Information Bewegungsjagd und Corona, Stand 9.11.2020

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Mitglieder

wie wir aktuell aus dem STMELF erfahren haben, gibt es eine Regelung für die

anstehenden Gesellschaftsjagden auf Schalenwild. Der BJV freut sich, Sie dazu aktuell informieren zu können.

Die Informationen des STMELF dazu finden sie im Anhang und im Wildtierportal Bayern unter https://www.wildtierportal.bayern.de/corona

Durch ein gemeinsames Vollzugsschreiben vom Landwirtschaftsministerium und vom Gesundheitsministerium werden die Jagdbehörden und Infektionsschutzbehörden in den Landratsämtern darüber informiert und damit die Möglichkeit einer Ausnahmegenehmigung für Gesellschaftsjagden auf Schalenwild mit einer maximalen Teilnehmerzahl von 50 Personen ermöglicht. Voraussetzung ist eine strikte Einhaltung der Hygienevorschriften. Das StMELF stellt für die Beantragung einer Ausnahmegenehmigung ein Musterantrag zur Verfügung, der für die Beantragung bei den zuständigen Behörden Verwendung finden soll.

Damit stellen die zuständigen Ministerien Klarheit für die anstehenden Jagden her.

Wir wünschen Ihnen kräftiges Waidmannsheil. Bleiben Sie gesund!

Ihr Thomas Schreder

 

790_F8_Gemeinsames Vollzugsschreiben StMGP StMELF Bewegungsjagden 8. BayIfSMV_Kopie

Musterantrag_Genehmigung_Bewegungsjagden

Information Drückjagd