Wichtig für Ihre Jagdhornbläser: Das aktuelle Hygienekonzept für Proben
Die Bayerischen Staatsministerien für Gesundheit und Pflege und für Wissenschaft und Kunst haben ein Hygienekonzept unter anderem auch für Proben erstellt. Nachfolgend ist ein Auszug mit den wichtigsten Punkten aufgeführt. Falls Unsicherheit besteht, können Sie sich zudem an das für Sie zuständige Landratsamt wenden.
- Angefallenes Kondensat in Blech- und Holzblasinstrumenten darf nur ohne Durchblasen von Luft abgelassen werden. Das Kondensat muss von der Verursacherin bzw. vom Verursacher mit Einmaltüchern aufgefangen und in geschlossenen Behältnissen entsorgt werden
- Bei Einsatz von Blasinstrumenten sowie bei Gesang ist ein erweiterter Mindestabstand von 2,0 Metern einzuhalten
- Es werden ausreichend Waschgelegenheiten, Flüssigseife, Einmalhandtücher und gegebenenfalls Händedesinfektionsmittel (als flankierende Maßnahme) bereitgestellt. Sanitäre Einrichtungen sind mit Seifenspendern und Einmalhandtüchern auszustatten
- Zur Gewährleistung eines regelmäßigen Luftaustausches ist die Lüftungsfrequenz abhängig von der Raumgröße und Nutzung zu berücksichtigen. Alle gegebenen Möglichkeiten der Durchlüftung aller Räumlichkeiten, die dem Aufenthalt von Besucherinnen und Besuchern dienen, sind zu nutzen
- Musikerinnen und Musiker stellen sich nach Möglichkeit versetzt auf, um Gefahren durch Aerosolausstoß zu minimieren
- Dirigentinnen bzw. Dirigenten und Musikerinnen bzw. Musiker haben möglichst nur eigene Instrumente und Hilfsmittel zu verwenden. Ein Verleih von Musikinstrumenten oder deren Nutzung durch mehrere Personen darf nur nach jeweils vollständiger Desinfizierung stattfinden