Den Wuidi-Wildwarner kann man jetzt auch einfach auf dem Navi installieren. Hier finden Sie eine ausführliche Anleitung.
https://wuidi.com/for-navigation-device.html
Quelle BJV

Kreisgruppe Fürstenfeldbruck e.V.
Den Wuidi-Wildwarner kann man jetzt auch einfach auf dem Navi installieren. Hier finden Sie eine ausführliche Anleitung.
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Quelle BJV
Hier ein Merkblatt zum Thema ASP Früherkennung
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Mitglieder
die ASP hat Deutschland erreicht. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft bestätigte den ersten ASP-Fall in Deutschland. Am 09.September wurde im Spree-Neisse-Kreis in Brandenburg ein stark verwester Wildschweinkadaver positiv auf das Virus der Afrikanischen Schweinepest (ASP) getestet. Das Friedrich-Löffler-Institut als nationales Referenzlabor hat den Verdacht mittlerweile bestätigt. Der Fundort liegt ca. 8 km von der deutsch-polnischen Grenze entfernt. Gemäß der Schweinepest-Verordnung des Bundes hat die zuständige Behörde in Brandenburg sofort im Umkreis von 15 Kilometern vom Fundort ein gefährdetes Gebiet festgelegt und verschiedene Maßnahmen eingeleitet. Dort wird nun der Kraftfahrzeug- und Personenverkehr eingeschränkt, Ernteverbote ausgesprochen und die Fallwildsuche intensiviert. Außerdem besteht für dieses Gebiet ein Jagdverbot.
Bayern ist nicht betroffen und unterliegt daher auch keinen direkten tierseuchenrechtlichen Einschränkungen, so das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Verbraucherschutz.
Jetzt aber sind wir Jägerinnen und Jäger besonders gefordert. Jetzt gilt es noch aufmerksamer zu sein und die Totfundsuche zu aktivieren. Alle wichtigen Informationen dazu finden Sie im Anhang. Bitte sensibilisieren Sie auch Ihre Mitglieder. Wichtig ist dabei der enge Austausch mit der zuständigen Veterinärbehörde.
An ASP erkrankte Wildschweine haben hohes Fieber und suchen kühle Stellen im Revier auf, wie feuchte nasse Mulden, Bachränder oder Tümpel. Dort sollte die Suche nach Fallwild schwerpunktmäßig stattfinden.
Wir Jäger sind ein ganz entscheidender Faktor bei der Früherkennung. Der Ausbruch der ASP in Tschechien hat das gezeigt. Durch die Früherkennung konnte der Ernstfall sehr schnell unter Kontrolle gebracht werden, weil die Behörden unmittelbar nach den ersten Infektionen handeln konnten. Das ist für alle wichtig, für die Landwirte aber auch für uns Jäger.
An dieser Stelle möchte ich mich ausdrücklich auch bedanken für das riesige Engagement unserer Mitglieder bei der Schwarzwild-Bejagung. Die aktuelle Streckenliste liegt jetzt vor: 112.000 Stück Schwarzwild wurden im Jagdjahr 2019/20 erlegt. So viel wie noch nie zuvor. Das ist gelebte ASP-Prävention. Das zeigt, ohne uns Jäger geht es nicht. Herzlichen Dank dafür!
Diese Themen erwarten sie außerdem:
Bundesjagdgesetz
Die Diskussion um die Novelle des Bundesjagdgesetzes geht weiter. Der BJV hat alle bayerischen Abgeordneten in Berlin angeschrieben und noch einmal die wichtigsten Eckpunkte unserer Anliegen erläutert. Anfang nächster Woche werden wir in Berlin weitere intensive Gespräche mit den Abgeordneten führen und unsere Argumente austauschen.
Ohne Absprache: Broschüre des DJV
Der DJV hat eine Broschüre ins Netz gestellt mit Beispielsrevieren für Lösungsansätze im Forst-Jagd-Konflikt. In dieser Broschüre wurden auch Reviere aus Bayern vorgestellt – allerdings ohne uns vorher darüber zu befragen. Dieser Schuss ging nach hinten los, denn die angeblich guten Beispiele in Bayern waren Eigenbewirtschaftungsreviere, die ausgewiesene Verfechter für Wald vor Wild initiiert haben. Wir haben sofort beim DJV protestiert, damit diese Broschüre aus dem Netz genommen wird. Das ist auch geschehen. Es ist schon ein starkes Stück, bayerische Reviere in einer Broschüre vorzustellen, ohne uns einzubeziehen. Dazu haben wir uns ebenfalls deutlich beim DJV geäußert und positioniert. Der BJV jedenfalls lehnt dieses Vorgehen mit Nachdruck ab. Böswillige Spekulationen von interessierter Seite, die in eine andere Richtung gehen, sind nicht angebracht und auch nicht begründet.
