Faktencheck

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Mitglieder

wir haben die Pflicht, Sie zu informieren über das, was im Verband getan wird, und

Sie haben das Recht, alles zu erfahren, was im Verband vorgeht. Deshalb muss sich unsere Landesschatzmeisterin mit einer verbandsinternen Thematik an Sie wenden, um Sie aufzuklären über die vielen falschen Anschuldigungen und die tatsächlichen, anhand von Beschlüssen und Protokollen belegbaren sowie nachvollziehbaren Fakten. Diffamierende und falsche Äußerungen gegen Mitglieder des Präsidiums können nicht weiter unkommentiert bleiben. Sie finden alle Informationen im Anhang unter „Faktencheck 7 Fragen – 7 Antworten“. Wir hoffen aber, dass damit dieses Thema abgeschlossen werden kann. Auch weiterhin widmen wir uns mit ganzer Kraft den wichtigen und aktuellen jagdlichen Fragestellungen . Der BJV ist in den verschiedensten, uns als Jägerinnen und Jäger betreffenden Bereichen aktiv. Bitte nehmen sie sich die Zeit, gerne informieren wir Sie:

Faktencheck zu “7 Fragen und 7 Antworten“ von Dr. Greeske, 18.03.2020

Frage 1: Warum wurde der Jahresabschluß des BJV 2018 nicht fristgerecht fertiggestellt?

Zitat Dr. Greeske: „Die Landesschatzmeisterin Maurer, die ab April 2018 die Verantwortung für die Buchhaltung und die Finanzen des BJV hätte übernehmen sollen, lies sich sowohl die Lohnbuchhaltung des BJV(bis heute) durch den abgewählten Schatzmeister Dr. Schiefer auf Kosten des BJV erarbeiten. Und genau so ließ sich die Landesschatzmeisterin die Jahresabschlussrechnung 2018 (wie auch die für2019) durch Dr. Schiefer auf Kosten des BJV erstellen. Ende des Jahres 2018 entdeckte Frau Maurer in der Abschlussrechnung einen „Verlust“ von 200.000,00 €, den sie sich nicht erklären konnte. Sie hätte lediglich Dr. Schiefer fragen und von ihm kostenlos Antwort bekommen können, weil dieser ja gegen Bezahlung für den BJV arbeitete und einen etwaigen Fehler kostenfrei hätte berichtigen müssen.Die Präsidiumsmitglieder wussten allesamt nicht, welche Arbeiten Dr. Schiefer noch erledigt hatte und weitergehend erledigt, aber zur „Klärung dieses Problems“ beantragte die Landesschatzmeisterin im Präsidium, dass ein neutraler Abschlussprüfer den Abschluss 2018 prüfen solle. Die Landesschatzmeisterin erlangte einen Mehrheitsbeschluss des Präsidiums –gegen die Stimmen des damals amtierenden Präsidenten Prof. Vocke und des Landesjustitiars Dr.Greeske – und sie ließ sich dabei die Berechtigung geben, den Abschlussprüfer persönlich und allein aussuchen zu dürfen. Die Mehrheit des Präsidiums war erleichtert, auf diese Weise 2019 in Passau den Abschluss 2018 mit dem „befürchteten Defizit“ von 200.000,00 € nicht konkret vortragen und verantworten zu müssen. Denn dass der Abschlussprüfer bis März 2019 seine Prüfung nicht würde abgeschlossen haben, war erkennbar.“Dazu Landesschatzmeisterin Mechtild Maurer:

  •  Seit 17.01.2006 besteht ein Steuerberatungsvertrag mit Dr. Schiefer, abgeschlossen durch Prof. Vocke.
  •  „Entdeckt“ wurde nicht ein Verlust von EUR 200.000 sondern die gleichzeitige Erfassung von Gewinnerhöhungen in 2017 und 2018 , s. dazu ausführlich Frage 2(interne Sitzung 18.02.2019)
  •  2 stündiger Bericht darüber in der internen Sitzung am 18.02.2019 mit Hinweis auf Verzögerung der Abschlusserstellung. Dr. Schiefer hat die doppelte Erfassung bestätigt
  •  Bericht der LSM über die Beauftragung Dr. Schiefer in der Sitzung vom 21.01.2019 (sh. S. 4 des Protokolls); in der Sitzung vom 09.12.2019 und vom 13.01.2020
  • Dr. Greeske formuliert in der Sitzung vom 18.02.2019 persönlich den Beschluss, einen Wirtschaftsprüfer zu beauftragen, Abstimmungsergebnis: einstimmig(S.2 Protokoll vom 18.02.2019)
  •  Prof. Vocke schlägt vor, in einer außerordentlichen Versammlung im Herbst 2019 den Mitgliedern ausführlich über die Situation zu berichten (Protokoll vom 18.02.2019)

Frage 2: War das Defizit von EUR 200.000 im Rahmen der Abschlussprüfung ein Problem?

