Wichtig für uns Waffenbesitzer

liebe Jägerinnen und Jäger,

nachstehende soeben erhaltene e-Mail (siehe untenstehend) bitte ich jedem Revierinhaber bzw. Kreisgruppenmitglied weiterzuleiten.

Zu diesem Thema ist dringendes Handeln von  J e d e m  gefordert .

Bitte adressieren Sie Ihr Schreiben an die, übrigens Neu-Mitglied der Kreisgruppe Fürstenfeldbruck,  Bundestagsabgeordnete:Frau Katrin Staffler, MdB
E-Mail: https://www.bundestag.de/services/formular/contactform?mdbId=523796

bzw. postalisch an nachstehende Adressen::

Wahlkreisbüro Fürstenfeldbruck/Dachau

Dachauer Straße 8 – 82256 Fürstenfeldbruck Telefon +49 8141 16305, Telefax +49 8141 16210 katrin.staffler.wk@bundestag.de

oder

Deutscher Bundestag

Platz der Republik 1

11011 Berlin

Telefon +49 30 227-75225, Telefax +49 30 227-70226 katrin.staffler@bundestag.de, www.katrin-staffler.de

Danke, verbunden mit einem kräftigen Waidmannsheil

gez.. Gerhard v. Hößlin

BJV Kreisgruppe Fürstenfeldbruck e.V. im Landesjagdverband Bayern e.V.
Vereinsregister: VR 40060
1. Vorsitzender
Gerhard v. Hößlin
Sommerstr. 1c
D-82216 Maisach, OT Gernlinden

Tel:   +49 (8142) 488 355
Fax:  +49 (8142) 488 356
Mail: gvhoesslin@t-online.de

Web  http://www.bjv-ffb.de

Von: Dr. Gertrud Helm <gertrud.helm@jagd-bayern.de>

Betreff: !!! Wichtig für uns Waffenbesitzer !!! Bitte unbedingt lesen !!!

Wichtige Informationen zum Dritten Waffenrechtsänderungsgesetz 

Sehr geehrte Damen und Herren,

am Montag, den 11. November fand  in Berlin im Innenausschuss  eine Anhörung zum Dritten Waffenrechtsänderungsgesetz  statt. Thomas Schreder und Dr. Reddemann waren vor Ort, um am Rande der Veranstaltung unsere Anliegen noch einmal den zuständigen Abgeordneten deutlich zu machen. Möglich war das in einer Sitzung der CSU-Landesgruppe, in die Thomas Schreder und Dr. Reddemann exklusiv eingeladen wurden. Diese Gespräche sind extrem wichtig, denn viele Abgeordnete wissen zunächst  gar nicht, was die Veränderungen für uns legale Waffenbesitzer wirklich bedeuten, wie sie sich in der Praxis auswirken.

Um die Tragweite der Beschlüsse zu verstehen, hier noch ein paar Hintergrundinformationen.

Warum ist die Änderung des Waffenrechts notwendig?

Die Änderung des Waffenrechts ist notwendig geworden,  weil Deutschland die Änderung der EU-Feuerwaffenrichtlinie aus dem Jahr 2017 umsetzen muss. Letztmöglicher Termin ist der 23. Dezember. Wenn Deutschland bis dahin kein neues Waffenrecht auf den Weg gebracht hat, drohen Strafmaßnahmen der EU.

Der aktuelle Entwurf zum Dritten Waffenänderungsgesetz wurde am 06.Juni vom Bundeskabinett beschlossen, am 20.September in einem ersten Durchgang vom Bundesrat einstimmig angenommen.

