NEU: ASP-Früherkennungsprogramm – Tierhalter, Tierärzte und Jäger sind gemeinsam gefordert

Am 21. Januar 2020 haben die polnischen Behörden weitere infizierte Kadaver von Wildschweinen in Grenznähe gemeldet. Der grenznächste Fund ist nurmehr 12 km von der deutschen Grenze, vom Bundesland Sachsen, entfernt.

Um einen Eindruck von der aktuellen Lage in Europa und besonders im grenznahen Ausbruchsgebiet im Nachbarland Polen zu bekommen, hat der BJV am 5. Februar die „Feldkirchner Jagdrunde ASP“ mit namhaften

Tierseuchenexperten und Fachleuten des BJV durchgeführt. Die Teilnehmer erhielten so wichtige Informationen aus erster Hand-über die in den grenznahen Bundesländern ergriffenen Maßnahmen zur Verhinderung der Einschleppung der ASP und -vor allem über geplante Maßnahmen in Bayern bei einem Seuchenausbruch Ausführliche Informationen zu dieser Veranstaltung erhalten Sie zu einem späteren Zeitpunkt.

Auf einen Punkt aber möchten wir jetzt noch einmal eingehen:

Auf die Vorbeuge- bzw. Früherkennungsmaßnahmen und die Rolle der Jäger dabei. Warum ist Früherkennung so wichtig?

Dr. Ulrich Wehr, Tierseuchenreferent des Bayerischen Verbraucherschutz- ministeriums (StMUV) hat in seinem Vortrag das ASP-Maßnahmenpaket der Bundesregierung und den neu aufgelegten bayerischen ASP-Rahmenplan erläutert. Neben den zu erwartenden Maßnahmen im Ernstfall hat er immer wieder auch auf die Wichtigkeit von Prävention,Transparenz und Zusammenarbeit hingewiesen.Dr. Wehr appelliert an die Tierhalter, die Biosicherheitsmaßnahmen zu intensivieren, er appelliert an die LKW-Fahrer und Touristen, keine Lebensmittel aus osteuropäischen Ländern mitzubringen oder gar Reste davonin der Natur zu entsorgen. Vor allem aber bittet er die Jäger, möglichst jedes tote oder verunfallte beziehungsweise krank erlegte Wildschwein zu beproben. Denn die Untersuchung von totem oder auffälligem Scharzwild im Rahmen des so genannten ASP-Monitorings Wildschwein ist das A und O der Früherkennung einer Tierseuche. Diese Früherkennung aber ist eine entscheidende Voraussetzung für die schnelle Umsetzung von Bekämpfungsmaßnahmen im Ernstfall.

Für den Aufwand gibt es eine EntschädigungVor dem Hintergrund der gegenwärtigen Seuchensituation bei unseren Nachbarn ist es wichtig, dass so viele tot aufgefundene oder krank erlegte Wildschweine wie möglich beprobt werden, um einen eventuellen Seuchenausbruch sofort zu erkennen. Um die Jäger für diese freiwillige Mithilfe zur Seuchenprophylaxe zu motivieren und sie für ihre Mühen etwas zu „entschädigen“, erhalten die Jäger für die Probennahme bei verendet aufgefundenen Wildschweinen (auch nach einemUnfall) eine Aufwandsentschädigung von 20 Euro pro Tier aus der Staatskasse.Die Auszahlung erfolgt über den Bayerischen Jagdverband. Den Untersuchungsantrag,

Hinweise zur Probennahme sowie den Antrag zum Erhalt der Aufwandsentschädigung finden Sie im Anhang unter „ASP-Monitoring_Aufwandsentschädigung“ und „Untersuchungsantrag Wildschweinmonitoring“ oder auf der BJV-Homepage unter www.jagd-bayern.de / „Formulare“ / „Jagdpraxis“

Es ist den Behörden sehr wohl bewusst, dass sich die Jägerschaft in ihren Revieren am besten auskennt. Deshalb geht auch die große Bitte an die Revierinhaber, auf auftretendes Fallwild zu achten, mit dem zuständigen Veterinäramt Kontakt aufzunehmen und das tote Tier zu beproben. Nach einer Infektion mit dem ASP-Virus erkranken die Schweine sehr schwer. Man kann davon ausgehen, dass die fiebrigen Tiere vor allem nasse und kühle Plätze im Revier aufsuchen. Gerade deshalb ist die Orts-und Revierkenntnis der Jäger so wichtig und nützlich.

Muss ich selber Proben ziehen?Die Beprobung mit dem „Probenbesteck“ – das kann über dieVeterinärbehörde, das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheitoder in geringen Mengen auch über den BJV bezogen werden – braucht derJäger nicht selbst durchführen. Auch die Behörde übernimmt das. Wie Sie ambesten vorgehen, sollten Sie vorher mit Ihrem Veterinäramt abstimmen. Übrigens, auch verwesende oder bereits verweste Tiere sind für das Monitoringnützlich. Die Beprobung der Kadaver kann direkt am markierten Fundort erfolgen. Damit der Kadaver wiedergefunden wird, sollten Sie eine möglichst genaue Angabeüber den Fundort durchgeben, am besten über BJVdigital oder die Koordinaten auf Ihrem Handy. Der Verbleib des Kadavers, der Abtransport und Desinfektionsmaßnahmen sind ebenfalls mit der Behörde zu besprechen

.Ihre Fragen zum Thema  beantwortet

Frau Dr. Claudia Gangl, Tel.: 089 ( 99 02 34 -14; E-Mail: c.gangl@jagd-bayern.de

Downloads:

Aufwandsentschädigung-für-ASP-Monitoring-2019 Untersuchungsantrag-LGL-für-alle-Monitorings

Untersuchungsantrag-LGL-für-alle-Monitorings