Verwendung von Nachtsichttechnik zur Jagd

Mit dem neuen Waffenrecht in Deutschland wurde aus waffenrechtlicher Sicht der Besitz und der Einsatz der Nachtsichttechnik für Jagdscheininhaber erlaubt. Das Jagdrecht aber verbietet den Einsatz. In Bayern kann die Untere Jagdbehörde durch eine Einzelanordnung aus besonderen Gründen dieses Verbot einschränken und den Einsatz von Nachtsichttechnik ausschließlich für die Bejagung von Schwarzwild zulassen. Vielerorts erlassen die Landratsämter statt vieler Einzelanordnungen auch eine Allgemeinverfügung. Dazu stellen sich immer wieder Fragen, jetzt gibt es für Bayern eine klare Antwort der Bayerischen Staatsregierung. Sie finden sie im Anhang

Vollzugschreiben-Verwendung von Nachtsichttechnik

 

(Quelle BJV)