Ziele des Dritten Waffenrechtsänderungsgesetzes:

Mit der Gesetzesänderung sollen drei Ziele verfolgt werden:

  • Der illegaler Zugang zu scharfen Schussaffen soll erschwert werden
  • Sämtliche Schusswaffen und wesentliche Teile davon sollen über ihren gesamten Lebenszyklus hinweg von den Behörden rückverfolgt werden können
  • Die Nutzung von legalen Schusswaffen zur Begehung terroristischer Anschläge soll erschwert werden, insbesondere durch die Begrenzung der Magazinkapazität halbautomatischer Schusswaffen

Neben diesen drei Zielen gibt es in diesem Gesetzentwurf noch eine Reihe anderer neuer Regelungen

Welche Änderungen sind für uns Jäger wichtig?

  • Für bereits angeschaffte und ausreichend sichere Waffenschränke soll ein unbefristeter Bestandsschutz gelten
  • Für Jäger soll es keine generelle Befristung der waffenrechtlichen Erlaubnis geben
  • Die ursprünglich angedachte medizinisch psychologische Untersuchung bei der Erteilung oder Verlängerung des Jagdscheins ist vom Tisch
  • Für Jäger soll kein generelles Verbot von Halbautomaten gelten
  • Jäger sollen nach dem Gesetzentwurf künftig für den Erwerb von Schalldämpfern für Langwaffen keine Erlaubnis mehr benötigen, d.h. der Nachweis von einem Bedürfnis für Schalldämpfer entfällt.
  • Nachtsichtvor- und Aufsatzgeräte mit Dual-Use-Eigenschaften sollen vom waffenrechtlichen Verbot ausgenommen werden
  • Es soll kein Verbot mehr für Vorrichtungen geben, die das Ziel beleuchten, also für künstliche Lichtquellen wie Taschenlampen
  • Es soll kein Verbot mehr geben für den Handel zum Vorführen, Montieren und Einschießen der Waffen mit Nachtsichtvor- und Aufsatzgeräten

Soweit die Änderungen, die uns Jägern entgegen kommen. Es gibt aber auch geplante Veränderungen, die wir nicht akzeptieren können:

  • Es soll künftig eine Regelanfrage beim Verfassungsschutz im Rahmen der Zuverlässigkeitsprüfung geben. Allein die Speicherung einer Person beim Verfassungsschutzamt soll ausreichen, die waffenrechtliche Zuverlässigkeit zu verlieren.

è Das Problem dabei: Es genügen schon Lappalien für eine solche Speicherung (zum Beispiel zufällig zur falschen Zeit am falschen Ort zu sein). 2,2 Millionen personenbezogene Daten sind nach dem Verfassungsschutzbericht im nachrichtendienstlichen System NADIS gespeichert. Jeder der dort gespeichert ist, soll die waffenrechtliche Zuverlässigkeit verlieren. 

  • Künftig sollen nicht nur die Waffe, sondern alle wesentlichen Teile der erlaubnispflichtigen Waffe im nationalen Waffenregister erfasst werden.

Das Problem dabei: Die Auflistung dieser Teile ist uferlos. Denn bisher hat keines dieser Teile (gemeint sind das Schloss, das Magazin etc. ) eine Nummer, die der dazugehörigen Waffe zugeordnet werden kann. Es ist zu befürchten, dass wir Waffenbesitzer nun für alle unsere Waffen diese Kennzeichnung nachträglich bewerkstelligen und die Eintragung ins nationale Waffenregister veranlassen müssen, natürlich mit erheblichen Kosten.

 

Deshalb: Kein Generalverdacht für legale Waffenbesitzer

 

Die Regelanfrage beim Verfassungsschutz drückt ein gewaltiges Misstrauen und einen Generalverdacht gegenüber uns  legalen Waffenbesitzern aus. Die Kennzeichnungspflicht einzelner Waffenteile wird zu einem riesigen bürokratischer Aufwand, der mit hohen Kosten für jeden von uns behaftet ist. 

Deshalb: Jetzt alle Register ziehen und aktiv werden 

Noch wird in Berlin verhandelt, noch gibt es auch bei den Entscheidungsträgern Unsicherheiten. Noch kann man sich einbringen. Das ist unsere Chance, jetzt müssen wir noch einmal richtig aktiv werden.

