Neue Corona-Beschränkungen und ihre Auswirkungen auf die Jagd

Am 11. Januar wurden die Corona-Beschränkungen noch einmal verschärft. Ob und wie sich diese Verschärfung auf die Jagdausübung in Bayern auswirkt, das hat die Oberste Jagdbehörde im Bayerischen Landwirtschaftsministerium in einem Schreiben an die Kreisverwaltungsbehörden mitgeteilt. Sie finden das Schreiben im Anhang.

Die wichtigsten Punkte kurz zusammengefasst:

  • Jagd und Revierarbeiten sind weiterhin erlaubt, allein, mit Personen des eigenen Hausstands und/oder einer Person eines fremden Haushalts
  • Die Jagd auf Schwarzwild zur Bekämpfung der ASP darf auch während der Ausgangssperre ausgeübt werden, das gleiche gilt für Nachsuchen
  • Zur Jagdausübung darf man den Umkreis von 15 Kilometern verlassen, auch wenn das für touristische Tagesausflüge nicht gestattet ist.
  • Bewegungsjagden können weiterhin genehmigt werden
  • Jagdscheinverlängerung ist weiterhin schriftlich möglich, ohne persönliche Anwesenheit.

Alle Regelungen rund um Jagd, Jagdausbildung, Hundeausbildung etc. finden Sie auf der BJV Homepage unter https://www.jagd-bayern.de/jagd-unter-coronabestimmunge