 

Trotz Corona – kein Stillstand im BJV

In den letzten Wochen und Monaten konnte im BJV viel bewegt und auf den Weg gebracht werden.

  • Der Haushalt 2018 ist endlich fertiggestellt, er ist Ihnen allen zugegangen. Der Haushalt 2019 hat seit vielen Jahren wieder ein deutliches schwarzes Plus gebracht, die Liquidität war immer gesichert. Die „Sparpolitik“ und die Neustrukturierung der Abläufe in der BJV-Geschäftsstelle haben sich im wahrsten Wortsinn ausgezahlt.
  • Unsere Partner, die Landwirte und Waldbesitzer, nehmen den BJV wieder ernst als Gesprächs- und Verhandlungspartner und reichen die Hand zur konstruktiven Zusammenarbeit. Die Partnerverbände kommen auf uns zu und suchen den Austausch.
  • Der BJV steht in engem Kontakt mit der Obersten Jagdbehörde, um seine Anliegen einzubringen. Davon profitieren wir alle, die Jäger, die Kulturlandschaft und auch unser Wild: So wurde die Blühflächen-Förderung deutlich erhöht, teilweise sogar verdoppelt. Die Probleme mit der Jagdscheinverlängerung wurden schnell und unbürokratisch ausgeräumt. Ein Dankeschön dafür an Staatsministerin Michaela Kaniber.
  • Auch der Besuch des neuen Leiters der Jägerprüfungsbehörde, Oliver Schuster, beim BJV ist ein Neuanfang einer für alle gewinnbringenden Beziehung. Oliver Schuster informierte uns an erster Stelle, dass die Jägerprüfung 2020/2 abgesagt wird und bedankte sich für die gute Zusammenarbeit mit den Worten „Ich möchte mich hiermit nochmals ausdrücklich bei Ihnen, Herr Schreder,  für die sehr schnelle, effektive und unkomplizierte Informationsweitergabe seitens der Geschäftsstelle zur Absage der praktischen Prüfung 2020/1 bedanken!“

 

Doch viele Aufgaben liegen noch vor uns. Eine der nächsten großen Herausforderungen wird das neue Bundesjagdgesetz. Da muss der BJV noch viel Einsatz zeigen, um die Anliegen der bayerischen Jägerinnen und Jäger auch einzubringen. In der letzten Präsidiumssitzung am 2. März hatten wir einen Vertreter aus dem Bundeslandwirtschaftsministerium zu Gast, der uns über den aktuellen Stand der Diskussion informierte.

Schließlich gilt es noch viele Fragen zur Ausgangsbeschränkung zu klären.  Wenn Sie wissen wollen, was erlaubt ist und was nicht, dann finden Sie alle Verhaltensregeln auf der Homepage des Bayerischen Landwirtschaftsministeriums unter https://www.wildtierportal.bayern.de/corona

 

 Staatsminister Glauber dankt der bayerischen Jägerschaft

Der BJV hat sich nach den Rotwildabschüssen in Tirol an das zuständige Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz gewandt. Staatsminister Thorsten Glauber, MdL, stimmt mit Schreiben vom 23.03.2020 den Anliegen des BJV zu und stellt fest, dass „es gelungen ist, eine erfolgreiche und nachhaltige Bekämpfung der Tuberkulose im Rahmen der regulären Jagdausübung sicherzustellen.“ StMin Glauber, MdL dankt der gesamten bayerischen Jägerschaft und regt an, diesen eingeschlagenen Weg auf Grundlage der geltenden jagdrechtlichen sowie tierseuchen- und tierschutzrechtlichen Vorschriften weiter zu verfolgen.

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Jagdschein in Scheckkartenformat 

Auf Initiative der bayerischen Regierungsfraktionen soll auf Bundesebene der Jagdschein im Scheckkartenformat einschließlich eines Passbildes eingeführt werden. Ein entsprechender Antrag wurde bereits in den Landtag eingebracht, wie Martin Schöffel, MdL, stellvertretender Vorsitzenden im Landwirtschaftsausschuss des Bayerischen Landtags und BJV-Präsidiumsmitglied Alexander Flierl, MdL, jagdpolitischer Sprecher der CSU-Landtagsfraktion, informieren. Alle auch auf dem üblichen Jagdschein enthaltenen Daten sollen darauf einsehbar und abgespeichert werden. Dies hat nicht nur Vorteile für die Behörden, sondern auch für die Jägerinnen und Jäger. Der Jagdschein in Scheckkartenformat soll zukünftig bei Neuantragsstellung ausgegeben werden. Dabei ganz wichtig: Der Austausch soll auf freiwilliger Basis erfolgen und damit keine zusätzliche Bürokratie schaffen. Den Antrag der Regierungsfraktion finden Sie im Anhang.

