Stellungnahme des Bayerischen Staatsministeriums des Innern zur kürzlich im Deutschen Bundestag erfolgten Änderung des Waffenrechts

Ernst Weidenbusch: „Besonders wichtig ist dabei, dass Jägerinnen und Jäger ihr Messer nicht nur bei der Ausübung, sondern im Zusammenhang mit der Jagd führen dürfen.“ Die vollständigen Informationen sind in der vom Präsidenten eingeforderten Stellungnahme sowie in der von ihm zur Verfügung gestellten Synopse zu finden. Machen Sie sich selbst ein Bild.
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