Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau – SVLFG

Sehr geehrte Damen und Herren,

diesen Tagen verschickt die SVLFG die Beitragsbescheide für das Jahr 2021 an die Jagdpächter. Der BJV rät, Widerspruch dagegen einzulegen. Hierfür können Sie die Widerspruchsvorlage im Anhang nutzen.

Bitte beachten Sie, dass die Nutzung dieses Widerspruchs nicht die Beurteilung des Bescheides unter Beachtung der individuellen Verhältnisse ersetzen kann. Die Widerspruchsfirst ist unbedingt einzuhalten.

Wichtig: Bitte überweisen Sie den Beitrag mit dem Vermerk „die Zahlung erfolgt unter Vorbehalt“.

Mit freundlichen Grüßen

Isabel Koch
Referat II – Kommunikation

Widerspruchsvorlage_BJV_8_2020(24)