Jagd und Corona
Das Bayerische Landwirtschaftsministerium hat dem BJV die aktuellen Regelungen zur Jagd nach der 11. Bayer. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung übermittelt. Sie finden das Schreiben zu Ihrer Information im Anhang. Das Wichtigste zusammengefasst:
- Die Einzeljagd und Revierarbeiten sind weiterhin mit max. fünf Personen aus dem eigenen und einem zweiten Hausstand möglich
- Für die Schwarzwildbejagung darf man die Wohnung auch während der Ausgangssperre verlassen
- Bewegungsjagden sind mit einer Ausnahmegenehmigung Ihrer Infektionsschutzbehörde im Landkreis möglich. Den aktualisierten Musterantrag finden Sie im Anhang
Musterantrag zur Genehmigung von Bewegungsjagden
- Übernachten im Rahmen einer genehmigten Jagdveranstaltung ist möglich
- Die Jägerprüfung findet statt, voraussichtlicher Beginn der Prüfung 1/2021 ist der 2. Februar 2021
- Jagdgenossenschaftsversammlungen sind möglich, wenn zwingend notwendig
- Hundeausbildung ist nicht erlaubt
- Geschäfte für Jagdbedarf sind geöffnet
Alle weiteren wichtigen Informationen finden Sie auch unter: https://www.wildtierportal.bayern.de/corona
Wir wünschen Ihnen noch eine schöne Vorweihnachtszeit, bleiben Sie gesund!
Mit besten Grüßen und Waidmannsheil Ihr BJV-Team
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Gertrud Helm
Referentin für Öffentlichkeitsarbeit