Beseitigung von Wild nach dem Tierische Nebenproduktrecht“

Liebe Mitglieder

der Protest des BJV hat sofort Wirkung gezeigt: Das Verbraucherschutzministerium hat das Merkblatt zur Beseitigung von Wild erst einmal wieder zurückgenommen. Es soll nachgebessert werden. Bis dahin gilt die  Regelung wie bisher. Sie finden die Information aus dem Verbraucherschutzministerium im Anhang.

Mit besten Grüßen und Waidmannsheilt

Ihr Thomas Schreder

UMS TNP WIldbeseitigung_24Aug20