Rotwild

Jetzt doch Aufwandsentschädigung für Tuberkulose-Monitoring beim Rotwild 

Über das TBC-Monitoring konnte in den zurückliegenden Jahren festgestellt

werden, dass das bayerische Rotwild im Alpenraum weitestgehend ohne Befund ist. Nur im Landkreis Oberallgäu war anfänglich ein Hotspot identifiziert worden, der mittlerweile auch durch jagdliche Maßnahmen neutralisiert werden konnte.

Daher hatte das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz uns zu Beginn des Jahres mitgeteilt, dass die in den zurückliegenden Jahren gewährte Aufwandsentschädigung für die Teilnahme am Tuberkulose-Monitoring bei Rotwild im Alpenraum nicht mehr gewährt wird.

Doch jetzt wurde neu beraten und nun hat das StMUV mitgeteilt, dass es jetzt doch für das Jagdjahr 2018/2019 eine die Aufwandsentschädigung von 20 Euro pro eingesandter Probe gibt.

Der BJV wird diese Aufwandsentschädigung in gewohnter Weise an die antragstellenden Revierinhaber auszahlen. Die Aufwandsentschädigung wird allerdings nur in den Landkreisen gewährt, in denen in den zurückliegenden Jahren Tuberkulosebefunde festgestellt wurden.

Antragsberechtigt sind also nur Jägerinnen und Jäger aus den Landkreisen Oberallgäu, Garmisch-Partenkirchen, Miesbach, Weilheim-Schongau und Bad Tölz-Wolfratshausen.

Die Pauschale von 20 Euro pro eingesandter Probe gilt für höchstens 10 % der Rotwild-Gesamtstrecke des laufenden Jagdjahres und stellt eine freiwillige staatliche Leistung dar. Ein Rechtanspruch auf Auszahlung der Probenahme Pauschale ist nicht ableitbar. Proben aus den Bayerischen Staatsforsten, die im Rahmen der dienstlichen Aufgabenerfüllung gewonnen wurden, können finanziell nicht berücksichtigt werden.