Widersprüche gegenüber der SVLFG

>> Update per 11.02.22. <<

Die SVLFG hat in den letzten Tagen auch Revierinhaber aus FFB angeschrieben.

Heute hat uns die Geschäftsstelle des BJV (Feldkirchen) hierzu eine Stellungnahme der BJV Landesjustiziarin zur Weiterleitung an die betroffenen Revierinhaber gesandt.

„Viele Mitglieder haben sich bei uns gemeldet, um von uns einen Weg aufgezeigt zu erhalten, gegen die Beitragserhebung der SVLFG vorzugehen.

Viele haben Widerspruch eingelegt. Das Präsidium nimmt diese Anliegen sehr ernst.“

 

Gerhard v. Hößlin

 

Am 27.01.22 hat der BJV, Justiziarin Frau Dr. Schrems-Scherbarth eine erste Stellungnahme abgegeben. Hier ist die Stellungnahme vom 27.01.22 nachzulesen.

Am 04.02.22 hat der BJV nach intensiver Recherche eine weitere Stellungnahme abgegeben. Hier ist die Stellungnahme vom 04.02.22 nachzulesen.

 

Update 11.02.2022:

Frist für Widerspruchs-Rücknahme bei der SVLFG verlängert

Um Nachteile für die bayerischen Revierpächter zu verhindern, hat Präsident Ernst Weidenbusch mit der SVLFG vereinbart, dass diese auch dann keinen kostenpflichtigen Widerspruchsbescheid verschickt, wenn die Rücknahme des Widerspruchs erst nach dem 4. Februar 2022 bei der SVLFG eingeht. Weiters bittet der Präsident eventuell noch offene Widersprüche ggf. jetzt zeitnah zurückzunehmen.

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Mit bestem Gruß und Waidmannsheil

Gerhard