Meldewesen Nationales Waffenregister u.a. ,„Große Magazine“,

Ab 1. September gelten neue Regelungen im Waffenrecht im Rahmen der Umsetzung des 3. Waffenrechtsänderungsgesetzes.

So müssen unter anderem alle Waffenbesitzer, alle Waffen, wichtige Waffenteile und die waffenrechtlichen Erlaubnisse – wie etwa die Waffenbesitzkarte – mit einer Identifizierungsnummer (ID) im Nationalen Waffenregister registriert sein. Was diese unverwechselbare ID bedeutet und welche Rolle sie für uns Jäger spielt, finden Sie im Anhang.

Vollzugschreiben-Verwendung von Nachtsichttechnik

 

(Quelle BJV)