Die UVV-Jagd wurde in einigen wichtigen Punkten aktualisiert und ergänzt, insbesondere, was Ernte- und Gesellschaftsjagden betrifft.
§ 3 Ausübung der Jagd: Bei Erntejagden ist – übersetzt – nur noch die Schussabgabe aus erhöhter Position mit Vorgabe der Schussentfernung für einen sicheren Kugelfang erlaubt.
Bei Gesellschaftsjagden sind jetzt konkret signalfarbene Warnweste oder großflächige Signalkleidung gefordert.
Weitere Informationen finden Sie auch auf der Website der Zeitschrift PIRSCH.
Weiterführende Informationen:
Die Broschüre Erntejagd finden Sie hier
Die aktuelle Fassung der UVV-Jagd finden Sie hier