Zitat Dr. Greeske:„Nein, schon im Mai 2019 war den Eingeweihten klar, dass so, wie der Landesjustitiar vermutet hatte, eine falsche Darstellung im Rechenwerk der Grund für das Missverständnis der Landesschatzmeisterin gewesen war.“Dazu Landesschatzmeisterin Mechtild Maurer:

  •  Die Doppelerfassung wurde ab Sitzung 18.02.2019 fortlaufend dem Präsidium berichtet. Sie war nicht Gegenstand der Prüfung, weil die Position in 2018 zu stornieren war.

Die LSM versteht nicht den Vorgang falsch, sondern weist darauf hin, dass die zweimalige Berücksichtigung des identischen Betrages in zwei verschiedenen Jahren zu einer künstlich erhöhten Darstellung der wirtschaftlichen Lage des Verbandes bei Vorstellung des Haushalts 2018 geführt hat. Ohne Erfassung im Haushalt 2018 hätte bereits auf dem LJT 2018 ein Verlusthaushalt von EUR 200.000 den Delegierten vorgelegt werden müssen.

Frage 3: Warum wurde die Prüfung des Jahresabschlusses so teuer? Ist es richtig, dassinsgesamt EUR 70.000 bezahlt wurden

Zitat Dr. Greeske:„Die Landesschatzmeisterin beauftragte einen WP Wallenhorst, der in München eine Einzelkanzleibetreibt und angeblich ein „Experte für gemeinnützige Organisationen“ sei.Es geht das Gerücht, dass die Landesschatzmeisterin den WP Wallenhorst aus einer gemein-samen Tätigkeit in einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft oder einer ähnlichen Kanzlei persönlich gut kennt. Der Auftrag der Frau Maurer an WP Wallenhorst war fälschlich so formuliert, als ob der BJV ein nach Aktienrecht zu prüfendes steuerpflichtiges Unternehmen sei – dies ist der BJ V natürlich nicht.Und in diesem zeitlichen Zusammenhang entdeckten einige Präsidiumsmitglieder, wie sinnhaft es wäre, wenn Prof. Vocke für etwaige Fehler/Mängel der Finanzen verantwortlich gemacht werden könnte, um „sicherzugehen“, dass er auch im Jahre 2020 tatsächlich sein Amt alsPräsident aufgeben werde. Die Motive der einzelnen Beteiligten waren unterschiedlich – teils warenes „uralte Rechnungen“, teilweise war es reines Geltungsbedürfnis und die Lust auf Veränderungen. Und WP Wallenhorst wurde nun von der Landesschatzmeisterin mit teilweise uralten Vorgängen des BJV vertraut gemacht, die WP Wallenhorst damit ausschlachtete und den Eindruck erweckte, als ob der BJV wirtschaftlich und mit seinem Finanzgebarenvöllig desorganisiert und erheblich reformbedürftig sei. Wallenhorst hatte nie ein konkretes Ergebnis geäußert aber zuletzt knapp 30.000,00 € bezahlt erhalten, bis er aufgrund eines Beschlusses im Landesausschuss, wobei auch das gesamte Präsidium einstimmig gegen Wallenhorst stimmte, gekündigt wurde. Ein in Rechnung gestellter „Management-Letter“, mit dem Wallenhorst angebliche Missstände in der Organisation der Buchhaltung beseitigen helfen sollte, wurde mit 5.000,00 € in Rechnung gestellt und bezahlt, aber nie geliefert.Im Zusammenspiel mit Wallenhorst ließ sich die Landesschatzmeisterin dann eineweitere Beauftragung eines weiteren Sachverständigen durch das Präsidium genehmigen, wonachein „Rechtsanwalt und Steuerberater in Bonn“ gutachtlich untersuchen sollte, ob der Erhöhungsbeschluss der Landesversammlung 2016 um 30 % für die pauschale Zeitvergütung allerPräsidiumsmitglieder rechtlich wirksam war oder nicht. Wallenhorst sorgte mit teils abwegigen und mit dem Ziel des Auftrags absolut nicht zusammenhängenden Zusatzfragen dafür, dass die Begutachtung einerseits erheblich teurerwurde als dem Präsidium zugesagt, und weitergehend sorgte Wallenhorst dafür, dass dasErgebnis dieser Prüfung nicht rechtzeitig bis Schrobenhausen fertig wurde. Es gab schon damals eine sorgfältige Begutachtung vom BJV-Rechtsausschuss: Der Beschluss 2016 ist rechtswirksam.Und dies ist letztlich auch das spätere Ergebnis der mindestens 17.000,00 € teuren Begutachtungaus Bonn.“Dazu Landesschatzmeisterin Mechtild Maurer:Die Kosten des Jahres 2018 stiegen auf EUR 70,000, weil der erste WP kurz vorFertigstellung durch Dr. Greeske gekündigt wurde, weil Dr. Greeske einen Gutachterauftragohne Honorarbegrenzung erteilte und weil dem Votum des Landesausschusses und derLandesversammlung folgend eine zweite Wirtschaftsprüfung beauftragt werden musste.Der Verlauf im Einzelnen:

