Wildunfall-Schilder

Für alle Revierinhaber

Die Wildunfall-Schilder sind jetzt in allen Regierungsbezirken ausgeliefert worden und stehen zum Abholen bereit. Alle Kreisgruppen, die ihre Schilder noch nicht abgeholt haben, können diese jetzt abrufen. Fragen Sie Ihren Regierungsbezirksvorsitzenden, wo Sie in Ihrer Region die Schilder erhalten. Denken Sie daran, in Kürze beginnt die Brunft. Da herrscht wieder erhöhte Unfallgefahr. Nutzen Sie die Möglichkeit, mit den reflektierenden Wildunfallschildern, die Autofahrer aufmerksam zu machen. 

Darf ich die Schilder einfach so aufstellen?

Zur Zulässigkeit des Aufstellens der Schilder gibt es ein Schreiben des Bayerischen Innenministeriums, das sie nochmal im Anhang finden.

Nutzungsentgelte für die Aufstellung der Plakate auf Straßengrund fallen nicht an. Das teilte Staatssekretär Klaus Holetschek, MdL, aus dem Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr mit. Zitat aus dem Schreiben vom 26. 06.2020 an Präsidiumsmitglied Alexander Flierl, MdL: „Das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr unterstützt die Aktion: Sie dient nicht nur dem Schutz des Wildes, sondern auch der Verkehrssicherheit. Dies ist uns ein sehr wichtiges Anliegen.

Wir haben daher die Staatlichen Bauämter in ganz Bayern angewiesen, auf Nutzungsentgelte für die Aufstellung der Plakate auf Straßengrund zu verzichten. Sofern für die Aufstellung Sondernutzungserlaubnisse nötig sind, sollen diese entsprechend erteilt werden.“ 

Was kosten die Schilder?

Die Schilder wurden aus Mitteln der Jagdabgabe gefördert. 51,5 % der Kosten wurden daraus gedeckt, damit bleibt ein Eigenanteil von 40 Euro pro Schild. Dieser wird den Kreisgruppen in Rechnung gestellt. Die Kreisgruppe, die Schilder erhalten hat, erhält dann eine Rechnung vom BJV. 

Und die Haftung?

Haftungsrechtlich gelten die Schilder gemäß StVZO nicht als Verkehrszeichen.

Zivilrechtlich haftet die Person, die die Plakate aufstellt.

Die Kreisvereine sollen mit dieser Haftung nicht belastet werden. Das heißt, es haftet der Revierinhaber, weil er beim Aufstellen nicht als Vereinsmitglied, sondern für den eigenen Jagdbetrieb handelt. Die großen Jagdhaftpflichtversicherer haben uns auf Anfrage mitgeteilt, dass Schäden, die mit dem Jagdbetrieb zusammenhängen, auch von der Versicherung zumindest im Einzelfall gedeckt werden müssen.  Wir werden dazu eine schriftliche Bestätigung der großen Versicherungsunternehmen einholen.