Forstliches Gutachten – ein großer Schritt in die richtige Richtung

In den letzten Monaten haben sich die Vertreter des Bayerischen Jagdverbandes, des Bayerischen Waldbesitzerverbandes, der Landesarbeitsgemeinschaft der

Jagdgenossenschaften, der Familienbetriebe Land und Forst Bayern und der Bayerische Bauernverband mit Staatsministerin Michaela Kaniber  getroffen, um die Weiterentwicklung des Forstlichen Gutachtens zu diskutieren. Jetzt hat Forstministerin Kaniber dazu eine Pressemitteilung herausgegeben.

Pressemitteilung 129 vom 5.6.20 MELF

Forstliches Gutachten zukunftsfähig aufgestelltMinisterin und Verbände vereinbaren Weiterentwicklung(5. Juni2020) München

–Es ist ein Beispiel gelungener Kooperation: Dank intensiver und partnerschaftlicher Zusammenarbeit ist es Bayerns Forstministerin Michaela Kaniber und den Spitzen von Waldbesitzerverband, Jagdverband, Bauernverband und den Familienbetrieben Land und Forstgelungen, das System der „Forstlichen Gutachten zur Situation der Waldverjüngung“ weiterzuentwickeln und zu verbessern. Die Beteiligten sind sich mit der Ministerin einig: „Wir haben dasForstliche Gutachten in Bayern als ein unverzichtbares Monitoring-und Steuerungsinstrument für ein ausgewogenes Wald-Wild-Verhältnis gestärkt“Das Ergebnis ist laut Kaniber ein eindrucksvoller Beleg dafür, dass sich in Zeiten desKlimawandels alle Beteiligten ihrer besonderen Verantwortung für den Aufbau stabiler Zukunftswälder bewusst sind. Im Einzelnen wird es beidenForstlichen Gutachten, die turnusmäßig im kommenden Jahr wiederanstehen, folgende Änderungen geben:

  • Die sogenannten„Revierweisen Aussagen“ werden für mehr Jagdreviere erstellt. Damit werden Bereiche, in denen das Wald-Wild-Verhältnis noch nicht passt,genauer untersucht.
  • Das Wachstum und die Anteile der verschiedenen Baumarten unter dem Einfluss der Wildtierewerden neu dargestellt und dadurch die Entwicklung der Pflanzen besser beurteilt.
  • Die waldbauliche Situationvor Ort wird deutlicher abgebildet.
  • Die Qualitätssicherungwird ausgeweitet. Waldbesitzer und Jäger können sich beim nächsten Forstlichen Gutachten, beispielsweise wieder durch die Teilnahme an Waldbegängen oder bei der Aufnahme der jungen Bäume bei der Erstellung der Gutachten einbringen.