Die Abgabe der Streckenlisten ist verpflichtend!
Bitte senden Sie die Streckenlisten bis spätestens 31. März direkt an Herrn Betz, Untere Jagdbehörde im LRA FFB.
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Bitte senden Sie die Streckenlisten bis spätestens 31. März direkt an Herrn Betz, Untere Jagdbehörde im LRA FFB.