  •  Wirtschaftsprüfer Wallenhorst (Wirtschaftsprüfungsgesellschaft FWA) ist kein gemeinsamer Bekannter der LSM. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft FWA wurde noch vor dem BJV durch die Wildlandstiftung (Stiftungsratsvorsitz Prof. Vocke) als Wirtschaftsprüfer beauftragt.
  •  s.o. wörtliche Formulierung des Auftrags durch Dr. Greeske
  •  In Beantwortung der Anforderung des WP wurden alle vorhandenen Verträge, die nicht ausdrücklich aufgehoben worden waren, zur Prüfung vorgelegt
  • Im Rahmen der Prüfung konnte der Verband keinerlei Unterlagen vorlegen, die eine Aufbau- oder Ablauforganisation für die Finanzen regeln (Protokoll Präsidiumssitzung vom 03.06.2019 S. 9 und 10. Seite 13-16) (Protokoll zur Sitzung 19.03.2019 Seite 7 bis Seite 13)
  •  Ausführliche Berichterstattung durch WP FWA in der Sondersitzung am 25.07.2019 (Protokoll dazu),
  •  mehrfache Anforderung der Unterlagen durch den WP ohne ausreichende Beantwortung durch BJV, Streitpunkt war insbesondere die Lohnsteuerpflicht des Präsidenten (Schreiben und Email des WP mit der bitte um Beantwortung)
  •  Hinweis WP FWA auf konkrete Prüfungshemmnisse und notwendige Verbesserungen, Hinweis auf intensive Einbindung des Justitiars in den Prüfungsverlauf (Schreiben WP vom 26.09.2019/)
  • Vorlage Entwurf Prüfungsbericht am 16.09.2019 Es hätte lediglich der Unterschrift des WP bedurft, um die Wirtschaftsprüfung zu diesem Zeitpunkt mit den budgetierten EUR 20.000 abzuschließen. Alle Tätigkeiten waren abgeschlossen, alle für die Bilanzierung erforderlichen Antworten gegeben. (Schreiben WP FWA vom 16.08.2019 und vom 26.09.2019)
  • Dr. Peter Greeske empfiehlt die Kündigung des Wirtschaftsprüfers und der Landes- ausschuss beschließt – gegen die Stimmen der KG Vorsitzenden im Gremium, die mehrfach auf die zu erwartenden Kostensteigerung hinweisen –

Sitzung am 27.09.2019 , die Kündigung des WP FWA zu empfehlen. Die Kostenfrage wird im Gremium ausführlich diskutiert. (Protokoll Landesausschußsitzung 27.09.2019)

Dr. Greeske kündigt ohne die wenige Tage darauf anberaumte Präsidiumssitzung abzuwarten, mit Schreiben vom 07.10.2019 dem WP.

  •  In der außerordentlichen Mitgliederversammlung in Schrobenhausen am 26.10.2019 beschließen die Delegierten, die offenen Fragen durch eine weitere WP-Gesellschaft aufklären zu lassen.
  •  Anfragen, den bisherigen WP wieder zu beauftragen und um Unterschrift zu bitten, scheitern an der Zustimmung des gefeuerten WP Wallenhorst.
  • Dr. Greeske beauftragt selbständig und ohne Honorarbegrenzung eine Anwaltskanzlei mit der Beantwortung der offenen Fragen. Die Kanzlei hatte in den Vorgesprächen schriftlich ein Auftragsvolumen von EUR 5.000 angesetzt, das Dr. Greeske aus meiner Email vom 25.08.2019 bekannt war.
  • Die Anwaltskanzlei BKL stellt ihre Leistung ohne das Gutachten fertiggestellt zu haben mit EUR 17.000 in Rechnung.
  • Dr. Greeske wird in der Sitzung vom 02.03.2020 beauftragt, Widerspruch gegen den inzwischen vorliegenden Mahnbescheid der Kanzlei BKL einzulegen. Er übernimmt diese Aufgabe gegen ein Honorar von EUR 4.100 (Rechnung liegt in der Buchhaltung vor). Sein Verhandlungsergebnis dabei lautet: Rechnungen BKL bezahlen, damit nicht noch mehr Honorar anfällt.

