BJG/ ÖJV

Bundesjagdgesetz

Die Diskussion um die Novelle des Bundesjagdgesetzes geht weiter. Der BJV hat alle bayerischen Abgeordneten in Berlin angeschrieben und noch einmal die wichtigsten Eckpunkte unserer Anliegen erläutert. Anfang nächster Woche werden wir in Berlin weitere intensive Gespräche mit den Abgeordneten führen und unsere Argumente austauschen.

ÖJV will VGH-Urteil nicht akzeptieren

Die Beschwerde des ÖJV, nicht als anerkannte Vertretung der Jäger in Bayern anerkannt zu werden, wurde vom VGH abgelehnt. Der ÖJV will sich mit dem VGH-Urteil nicht abfinden und jetzt vor das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ziehen, um ein politisches Mitspracherecht in Bayern zu ergattern.

Quelle BJV

Der ÖJV hat vor dem Bayerischen Verwaltungsgericht eine empfindliche Schlappe erlitten. Damit wurde der BJV gestärkt.

Der Hintergrund: Der ÖJV hatte gegen den Freistaat Bayern geklagt, weil er auch eine so genannte mitwirkungsberechtigte Vereinigung von Jägern sein wollte.  Zur Erinnerung: In Bayern ist allein der BJV die offiziell anerkannte Vertretung der Jägerschaft. Das gefällt dem ÖJV nicht. Deshalb hat er geklagt. Das Verwaltungsgericht München hat mit Urteil vom 6. Februar 2019 die Klage mit der Begründung abgewiesen, es bestehe kein Anspruch auf Anerkennung als mitwirkungsberechtigte Vereinigung von Jägern im Sinne von § 37 Abs. 2 BJagdG, weil die nach §32  Abs 1 AVBayJG notwendigen Voraussetzungen nicht erfüllt seien. Gegen dieses Urteil wollte der ÖJV dann in Berufung gehen. Der VGH hat nun den Antrag auf Zulassung zur Berufung abgelehnt und das Urteil des Verwaltungsgerichtes München bestätigt. Das heißt für uns: Der BJV bleibt allein offiziell anerkannte Vertretung der Jägerinnen und Jäger in Bayern.