rechtliches Problem mit aufgestellten Wildwarnschildern , Stand 24.1.21

Zusatz zum Beitrag Wildunfall-Schilder vom 11.7.2020

Der BJV informiert,

es besteht ein rechtliches Problem mit den erst heuer neu aufgestellten Wildwarnschildern gibt.

Demnach unterliegt die Haftung für die Aufstellung der Wildwarnschilder und möglicher Folgen daraus alleine beim Revierinhaber!  (siehe auch Beitrag Wildunfall-Schilder vom 11.7.20)

Mögliche Schadensfälle sind  n i c h t durch die Jagdhaftpflichtversicherung abgedeckt!

Das Präsidium des BJV hat daher beschlossen die Aktion mit sofortiger Wirkung zu beenden und die Kreisgruppenvorsitzenden aufgefordert die betroffenen Revierinhaber über die Rechtslage zu informieren.

Es wird ein Abbau der Schilder empfohlen