Trichinenuntersuchung

Die Entnahme des Zwerchfellpfeiler darf ausschließlich nur durch eine „kundige Person“ mit zusätzlicher Schulung erfolgen.
 Des Weiteren muss der Entnehmende beim Veterinäramt FFB registriert sein. Die Erlaubnis ist auf Jagdreviere im Landkreis  begrenzt.
Auskünfte erhalten Sie beim Landratsamt / Veterinäramt.
 Die Trichinenproben können ab 01.01.2018 persönlich abgegeben werden in der Praxis / Labor von:
Dr. Martin Steber, 82276 Nassenhausen, Hauptstraße 28
Montag,                       zwischen 08 – 10 Uhr
Mittwoch und Freitag   zwischen 10 – 12 Uhr
zu allen anderen Zeiten wird ein Laborkasten zur Verfügung stehen.

Neben der Probe, in hygienisch einwandfreien Zustand, von etwa
jeweils 25 g müssen mit abgegeben werden:

–  Wildmarke, kleiner Abschnitt, der große verbleibt an der Sau
–  Wildursprungsschein, ausgefüllt und unterschrieben
–  Probenbegleitschein, mit Fax-Nr. bzw. e-Mail vollständig! ausgefüllt,
 und                unterschrieben

Die Kosten belaufen sich auf € 20,82.

Teilweise Rückerstattung
Über das Landratsamt Fürstenfeldbruck kann ab dem Jagdjahr 2016/2017 zur Eindämmung der Wildschweinpopulation im Landkreis ein Zuschuss für die gesetzlich vorgeschriebene Trichinenuntersuchung an Schwarzwild in Höhe von 10 Euro je erlegtem Wildschwein beantragt werden.

Folgende Kriterien müssen erfüllt sein:

das Wildschwein muss nachweislich in einem Revier im Landkreis Fürstenfeldbruck erlegt worden sein.  (Nachweis: gemäß eingereichter Streckenliste im LRA FFB)

das Wildschwein muss auf Strahlenbelastung untersucht worden sein und der Wert muss unter 600 Bq/kg liegen.  (Nachweis: Protokoll Becquerel-Untersuchung  – Ausgabe LRA FFB)

die Trichinenuntersuchung muss durchgeführt worden sein und das Ergebnis muss negativ sein. (Nachweis: Wildursprungsschein für die Untersuchung auf Trichinen – rotes Blatt)

Der Zuschuss kann durch Vorlage der gesammelten entsprechenden Original-Nachweise (keine Kopien!) je Revier , zum Ende eines Jagdjahres (31.03.) bei der Unteren Jagdbehörde im Landratsamt Fürstenfeldbruck beantragt werden.
Erstmals kann dieser Zuschuss für das abgelaufene Jagdjahr 2016/2017 (beginnend am 01.04.2016) in Anspruch genommen werden.
Das Antragsformular  finden Sie nachstehend bzw. im Downloadbereich

Text:
in Abstimmung mit der Unteren Jagdbehörde FFB – Gerhad v. Hößlin – 04.05.17

Gebührenzuschuss Wildschweine