Herzlichen Glückwunsch!

Lya Frank, Tochter von Hegegemeinschaftsleiter Alexander Frank, hat mit 15 Jahren die Jägerprüfung bestanden und ist damit die jüngste Jägerin im Landkreis Fürstenfeldbruck. Lya hat noch viel vor: neben der Jagd und dem eigenen Jagdhund soll erst das Abitur und im Idealfall später ein Biologiestudium folgen. Wir gratulieren der sympathischen Jesenwangerin herzlich und drücken für alle weiteren Pläne die Daumen !

 

Schießstandbesuche, Stand 8.3.2021

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit in Kraft treten der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV) am 08.03.2021 hat der Wert der 7-Tage-Inzidenz in den einzelnen Landkreisen und kreisfreien Städten weiter an Bedeutung gewonnen.

Wir bitten zu beachten, dass auch im Bereich der Jagd (z. B. Jagen und Arbeiten im Revier) strikt auf die Einhaltung der an die 7-Tage-Inzidenz gekoppelten

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Neues aus der Landesjagdschule, Stand 12.2.21

Weiter geht´s mit Online- und Präsenzunterricht ­
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­Sehr geehrte Kursteilnehmerinnen,
sehr geehrte Kursteilnehmer,

wir freuen uns über die kommenden Lockerungen welche die 12. Bayerische Hygieneschutzmaßnahmenverodnung in verschiedenen Stufen zulässt.

Selbstverständlich müssen wir die Inzidenzzahlen genau im Blick behalten und nach diesen richtet sich das Durchführen der Kurse. Deshalb bitten wir auch weiterhin um Ihr Verständnis, für etwaige Änderungen im Kursprogramm.
Wir alle müssen flexibel bleiben.

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Neues aus Feldkirchen, Stand 21.2.21

Abschied nach zwei Jahrzehnten Jagd – Thomas Schreder verlässt den BJV e.V.

Thomas Schreder möchte sich nach zwei Jahrzehnten, in denen er Chef der Abteilung Kommunikation des Bayerischen Jagdverbandes war, als Geschäftsführer des Bayerischen Reit- und Fahrverbandes einer neuen Herausforderung stellen. Damit er seinem Wunsch entsprechend bereits am 1. März dort beginnen kann, haben der Verband und er unter Verzicht auf jegliche Kündigungsfristen eine entsprechende Aufhebungsvereinbarung getroffen.

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Neues „Netzwerk Wald mit Wild“ setzt sich für heimische Wildtiere ein

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Die neue EU-Drohnenverordnung

Am 1. Januar 2021 ist eine neue EU-Drohnenverordnung in Kraft getreten. Das spielt für alle eine Rolle, die Drohnen bei der Kitzrettung, bei der Wildschweinsuche oder bei der Schadensdetektion einsetzen. Die neue Drohnenverordnung krempelt viele bislang be­kannte Vorschriften um und bringt auch einige Neue­rungen mit sich.

Eine Zusammenfassung der wichtigsten Infos zur neuen EU-Drohnenverordnung lesen Sie in der nächsten „Jagd in Bayern“. Sie finden den Beitrag schon einmal vorab im Anhang.

EU-Drohnenverordnung

Neue Corona-Beschränkungen und ihre Auswirkungen auf die Jagd

Am 11. Januar wurden die Corona-Beschränkungen noch einmal verschärft. Ob und wie sich diese Verschärfung auf die Jagdausübung in Bayern auswirkt, das hat die Oberste Jagdbehörde im Bayerischen Landwirtschaftsministerium in einem Schreiben an die Kreisverwaltungsbehörden mitgeteilt. Sie finden das Schreiben im Anhang.

Die wichtigsten Punkte kurz zusammengefasst:

  • Jagd und Revierarbeiten sind weiterhin erlaubt, allein, mit Personen des eigenen Hausstands und/oder einer Person eines fremden Haushalts
  • Die Jagd auf Schwarzwild zur Bekämpfung der ASP darf auch während der Ausgangssperre ausgeübt werden, das gleiche gilt für Nachsuchen
  • Zur Jagdausübung darf man den Umkreis von 15 Kilometern verlassen, auch wenn das für touristische Tagesausflüge nicht gestattet ist.
  • Bewegungsjagden können weiterhin genehmigt werden
  • Jagdscheinverlängerung ist weiterhin schriftlich möglich, ohne persönliche Anwesenheit.

