Bundesjagdgesetz

Die Novellierung des Bundesjagdgesetzes hält uns mehr denn je in Atem. Der

Deutsche Forstwirtschaftsrat hat sich jetzt in Sachen Novellierung des Bundesjagdgesetzes an die Bundeskanzlerin gewandt. In dem Brief wird beschrieben, dass die Waldbesitzer durch Dürre, Klimawandel und Borkenkäfer immense Schäden erlitten haben. Gleichzeitig prangern sie nur überhöhte Schalenwildbestände an, wodurch vermeintlich keinerlei Waldumbau möglich sei. Ihre Lösung heißt nur: Weiter Abschusserhöhung beim Schalenwild, höherer Jagddruck und kürzere Pachtdauer.

So heißt es in dem Schreiben an Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel, Zitat:

„Wald und Forstwirtschaft leiden unter den Folgen von zwei beispielslosen Dürrejahren, die begleitet durch Sturmschäden und Schadorganismen eine noch nie da gewesenes Schadniveau erreicht haben. Dieser Trend wird sich aufgrund des Klimawandels leider auch in diesem Jahr fortsetzen. Wir befürchten ein drittes Dürre Jahr in Folge. Zusätzlich müssen wir zur Kenntnis nehmen, dass der Bestand an Schalenwild einen Umfang angenommen hat, der für die Waldbesitzenden unerträglich ist. …“

 

„….Wir wollen den Wald uns seine vielfältigen Funktionen und Leistungen für die Waldbesitzenden und die Gesellschaft erhalten. Dies erscheint vor dem Hintergrund der in einigen Regionen Deutschland seit Jahrzehnten überhöhten Wildbestände leider eine beinahe unmögliche Herausforderung zu sein. ….“

 

„… Wenn sich die Schalenwilddichte künftig nicht am Erfolg des Waldumbaus hin zu klimaresistenten Wäldern orientiert, besteht ein erhebliches Risiko, dass Steuergelder für den Waldaufbau in Millionenhöhe sprichwörtlich aufgefressen werden. …..“

 

„….Es besteht dringender Handlungsbedarf: Um die Jägerschaft in Deutschland angesichts der angespannten Lage mehr in die Verantwortung zu nehmen, sind jetzt entscheidende Änderungen des Bundesjagdgesetzes nötig. Dazu zählen beispielsweise die Einführung von Vegetationsgutachten zur Objektivierung der Lagebilder vor Ort; sowie die Flexibilisierung der Dauer von Pachtverträgen.“

Die Einstellung der Forstlichen Verbände zeigt auch das Positionspapier des Deutschen Forstwirtschaftsrats zur Jagd, welches sie im Anhang finden und das von diesen Verbänden als nicht verhandelbar dargestellt wird.

Die Position des BJV

Als Bayerischer Jagdverband werden wir uns weiter stark positionieren und uns auch über unsere Mitglieder deutlich zu Wort melden. Grundsätzlich muss es unser Anliegen sein, ein verträgliches Miteinander von Wald mit Wild zu erreichen. Dafür setzen wir uns ein. Deshalb schon mal ein großer Dank an alle, die sich mit einem Schreiben an Ihre Bundestagsabgeordneten gewandt haben. Sie sehen wie wichtig es ist, alles zu mobilisieren.

 

Der BJV sieht die Positionen, die derzeit zur Novelle des Bundesjagdgesetzes eingebracht werden, ausgesprochen kritisch und lehnt diese ab. Als Grundlage für den zu erwartenden Gesetzentwurf   werden derzeit vor allem die so genannten Eckpunkte zur Waldstrategie 2050 ins Feld geführt. Sie wurden vom Wissenschaftlichen Beirat für Waldpolitik beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft erarbeitet und sind ein Affront gegen die Jagd. Sie schalten viele bewährte Gestaltungskriterien eines wildbiologisch vertretbaren Jagdmanagements aus.

 

Der BJV hat Dr. Paul Leonhardt, den ehemaligen Leiter der Obersten Jagdbehörde, um seine sachverständige Einschätzung gebeten. Im Nachgang zu einer Besprechung im Haus hat er sich geäußert! Wir haben hier einige Punkte herausgepickt:

Wird der behördliche Abschussplan durch eine Vereinbarung der Vertragsparteien ersetzt und der Abschuss vertraglich festgelegt, lassen sich die (ebenfalls im BJagG geforderten) Grundsätze für eine zutreffende Abschussregelung kaum verwirklichen. Mit einer effizienten Abschussregelung (aber) wäre ein Mindestabschuss nach „Gutsherrnart“ nicht vereinbar.

 

„Sollten aber auf Forstgutachten gestützte Abschussvorgaben der Forstbehörde für den Mindestabschuss ausschlaggebend sein …. führt das zu einer Einschätzungsprärogative  der Forstbetriebe (=Vorrecht der Forstbetriebe, nur sie dürfen dann die Lage einschätzen), die der gerichtlichen Nachprüfung (dann) weitgehend entzogen und damit unter rechtsstaatlichen Gesichtspunkten äußerst fraglich wäre.“

 

„Im Übrigen erscheint die vorgeschlagene Regelung für §21 Abs. 2a BJagdG völlig unzureichend, weil sie viele Fragen unbeantwortet lässt wie etwa (die Frage)nach dem Drei-Jahresabschussplan bei Rehwild oder die Funktion von Jagdvorstand und Jagdbeirat..“

 

Um unsere Interessen bei der Novellierung des Bundesjagdgesetzes erfolgreich vertreten zu können, brauchen wir den geschlossenen Einsatz für unser Wild und unsere Jagd. Die Strategie des BJV umfasst viele Fachgespräche und Beratungen, politische Hintergrundgespräche, fundierte Veröffentlichungen, vor allem aber die massive Vertretung der Interessen der Jagd in Bayern durch die gezielte und enge Einbindung unserer Mitglieder.