Meldepflichten im Waffenrecht

Liebe Mitglieder

folgende Informationen darf ich Ihnen heute übermitteln:

Wir möchten Sie nochmals auf die Änderungen des Waffengesetzes zum 01.09.2021 hinweisen und auf die damit verbundenen Meldepflichten. Die zugehörige Pressemitteilung des StMI finden Sie anbei, ebenso eine von unserer Justiziarin Dr. Diane Schrems-Scherbarth für Sie erstellte, vereinfachte Übersicht über die Fristen. Wir bitten Sie, diese Unterlagen auch an Ihre Mitglieder weiter zu leiten.

Mit freundlichen Grüßen

Isabel Koch
Referat II – Kommunikation

3. WaffG-Ä

Übersicht_Meldepflichten im Waffenrecht bis zum 1.9.2021