Alle Regelungen rund um Jagd, Jagdausbildung, Hundeausbildung etc. finden Sie auf der BJV Homepage unter https://www.jagd-bayern.de/jagd-unter-coronabestimmunge

Jagd und Corona, Stand 21.1.2021

Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Mitglieder

das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat mit Schreiben vom 13.01.2021 die Auswirkungen der 11. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung auf die Jagd beschrieben. Von grundsätzlicher Bedeutung ist, dass das Verbot von touristischen Tagesausflügen bei einer7-Tages-Inzidenz von über 200 Fällen pro 100.000 Einwohner im jeweiligen Landkreis für die Jagd nicht relevant ist:

„Das Verlassen des Umkreises von 15 Kilometern um den Wohnort zur Jagdausübung ist in Abstimmung mit dem Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege gestattet.“

Darüber hinausgehende Informationen können dem Wildtierportal unter

www.wildtierportal.bayern.de

entnommen werden.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. rer.silv. Joachim Reddemann

Hauptgeschäftsführer

 

2020, das Jahr, das Alles veränderte

2020 begann , wie jedes Jahr, neue Pläne zur Jagd, zum Urlaub …, dann betrat Corvid 19 die Bühne, und Alles veränderte sich,  alle Pläne wurden Makulatur, gewohntes Verhalten veränderte sich über Nacht. Das einzig Positive war die wachsende Solidarität der Bevölkerung, selbst Länder begannen an einem Strang zu ziegen. Dieses Jahr, die Queen nannte einst ein solches Jahr Annus Horribilis, schreckliches Jahr, nähert sich dem Ende. Hoffen wir, dass Corvid 19 seine gestalterische Bedeutung verliert, und wir uns wieder anderen Tätigkeiten widmen können.

Danke an Alle, die für uns, gegen den Virus kämpfen, Ärzte, Krankenschwestern, der gesamte Sozialbereich und viele Ungenannte.

Ich möchte Ihnen Allen vor allem Gesundheit wünschen, Blicken Sie positiv in die Zukunft.. Eine Herausforderung wird der Kampf gegen die ASP sein, der Verband wird sein neues Gesicht zeigen, es bleibt spannend

Frohe Weihnachten, einen guten Rutsch Richtung 2021

Peter Schmid, Admin der Webseite www.bjv-ffb.de

 

 

 

Jagd und Corona , Informationen vom BJV Stand 18.12.20

Jagd und Corona

Das Bayerische Landwirtschaftsministerium hat dem BJV die aktuellen Regelungen zur Jagd nach der 11. Bayer. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung übermittelt. Sie finden das Schreiben zu Ihrer Information im Anhang.  Das Wichtigste zusammengefasst:

  • Die Einzeljagd und Revierarbeiten sind weiterhin mit max. fünf Personen aus dem eigenen und einem zweiten Hausstand möglich
  • Für die Schwarzwildbejagung darf man die Wohnung auch während der Ausgangssperre verlassen
  • Bewegungsjagden sind mit einer Ausnahmegenehmigung Ihrer Infektionsschutzbehörde im Landkreis möglich. Den aktualisierten Musterantrag finden Sie im Anhang

Musterantrag zur Genehmigung von Bewegungsjagden

  • Übernachten im Rahmen einer genehmigten Jagdveranstaltung ist möglich
  • Die Jägerprüfung findet statt, voraussichtlicher Beginn der Prüfung 1/2021 ist der 2. Februar 2021
  • Jagdgenossenschaftsversammlungen sind möglich, wenn zwingend notwendig
  • Hundeausbildung ist nicht erlaubt
  • Geschäfte für Jagdbedarf sind geöffnet

Alle weiteren wichtigen Informationen finden Sie auch unter: https://www.wildtierportal.bayern.de/corona

Wir wünschen Ihnen noch eine schöne Vorweihnachtszeit, bleiben Sie gesund!
Mit besten Grüßen und Waidmannsheil  Ihr BJV-Team

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Dr. Gertrud Helm

Referentin für Öffentlichkeitsarbeit

Jagen während der Ausgangssperre, Stand 18.12.20

Sehr geehrte Mitglieder

nach der aktuellen Infektionsschutzverordnung gelten auch für die Jagd bestimmte Einschränkungen.

Die Bejagung des Schwarzwilds zur Bekämpfung des ASP gilt als Ausnahme von der Ausgangssperre nach 21.ooh:
„Zudem sind die Regelungen zur landesweiten Ausgangssperre von 21 – 05 Uhr zu beachten. Danach ist der Aufenthalt in dieser Zeit außerhalb der Wohnung untersagt, es sei denn, es liegt einer der Ausnahmegründe des § 3 der 11. BayIfSMV vor.

Die Ausübung der Jagd auf Schwarzwild zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest stellt einen Ausnahmegrund im Sinn des § 3 Nr. 7 der 11. BayIfSMV dar und begründet während der nächtlichen Ausgangssperre die Zulässigkeit des Aufenthalts außerhalb der Wohnung.

Das Versorgen von verletztem Wild begründet ebenfalls während der nächtlichen Ausgangssperre den Aufenthalt außerhalb der Wohnung (§ 3 Nr. 6 der 11. BayIfSMV).“ zitiert nach der Webseite:

https://www.wildtierportal.bayern.de/jagd/242064/index.php

Textübernahme mit Ausschluss jeglicher  Haftung