Diese Woche hat sich der BJV-Ausschuss „Natur und Umwelt“ zu einer Arbeitstagung getroffen und ein reichhaltiges Programm abgearbeitet. Eine Zusammenfassung der wichtigsten Themen finden Sie im Anhang.
Aus der Arbeit des Naturschutz-Ausschusses(2)
Diese Woche hat sich der BJV-Ausschuss „Natur und Umwelt“ zu einer Arbeitstagung getroffen und ein reichhaltiges Programm abgearbeitet. Eine Zusammenfassung der wichtigsten Themen finden Sie im Anhang.
Aus der Arbeit des Naturschutz-Ausschusses(2)
Liebe Mitglieder
der Protest des BJV hat sofort Wirkung gezeigt: Das Verbraucherschutzministerium hat das Merkblatt zur Beseitigung von Wild erst einmal wieder zurückgenommen. Es soll nachgebessert werden. Bis dahin gilt die Regelung wie bisher. Sie finden die Information aus dem Verbraucherschutzministerium im Anhang.
Mit besten Grüßen und Waidmannsheilt
Ihr Thomas Schreder
Ab 1. September gelten neue Regelungen im Waffenrecht im Rahmen der Umsetzung des 3. Waffenrechtsänderungsgesetzes.
So müssen unter anderem alle Waffenbesitzer, alle Waffen, wichtige Waffenteile und die waffenrechtlichen Erlaubnisse – wie etwa die Waffenbesitzkarte – mit einer Identifizierungsnummer (ID) im Nationalen Waffenregister registriert sein. Wir sagen Ihnen, was diese unverwechselbare ID bedeutet und welche Rolle sie für uns Jäger spielt.
Verwendung von Nachtsichttechnik zur Jagd
Mit dem neuen Waffenrecht in Deutschland wurde aus waffenrechtlicher Sicht der Besitz und der Einsatz der Nachtsichttechnik für Jagdscheininhaber erlaubt. Das Jagdrecht aber verbietet den Einsatz. In Bayern kann die Untere Jagdbehörde durch eine Einzelanordnung aus besonderen Gründen dieses Verbot einschränken und den Einsatz von Nachtsichttechnik ausschließlich für die Bejagung von Schwarzwild zulassen. Vielerorts erlassen die Landratsämter statt vieler Einzelanordnungen auch eine Allgemeinverfügung. Dazu stellen sich immer wieder Fragen, jetzt gibt es für Bayern eine klare Antwort der Bayerischen Staatsregierung.
Quelle BJV
Legen Sie Wiederspruch ein!
In diesen Tagen verschickt die SVLFG die Beitragsbescheide für das Jahr 2019 an die Jagdpächter. Der BJV rät, Widerspruch dagegen einzulegen.Hier finden Sie die Widerspruchsvorlage
Wichtig: Bitte überweisen Sie den Beitrag mit dem Vermerk „die Zahlung erfolgt unter Vorbehalt“.
Bei Fragen erreichen Sie Anita Weimann unter 089 – 990 234 50 von Montag bis Freitag jeweils von 8.00 bis 14.00 Uhr oder per Email anita.weimann@jagd-bayern.de
(Quelle BJV)
Mit dem neuen Waffenrecht in Deutschland wurde aus waffenrechtlicher Sicht der Besitz und der Einsatz der Nachtsichttechnik für Jagdscheininhaber erlaubt. Das Jagdrecht aber verbietet den Einsatz. In Bayern kann die Untere Jagdbehörde durch eine Einzelanordnung aus besonderen Gründen dieses Verbot einschränken und den Einsatz von Nachtsichttechnik ausschließlich für die Bejagung von Schwarzwild zulassen. Vielerorts erlassen die Landratsämter statt vieler Einzelanordnungen auch eine Allgemeinverfügung. Dazu stellen sich immer wieder Fragen, jetzt gibt es für Bayern eine klare Antwort der Bayerischen Staatsregierung. Sie finden sie im Anhang
Vollzugschreiben-Verwendung von Nachtsichttechnik
(Quelle BJV)
Ab 1. September gelten neue Regelungen im Waffenrecht im Rahmen der Umsetzung des 3. Waffenrechtsänderungsgesetzes.
So müssen unter anderem alle Waffenbesitzer, alle Waffen, wichtige Waffenteile und die waffenrechtlichen Erlaubnisse – wie etwa die Waffenbesitzkarte – mit einer Identifizierungsnummer (ID) im Nationalen Waffenregister registriert sein. Was diese unverwechselbare ID bedeutet und welche Rolle sie für uns Jäger spielt, finden Sie im Anhang.
