Jagd und Corona, Stand 21.1.2021

Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Mitglieder

das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat mit Schreiben vom 13.01.2021 die Auswirkungen der 11. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung auf die Jagd beschrieben. Von grundsätzlicher Bedeutung ist, dass das Verbot von touristischen Tagesausflügen bei einer7-Tages-Inzidenz von über 200 Fällen pro 100.000 Einwohner im jeweiligen Landkreis für die Jagd nicht relevant ist:

„Das Verlassen des Umkreises von 15 Kilometern um den Wohnort zur Jagdausübung ist in Abstimmung mit dem Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege gestattet.“

Darüber hinausgehende Informationen können dem Wildtierportal unter

www.wildtierportal.bayern.de

entnommen werden.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. rer.silv. Joachim Reddemann

Hauptgeschäftsführer