Drückjagdtraining 2022 im Schießkino Wallenhausen

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Unsere Kreisgruppe veranstaltete am 29.10. ein gemeinsames Drückjagdtraining.
Mehr als 20 aktive Jägerinnen und Jäger nutzten diese Möglichkeit, sich auf die anstehende Drückjagdsaison vorzubereiten.

In den Pausen zwischen den Trainings konnten sich die Jägerinnen und Jäger zu aktuellen Themen austauschen und gemeinsam Lösungsmöglichkeiten finden.

Gegen Mittag hat uns die Betreiberfamilie eine zünftige bayerische Brotzeit serviert.

Selbstverständlich kam auch das Kameradschaftliche nicht zu kurz. Hier sieht man unseren 1. Vorsitzenden im Austausch mit Jägern.
Unsere Kreisgruppe unterstützt jedes Jahr solche Schießtrainings auch finanziell.

 

Jungjäger-Stammtisch

Die Termine für unsere Jungjäger-Stammtische stehen fest:

Dienstag, 22.11.2022 und Dienstag, 21.03.2023, jeweils 20:00 Uhr.

Der genaue Ort der Zusammenkunft steht noch nicht fest, wird aber rechtzeitig bekannt gegeben.
Wir freuen uns über zahlreiche Anmeldungen.

Anmeldungen bitte an junge-jaeger@bjv-ffb.de
Eure Elisabeth & Euer Tomas

 

 

Widersprüche gegenüber der SVLFG

>> Update per 11.02.22. <<

Die SVLFG hat in den letzten Tagen auch Revierinhaber aus FFB angeschrieben.

Heute hat uns die Geschäftsstelle des BJV (Feldkirchen) hierzu eine Stellungnahme der BJV Landesjustiziarin zur Weiterleitung an die betroffenen Revierinhaber gesandt.

„Viele Mitglieder haben sich bei uns gemeldet, um von uns einen Weg aufgezeigt zu erhalten, gegen die Beitragserhebung der SVLFG vorzugehen.

Viele haben Widerspruch eingelegt. Das Präsidium nimmt diese Anliegen sehr ernst.“

 

Gerhard v. Hößlin

 

Am 27.01.22 hat der BJV, Justiziarin Frau Dr. Schrems-Scherbarth eine erste Stellungnahme abgegeben. Hier ist die Stellungnahme vom 27.01.22 nachzulesen.

Am 04.02.22 hat der BJV nach intensiver Recherche eine weitere Stellungnahme abgegeben. Hier ist die Stellungnahme vom 04.02.22 nachzulesen.

 

Update 11.02.2022:

Frist für Widerspruchs-Rücknahme bei der SVLFG verlängert

Um Nachteile für die bayerischen Revierpächter zu verhindern, hat Präsident Ernst Weidenbusch mit der SVLFG vereinbart, dass diese auch dann keinen kostenpflichtigen Widerspruchsbescheid verschickt, wenn die Rücknahme des Widerspruchs erst nach dem 4. Februar 2022 bei der SVLFG eingeht. Weiters bittet der Präsident eventuell noch offene Widersprüche ggf. jetzt zeitnah zurückzunehmen.

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Mit bestem Gruß und Waidmannsheil

Gerhard

Neue Gebührenstruktur beim ZTA Zweckverband für Tierkörperbeseitigung Aichach-Friedberg

Ab dem 01.01.2022 gibt es bei der für den Lkr. FFB zuständigen Entsorgungsfirma ZTA Zweckverband für Tierkörperbeseitigung Aichach-Friedberg eine neue Entgeltliste.

 

Folgende Staffelung für Wildtiere hat die Berndt Gruppe festgesetzt:

Bis 50 kg € 30,43 netto + Mwst

Ab  50 kg € 58,29 netto + Mwst

 

Bis jetzt waren die Gebühren mit € 17,72 bzw. € 35,45 deutlich günstiger.

Eine genaue Übersicht der Gebühren ist unter Entgeltsliste Tierkörperbeseitigung (insbesondere Nr. 3 Abs 1) zu finden.

 

Bis jetzt waren die Gebühren mit € 17,72 bzw. € 35,45 deutlich günstiger.