Vollzugschreiben-Verwendung von Nachtsichttechnik
(Quelle BJV)
Unser Änderungsvorschlag zum Referentenentwurf des BJagdG wurde dem Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten umgehend übermittelt. Am Montag, den 17. August, berät der Oberste Jagdbeirat über die Novellierung des BJagdG. Ende August sind wir zur Verbändeanhörung nach Bonn eingeladen und werden dort die Interessen des BJV- unserer Mitglieder – der Jagd und insbesondere des Wildes vertreten.
(Quelle BJV)
Die Wildbretvermarktungsstrategie des BJV interessiert weit über die Grenzen des Freistaates hinaus. Eine Delegation des Französischen Jagdverbandes um Directeur Jean Matthieu Gonnet und Thomas Corvasce, Präsident der Jägervereinigung in Haut-Marne, waren auf Einladung der Firma Sailer zu Gast im Bayerisch-Württembergischem Grenzgebiet, um sich über die Wildbretvermarktung des BJV zu informieren. Die vielfachen Aktivitäten des BJV fanden großen Anklang bei den Gästen aus Frankreich und sollen zu Beginn des nächsten Jahres bei einer internationalen Tagung zum Thema Wildbretvermarktung in Brüssel vorgestellt werden.
(Quelle BJV)
5.600 Anträge sind in den letzten Wochen und Monaten in unserer Schwarzwildförderstelle in Mauth eingegangen. Damit haben ungefähr 80 Prozent aller Jagdreviere mit Schwarzwild in Bayern eine Aufwandsentschädigung beantragt. Innerhalb kürzester Zeit wurden von der Schwarzwildförderstelle bereits über 1.000 Anträge bearbeitet und rund 175.000 Euro an die Revierinhaber in Bayern ausbezahlt.
Die große Antragsflut lässt allerdings erwarten, dass die Bearbeitung aller Anträge noch geraume Zeit in Anspruch nehmen wird. Bitte haben Sie hierfür Verständnis, unsere engagierten Mitarbeiter der Schwarzwildförderstelle in Mauth sind bemüht, Ihren Antrag schnellstmöglich zu verbescheiden.
(Quelle BJV)
In dieser Woche sind an allen Prüfungsstandorten wieder die Jägerprüfungen angelaufen unter strengen Schutz – und Hygienebedingungen. Die Jägerprüfungsbehörde hat uns schriftlich mitgeteilt, dass alle Kosten, die mit den notwendigen Hygienemaßnahmen den Prüfungsstandorten zusätzlich entstehen vom Freistaat Bayern übernommen werden.
Fragen dazu beantwortet gerne Thomas Majuntke von der Jägerprüfungsbehörde, Tel: 0871 / 6 03 20 51, E-Mail: thomas.majuntke@aelf-la.bayern.de
Bitte informieren Sie Ihren Jagdkurs: Ab Anfang nächster Woche stehen alle Präparate, die in der Prüfung gefragt werden, auf der Homepage des BJV zur Ansicht bereit.
(Quelle BJV)
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Mitglieder,
nachstehend eine ministerielle Info aus dem StMELF zur Verwendung von Nachtzielgeräten.
Als anerkannter Naturschutzverband ist es unsere Aufgabe, den Kontakt zu anderen Organisationen zu pflegen. Mit Dr. Norbert Schäffer vom Landesbund für Vogelschutz und mit Claus Kumutat, dem Leiter des Landesamtes für Umwelt, fanden Hintergrundgespräche zu verschiedenen Naturschutzthemen statt. Insbesondere ging es in den Gesprächen um die „Großen Beutegreifer“ und das Thema Bleiminimierung.
Leider kam es bei der Antragsstellung von Ausgleichszahlungszahlungen bei einer Radiocäsium-Messung zwischen 500 und 600 Bq in letzter Zeit zu einigen Problemen, weil manche Landratsämter das nicht als Grenzwertüberschreitungen akzeptierten. Der Typ unserer Messgeräte (LB 200 von Berthold Technologies) macht es aber notwendig, dass
Messergebnisse über 500 Bq/kg als Überschreitung des EU-Grenzwertes von 600 Bq/kg zu werten sind, um Messungenauigkeiten auszuschließen. Die Entschädigung gibt es bei diesen Geräten schon ab 500 Bq. Eine Zertifizierung ist dazu nicht notwendig. Allerdings müssen Grenzwertüberschreitungen von nicht zertifizierten Geräten nochmals in einer zertifizierten Messstelle überprüft und bestätigt werden.