Radiocäsiummessungen – ohne Probleme

Leider kam es bei der  Antragsstellung von Ausgleichszahlungszahlungen bei einer Radiocäsium-Messung zwischen 500 und 600 Bq in letzter Zeit zu einigen Problemen, weil manche Landratsämter das nicht als Grenzwertüberschreitungen akzeptierten. Der Typ unserer Messgeräte (LB 200 von Berthold Technologies) macht es aber notwendig, dass

Messergebnisse über 500 Bq/kg als Überschreitung des EU-Grenzwertes von 600 Bq/kg zu werten sind, um Messungenauigkeiten auszuschließen. Die Entschädigung gibt es bei diesen Geräten schon ab 500 Bq. Eine Zertifizierung ist dazu nicht notwendig. Allerdings müssen Grenzwertüberschreitungen von nicht zertifizierten Geräten nochmals in einer zertifizierten Messstelle überprüft und bestätigt werden.

Merkblatt Radio-Cäsium Messung