Wie funktioniert das Niederwild-Projekt des BJV in der Praxis? Welche Erfahrungen haben die Teilnehmer gemacht? Das und viele praktische Infos rund um das BJV-Vorzeigeprojekt erfahren Sie in einer spannenden Online-Veranstaltung der Landesjagdschule:
Wann: am Dienstag, 15. September von 19 bis 21 Uhr
Referent: Dr. Moritz Fehrer, Lehrgangsnummer 20611, Teilnahmegebühr: 25 Euro
So geht‘s: Um an einem Online-Seminar teilzunehmen brauchen Sie einen video- und audiofähigen PC/Laptop. Wir arbeiten mit der Plattform ZOOM. Ihre Zugangsdaten zu dem Online-Kurs werden Ihnen vor dem Lehrgang per E-Mail zugesandt. Sie können sich ca. 30 min. vor Lehrgangsbeginn über diesen Link einloggen. Pro Online-Kurs: maximale Teilnehmerzahl 30 Personen. Nutzen Sie zur Anmeldung unser Onlineanmeldetool.
Quelle BJV
Der REACH-Ausschuss der Europäischen Kommission hat gestern, am 03.09., die Entscheidung getroffen, dass der Einsatz bleihaltiger Schrotmunition in Feuchtgebieten mit einem Umgriff von 100 Metern verboten ist. Die Übergangsfrist währt 24 Monate. Jetzt geht das Ganze noch in das Europäische Parlament und wird dort wieder diskutiert.
Derzeit ist eine Pressemitteilung der SVFLG in Umlauf, in der für die Leistungen der SVFLG für die Jagdpächter geworben und viel versprochen wird. Dabei wird leider übersehen, dass es all die vielversprechenden Zusatzmöglichkeiten nicht umsonst gibt, sondern wieder eine Beitragserhöhung bedeuten. Was die SVFLG wirklich bringt, hat Anita Weimann, unsere Fachreferentin, noch einmal für Sie zusammengefasst. Sie finden die Zusammenfassung im Anhang.
Diese Woche hat sich der BJV-Ausschuss „Natur und Umwelt“ zu einer Arbeitstagung getroffen und ein reichhaltiges Programm abgearbeitet. Eine Zusammenfassung der wichtigsten Themen finden Sie im Anhang.
Aus der Arbeit des Naturschutz-Ausschusses(2)
Liebe Mitglieder
der Protest des BJV hat sofort Wirkung gezeigt: Das Verbraucherschutzministerium hat das Merkblatt zur Beseitigung von Wild erst einmal wieder zurückgenommen. Es soll nachgebessert werden. Bis dahin gilt die Regelung wie bisher. Sie finden die Information aus dem Verbraucherschutzministerium im Anhang.
Mit besten Grüßen und Waidmannsheilt
Ihr Thomas Schreder
Ab 1. September gelten neue Regelungen im Waffenrecht im Rahmen der Umsetzung des 3. Waffenrechtsänderungsgesetzes.
So müssen unter anderem alle Waffenbesitzer, alle Waffen, wichtige Waffenteile und die waffenrechtlichen Erlaubnisse – wie etwa die Waffenbesitzkarte – mit einer Identifizierungsnummer (ID) im Nationalen Waffenregister registriert sein. Wir sagen Ihnen, was diese unverwechselbare ID bedeutet und welche Rolle sie für uns Jäger spielt.
Verwendung von Nachtsichttechnik zur Jagd
Mit dem neuen Waffenrecht in Deutschland wurde aus waffenrechtlicher Sicht der Besitz und der Einsatz der Nachtsichttechnik für Jagdscheininhaber erlaubt. Das Jagdrecht aber verbietet den Einsatz. In Bayern kann die Untere Jagdbehörde durch eine Einzelanordnung aus besonderen Gründen dieses Verbot einschränken und den Einsatz von Nachtsichttechnik ausschließlich für die Bejagung von Schwarzwild zulassen. Vielerorts erlassen die Landratsämter statt vieler Einzelanordnungen auch eine Allgemeinverfügung. Dazu stellen sich immer wieder Fragen, jetzt gibt es für Bayern eine klare Antwort der Bayerischen Staatsregierung.
Quelle BJV
Legen Sie Wiederspruch ein!
In diesen Tagen verschickt die SVLFG die Beitragsbescheide für das Jahr 2019 an die Jagdpächter. Der BJV rät, Widerspruch dagegen einzulegen.Hier finden Sie die Widerspruchsvorlage
Wichtig: Bitte überweisen Sie den Beitrag mit dem Vermerk „die Zahlung erfolgt unter Vorbehalt“.
Bei Fragen erreichen Sie Anita Weimann unter 089 – 990 234 50 von Montag bis Freitag jeweils von 8.00 bis 14.00 Uhr oder per Email anita.weimann@jagd-bayern.de
(Quelle BJV)