Ab 1. September gelten neue Regelungen im Waffenrecht im Rahmen der Umsetzung des 3. Waffenrechtsänderungsgesetzes.
So müssen unter anderem alle Waffenbesitzer, alle Waffen, wichtige Waffenteile und die waffenrechtlichen Erlaubnisse – wie etwa die Waffenbesitzkarte – mit einer Identifizierungsnummer (ID) im Nationalen Waffenregister registriert sein. Was diese unverwechselbare ID bedeutet und welche Rolle sie für uns Jäger spielt, finden Sie im Anhang.
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(Quelle BJV)