Klarstellung des Bundes zur Nachtzieltechnik

Das Bundeskriminalamt hat nun ein Merkblatt zu Nachtsichtvorsätzen und

Nachtsichtaufsätzen veröffentlicht. Seit der Änderung des Waffenrechts ist uns Jägern ja die Verwendung von so genannten Dual-Use-Geräten für jagdliche Zwecke erlaubt. In dem Merkblatt werden nun die verschiedenen Gerätetypen näher definiert, waffenrechtlich bewertet und außerdem auf die Pflichten beim Umgang mit Nachtsichttechnik hingewiesen.

Was ist erlaubt, was nicht?

In der waffenrechtlichen Definition von Dual-Use-Geräten geht das BKA unter anderem darauf ein, dass die erlaubten Geräte über kein Absehen und keine Montageeinrichtung verfügen dürfen, sondern durch einen Adapter mit der Zieloptik verbunden werden. Das BKA betont, dass die Regelung ausschließlich für Jäger bei der unmittelbaren Jagdausübung gilt. Unter „unmittelbarer Jagdausübung“ versteht das BKA „Erlegen und Beobachten von Wild und das jagdliche Übungsschießen“.

Die verwendeten Geräte dürfen nicht über integrierte Vorrichtungen zum Beleuchten oder Anstrahlen des Ziels (z.B. IR-Strahler, Lampen) verfügen.

Das Merkblatt finden Sie im folgenden Beitrag