Neues vom BJV / 9. April 2020

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Vorsitzende, liebe Mitglieder

heute haben wir zwei Themen, die für Sie und Ihre Mitglieder wichtig sind:

Nachsuchen mit nicht im eigenen Haushalt lebenden Personen sind möglich
Aufwandsentschädigung für Schwarzwild – bitte keine alten Formulare verwenden!

Nachsuche mit fremder Person möglich

Die enge Zusammenarbeit und der ständige Informationsaustausch mit dem bayerischen Landwirtschaftsministerium belegen eindrucksvoll, dass der Jagd auch in diesen schwierigen Zeiten große Bedeutung bei gemessen wird und dass bei den Entscheidungen praxisgerechte Lösungen gesucht werden. In intensivem Austausch mit der Obersten Jagdbehörde ist es dem BJV gelungen, trotz Ausgangsbeschränkung Lockerungen für unsere Nachsuchenführer zu erreichen. Nachsuchen mit einer nicht im Haushalt lebenden Person sind künftig möglich. Im Wildtierportal Bayern heißt es dazu:

„Die Nachsuche auf verletztes oder krankes Wild, die dem Versorgen und der Vermeidung von unnötigem Leid der Tiere dient, ist allerdings unter Zuhilfenahme einer weiteren Person sowie unter Einhalten der Mindestabstände zulässig. Damit wird dem Tierschutz und den Unfallverhütungsvorschriften Rechnung getragen. Ein „nettes Zusammenkommen“ von weiteren Personen darf keinesfalls stattfinden.“

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Aufwandsentschädigung für Schwarzwild – Bitte keine alten Formulare verwenden!

Bitte haben Sie noch etwas Geduld!!

Noch gibt es keine Entscheidung über die Abwicklung der Aufwandsentschädigung für Schwarzwildabschüsse und auch noch keine aktuellen Formulare. Bitte informieren Sie Ihre Mitglieder, keine alten Formulare zu verwenden, sie werden vom Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) nicht anerkannt. Das LGL hat leider noch immer keine Rückmeldung gegeben, wie die Auszahlung der Aufwandsentschädigung für Schwarzwildabschüsse ablaufen soll. Der BJV hat sich rechtzeitig wieder als Auszahlungsstelle beworben. Ob wir den Zuschlag erhalten, ist noch immer nicht entschieden.

Erst wenn diese Entscheidung über die Auszahlungsstelle gefallen ist, bekommen wir die Informationen über die Abwicklung der Aufwandsentschädigung und die notwendigen Formulare. Erst dann können die Anträge eingereicht werden. Es ist also noch etwas Geduld notwendig.

Wir empfehlen bei der Abgabe der Streckenliste im Landratsamt, gleich schon im Voraus eine Kopie der Streckenliste mitzunehmen und von der Unteren Jagdbehörde – wie bisher auch – abstempeln und unterschreiben zu lassen. Dann geht es mit der Antragstellung auf Aufwandsentschädigung schneller.

Für alle die fit im Umgang mit moderner Medien sind: wir empfehlen die digitalen Streckenliste in https://www.bjvdigital.de zu pflegen. Sie kann als PDF-Datei ausgedruckt werden. Auch damit lassen sich die Bearbeitungszeiten verkürzen, weil die Streckenliste besser lesbar und so schneller zu bearbeiten ist.

Waidmannsheil!
Bleiben Sie gesund!

Thomas Schreder