 

Frage 4: Warum war mit den bis dahin erteilten Gutachteraufträgen nun nicht endlich das Ende erreicht?

  • Zitat Dr. Greeske: „Die Landesschatzmeisterin konnte die Delegierten in Schrobenhausen und die Mehrheit des Präsidiums wiederum überzeugen, dass nun die „vorläufigen Feststellungen“ des WP Wallenhorstnoch einmal durch ein weiteres Gutachter-Büro überprüft werden müssten. Weil zwischenzeitlich durch die absolut ungerechtfertigte Strafanzeige des Präsidiumsmitglieds Ruepp Buchhaltungsunterlagen in Feldkirchen beschlagnahmt waren, verbreitete die Landesschatzmeisterin die Behauptung, dass bis zum Ende der Ermittlungstätigkeiten undFreigabe der Unterlagen der Abschluss 2018 nun tatsächlich „nie zu Ende geprüft werden könne“.Dass dies erkennbar falsch ist, zeigte die Landesschatzmeisterin erst Mitte Februar 2020 als siebehauptete, nun plötzlich eine WP-Kanzlei gefunden zu haben, die durch elektronische Hilfsmitteldie gesamteBuchhaltung des BJ V ohne die Belege elektronisch erfassen und auswerten könne.Die Kosten bezeichnete die Landesschatzmeisterin mit etwa 10.000,00 € – herausgekommen ist nun ein Betrag von 35.000,00 € und das, was die LKC als Gutachten erreicht hat, ist in vielerHinsicht das Papier nicht wert, auf dem es abgedruckt ist. Auch durch dreifache Wiederholungen inein- und demselben Gutachten werden Behauptungen nicht richtiger und Vermutungen bleibenVermutungen, und das, was nun herausgekommen ist an angeblichem Rückforderungs-Ansprüchen gegenüber Prof. Vocke, ist nicht nur unrealistisch sondern ganz überwiegend falsch.

Dazu Landesschatzmeisterin Mechtild Maurer:

  •  Der Vorschlag, den WP zu wechseln, kam vom Landesausschuss und entspricht dem Beschluss in Schrobenhausen (Nachweise s.o.)
  •  Die LSM hat darüber aufgeklärt, dass der Jahresabschluss des BJV für die Delegierten von einem internen oder externen Prüfer geprüft werden muss, damit die Mitglieder von ihren Mitgliedsrechten Gebrauch machen können. Das ist Vereinsrecht, sie hat diese Aufgabe stellvertretend für das ganze Präsidium vorzubereiten. (Protokoll PS 04.11.2019, Seite 16, Protokoll PS 09.12.2019 ausführlicher Bericht der LSM, Protokoll PS 13.01.2020 S. 12-14 und Bericht LSM,)
  • In der Präsidiumssitzung am 13.01.2020 stellt die LSM eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft vor, die, beschränkt auf den präzisen Auftrag aus Schrobenhausen und die offenen Fragen aus der vorausgehenden Prüfung, eine rein digitale Prüfung vornehmen kann. Das Präsidium stimmt einstimmig der Beauftragung unter voller Kenntnis des Honorar- volumens zu. (Protokoll PS 13.01.2020 Seite 14)
  •  Herr Joachim Heinrich, Wirtschaftsprüfer der LKC, präsentiert sich in der Sitzung vom 03.02.2020. Er weist ausdrücklich auf das zu erwartende Gesamthonorar hin. Vizepräsident Piening diskutiert und formuliert die Kosten ausdrücklich. Das Präsidium stimmt der Fortsetzung einstimmig zu. (Protokoll PS 02.03.2020 Seiten 7-9)

 

Frage 5: Der Verteidiger von Prof. Vocke spricht, wie aus der Presse entnehmbar ist, von einerHexenjagd gegen Prof. Vocke. Wie ist nun das Ergebnis der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungzubewerten?

  • Dazu Landesschatzmeisterin Mechtild Maurer: Dazu ist ein Kommentar der LSM nicht möglich. Die Kriminalpolizei geht von einer langen Bearbeitungszeit bis zur Eröffnung des Verfahrens aus.

 

Frage 6: Wenn nun selbst nach Auffassung der Staatsanwaltschaft keine Veruntreuung begangen hat, warum soll er dann dennoch für das Jahr 2018 lt Gutachten LKC EUR 48.000 zurückzahlen?

