Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Mitglieder,
jetzt ist es amtlich: Hundekurse dürfen in Bayern wieder abgehalten werden. Der JKA Bayern unter der Leitung von Frank Wagner, der BJV-Jagdhundeausschuss unter der Leitung von Prof. Hartmut Wunderratsch und BJV-Präsidiumsmitglied und jagdpolitischer Sprecher der CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag haben es erreicht, dass in Bayern die Hundekurse wieder abgehalten werden dürfen. Ganz herzliches Dankeschön für so viel Engagement. Der Dank des BJV geht ganz besonders auch an Staatministerin Michaela Kaniber, Gesundheitsministerin Melanie Huml, Staatssekretär Gerhard Eck aus dem Innenministerium und Ministerialrätin Helene Bauer von der Obersten Jagdbehörde.
Das ist erlaubt:
Hundeschulen wie auch Kreisgruppen der Jägerschaft, insbesondere des Bayerischen Jagdverbandes, dürfen Hundekurse für die Ausbildung von Jagdhunden und die Vorbereitung der Brauchbarkeitsprüfung anbieten. Dabei sind die Vorgaben der 4. BayIfSMV zu beachten. Demnach ist sicherzustellen, dass grundsätzlich ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Beteiligten eingehalten werden kann. Es ist ein Schutz- und Hygienekonzept sowie ein Parkplatzkonzept auszuarbeiten, falls Parkplätze zur Verfügung stehen. Auf Verlangen der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde sind die entsprechenden Konzepte vorzulegen. Grundsätzlich gilt eine Maskenpflicht, die allerdings bei der direkten Arbeit mit dem Hund, aus Gründen der sachgerechten Ausbildung, entfallen kann (u. a. Mimik des Hundeführers oder der Hundeführerin). Auch deswegen muss der Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen zwingend eingehalten werden.
Damit wird insbesondere die jagdrechtliche Vorgabe sichergestellt, dass für bestimme Jagdarten sowie für die Nachsuche brauchbare Jagdhunde vorhanden sind. Das dient in besonderer Weise auch einer tierschutzgerechten Jagd.
Nähere Informationen unter: https://www.wildtierportal.bayern.de/corona
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Gertrud Helm
Referentin für Öffentlichkeitsarbeit
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Bayerischer Jagdverband e.V. (BJV)
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