Bitte schreiben auch Sie noch einmal einen Brief an Ihren Bundestagsabgeordneten. Fordern Sie in auf, sich unseren Argumenten anzuschließen.

Sie finden wieder einen Musterbrief im Anhang als Word-Datei, die Sie leicht auf Ihr Briefpapier kopieren und entsprechend anpassen können. Außerdem finden Sie eine Liste aller Bundestagsabgeordneten der Regierungsparteien in den bayerischen Wahlkreisen und deren E-Mailadresse.

Wir bitten Sie, den Brief so schnell wie möglich zu versenden, damit er so schnell wie möglich Ihre Abgeordneten erreicht. So stärken wir gemeinsam unsere Position.

Vielen Dank für Ihre Hilfe

Beste Grüße und Waidmannsheil

gez. Dr. Gertrud Helm

Referentin Öffentlichkeitsarbeit und Presse

Bayerischer Jagdverband e.V.

Hohenlindnerstr. 12

85622 Feldkirchen

Tel. 089 990 234-38

Fax. 089 990 234-35

Mobil: 0151 27 06 78 43

Email: gertrud.helm@jagd-bayern.de

www.jagd-bayern.de

MUSTERBRIEF

15. November 2019

Keine Regelanfrage beim Verfassungsschutz, kein Bürokratiemonster bei der Kennzeichnungspflicht vonWaffenteilen!

Sehr geehrter Herr Abgeordneter/geehrte Frau Abgeordnete,

heute wende ich mich noch einmal mit einer dringenden Bitte an Sie. Es geht um das Dritte Waffenänderungsgesetz, das derzeit gerade im Bundestag diskutiert und demnächst verabschiedet wird.Wir Jäger wollen natürlich auch klar geregelt sehen, dass Extremisten keinen Zugang zu Waffen erhalten und unterstützen selbstverständlich entsprechende politische Entscheidungen. Das Waffenänderungsgesetz betrifft aber auch uns legale und rechtstreue Waffenbesitzer erheblich und deshalb wende ich mich heute an Sie.Die Regelabfrage beim Verfassungsschutz schießt weit über das Ziel hinaus. Unter anderem soll bereits die bloße Speicherung von Personen in Datenbanken des Verfassungsschutzes zur waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit führen. Sicherlich liegt es im Interesse von uns Jägern, dass Extremisten keinen Zugang zu Waffen erhalten dürfen. Jedoch verwahre ich mich dagegen, dass durch diese Regelabfrage nicht nur ein unberechtigtes Mistrauen gegen rechtschaffene und gesetzestreue Waffenbesitzer zum Ausdruck kommt, sondern diese auch in die Nähe von Verfassungsfeinden gerückt werden.

Jagd ist ein Kulturgut. Wir Jäger engagieren uns in vielen Bereichen ehrenamtlich für die Gesellschaft und wir wissen, wie hoch Sie das ehrenamtliche Engagement wertschätzen. Die Regelanfrage beim Verfassungsschutz und die Kennzeichnungspflicht aller Waffenteile bei bereits angeschafften Waffen sind fernab von einer vertretbaren Verhältnismäßigkeit. Bitte behalten Sie auch hier Augenmaß und verhindern Sie Vorschriften, die in keinem Verhältnis zum Sicherheitsgewinn stehen. Zumal ja schon heute über das zentrale Waffenregister im Verdachtsfall eine Überprüfung möglich ist und klar auf der Hand liegt, dass die Gefahren nicht von den legalen, sondern den illegalen Schusswaffen ausgehen. Wir bitten Sie deshalb, sich von einem Generalverdacht gegen legale Waffenbesitzer zu distanzieren, denn diese verhalten sich in hohem Maße rechtstreu.Mit freundlichem Gruß Jagd ist gelebter Naturschutz