  • Zitat Dr. Greeske: „Die Forderung ist (siehe Frage 3) zivilrechtlich unbegründet, weil sie auf falschen Behauptungen oder rechtlich falschen Unterstellungen beruht. Als der Beschluss im Präsidium gefasst wurde, die von LKC „errechneten“ (richtig wäre: spekulativ geschätzten) 48.000,00 € als Rückforderung in die Abschlussrechnung 2018 einzustellen, gab es noch nicht das vorläufige Ergebnis des staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens. Kein Präsidiumsmitglied wollte sich Wohl dem Verdacht aussetzen, einer etwaig doch vorliegenden strafbaren Handlung des Präsidenten Vorschub zu leisten. Und die Mehrheit des Präsidiums will sich nun nicht eingestehen knapp zwei Jahre

Jahre lang Unrecht gehabt zu haben und halten deshalb an Rückforderungsansprüchen weitergehend fest, wobei ja erst ein neues Präsidium beschließen müsste, ob tatsächlich anProf. Vocke mit einer zivilrechtlichen Klage herangetreten werden soll.“Dazu Landesschatzmeisterin Mechtild Maurer:

  •  Strafrechtliche Fragen und die Mittelverwendung von Vereinsgeld durch die Verbandsführung als steuerliche relevante Fragen sind völlig zu trennen. bisher gibt es kein Ergebnis der staatsanwaltschaftlichen Ermittlung. Die Kriminalpolizei hat die Vorarbeiten abgeschlossen und an die Staatsanwaltschaft zur weiteren Ermittlung übergeben.
  •  Erfassung eines Rückforderungsanspruches auf Basis der Feststellungen des Berichtes über die Sonderprüfung. Es gibt keine Beweislastumkehr für Ehrenamtliche, da Prof. Vocke nicht ehrenamtlich tätig war. Der Rückforderungsanspruch wird auch abgeleitet aus zwischen BJV und Prof. Vocke getroffenen individuellen Vereinbarungen (Nutzungsvereinbarung PKW usw.
  • ) Ermittlung und Herleitung der Summen ist im Bericht über die Sonderprüfung ausführlich dargelegt. (Bericht über Sonderprüfung, insbesondere S. 14-49)

Frage 7: Die LSM erklärt …. Überschuß 130.000 in der Ergebnisrechnung. Ist dieses Selbstlob inhaltlich zutreffend?

  • Zitat Dr. Greeske:„Nur uneinsichtige oder in wirtschaftlichen Dingen unerfahrene Menschen können diese Behauptung glauben. Seit nun mehr als 1 ½ Jahren hat der BJV seine deutschlandweite und auch in Europa wirkende gesellschaftspolitischen Tätigkeiten im Kampf um die Jagd und das Wild komplett eingestellt. Statt eines Jahresempfangs statt Parlamentarischer Abende in München und Berlin zur Kontaktpflege zu den wirklichen Entscheidungsträgern in den Gesetzgebungskörperschaften, in Politik und Verwaltung hat der BJV 75.000,00 € ausgegeben(oder muss teilweise noch bezahlen) für Gutachten, die letztlich nichts gebracht haben. Der ehemals hochangesehene BJV – geachtet und beachtet in der bayerischen Politik wie auch imZusammenwirken mit dem DJV in Deutschland und Europa – hat Ansehen und Einfluss in erheblichem Maße eingebüßt unter der „Regierung der Landesschatzmeisterin Maurer“. Es ist eigentlich eine Schande, wie der BJV heute dasteht.“Dazu Landesschatzmeisterin Mechtild Maurer:
  •  Die behauptete Selbstdarstellung der LSM zum Ergebnis finden sich in keiner Veröffentlichung und in keinem Protokoll. Dr. Greeske möge bitte belegen, worauf er seine Beschreibung stützt
  •  Gemeint ist der Jahresabschluss 2019. Er schließt mit einem positiven Ergebnis von EUR 107.000 ab. (Bilanz- und GundV 2019, Seite 11-14; Bericht vom 02.03.2020) Die Ergebnisverbesserung in 2019 ergibt sich auch nicht aus den ersparten Kosten des

Jahresempfangs 2020, diese fallen erst 2020 an bzw. aus.

Der Abschluss 2019 wurde durch die Kassenprüfer des BJV gewürdigt. (Bericht der Kassenprüfer vom 28.02.2020) Einstimmiger Beschluss über Notwendigkeit und Höhe der zu buchenden Rückforderung, Feststellung des Abschlusses durch das Präsidium am 02.03.2020 (Protokoll Sitzung vom 02.