Jagen während der Ausgangssperre, Stand 18.12.20

Sehr geehrte Mitglieder

nach der aktuellen Infektionsschutzverordnung gelten auch für die Jagd bestimmte Einschränkungen.

Die Bejagung des Schwarzwilds zur Bekämpfung des ASP gilt als Ausnahme von der Ausgangssperre nach 21.ooh:
„Zudem sind die Regelungen zur landesweiten Ausgangssperre von 21 – 05 Uhr zu beachten. Danach ist der Aufenthalt in dieser Zeit außerhalb der Wohnung untersagt, es sei denn, es liegt einer der Ausnahmegründe des § 3 der 11. BayIfSMV vor.

Die Ausübung der Jagd auf Schwarzwild zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest stellt einen Ausnahmegrund im Sinn des § 3 Nr. 7 der 11. BayIfSMV dar und begründet während der nächtlichen Ausgangssperre die Zulässigkeit des Aufenthalts außerhalb der Wohnung.

Das Versorgen von verletztem Wild begründet ebenfalls während der nächtlichen Ausgangssperre den Aufenthalt außerhalb der Wohnung (§ 3 Nr. 6 der 11. BayIfSMV).“ zitiert nach der Webseite:

https://www.wildtierportal.bayern.de/jagd/242064/index.php

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