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Fragen über Fragen? Jetzt bekommen Sie Antworten 

FAQs sind häufig gestellte Fragen zu noch offenen und ungelösten Problemen.

Wir wollen Ihren Auftrag von Schrobenhausen erfüllen und werden an dieser Stelle soweit jetzt schon möglich, Ihre offenen Fragen beantworten.

Frage:  Wann kann man den Antrag für die Aufwandsentschädigung für Schwarzwildabschüsse im Jagdjahr 2019/20 stellen, warum finde ich keine Formulare auf der Homepage?

Antwort: Sie müssen sich leider noch ein wenig gedulden. Noch ist vom dem Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) noch keine Entscheidung über die Auszahlungsstelle gefallen. Erst wenn entschieden ist, wer die Auszahlung abwickelt, der BJV oder eine andere Einrichtung, bekommen wir die Informationen über die Abwicklung und die notwendigen Formulare. Der BJV hat sich rechtzeitig als Auszahlungsstelle beworben. Mit einer Entscheidung ist allerdings auch erst in den nächsten Tagen zu rechnen.

Erst wenn wir Grünes Licht und das Antragsformular vom LGL haben, können wir den Antrag auf die Homepage stellen.

Wir empfehlen Ihnen bei der Abgabe der Streckenliste im Landratsamt, gleich schon im Voraus eine Kopie der Streckenliste mitzunehmen und von der Unteren Jagdbehörde – wie bisher auch – abstempeln und unterschreiben zu lassen. Dann verlieren Sie nachher keine Zeit, um Ihren Antrag auf Aufwandsentschädigung einzureichen.  

Frage: Darf ich den Hochsitz, den der Sturm umgeworfen hat, wieder aufstellen?

Antwort: Die Allgemeinverfügung der Staatsregierung schreibt vor, dass während der Zeit der Ausgangsbeschränkung grundsätzlich jeder nur alleine unterwegs sein darf oder zusammen mit Personen aus seinem Haushalt. Das heißt, alle Revierarbeiten, die man alleine oder mit Angehörigen aus dem eigenen Haushalt, mit den Kindern, dem Ehepartner, evt. den Eltern – wenn sie mit im Haus leben – machen kann, sind möglich. Revierarbeiten mit fremden Personen, mit den Mitgehern im Revier, mit dem Landwirt etc. sind nicht erlaubt. Für das Aufstellen eines Hochsitzes brauche ich in der Regel mehrere Leute, evt. sogar einen Traktor, in einem solchen Fall ist es nicht erlaubt.

Frage: Darf ich Trichinenproben oder die Proben zur Radio-Cäsium-Untersuchung transportieren oder die mit der Untersuchung einhergehenden Fahrten, z. B. als Beauftragter für die Radio-Cäsium-Untersuchung vornehmen.

Antwort: Ja, dies wird mit der Jagdausübung, insbesondere mit der Reduktion der Schwarzwildbestände unmittelbar in den Zusammenhang gebracht. Teilweise stellen die Verwaltungsbehörden dafür auch auf die Bitte hin eine Transportbescheinigung auf, die bei Kontrollen vorgelegt werden kann.

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Verlängert: Bestellung „Crash-Kurs Waffenrecht“

Die Sammelbestellung für den Crash-Kurs Waffenrecht für Ihren Jagdkurs oder interessierte Mitglieder wurde verlängert bis 6. April. Nähere Infos und Preise finden Sie im Anhang. Bitte schicken Sie Ihr Bestellformular an Maximilian Peter Graf von Montgelas, E-Mail: maxpeter.montgelas@jagd-bayern.de.

 

 Mit den besten Grüßen und Waidmannsheil, bleiben Sie gesund

Dr. Gertrud Helm