ASP-Totfundsuche – was ist, wenn was passiert?
Die SVLFG, hat mitgeteilt, dass die landwirtschaftliche Unfallversicherung nicht mehr zuständig ist, wenn die Beseitigung von Wildkadavern vom Staat angeordnet wird. In diesem Falle ist die Unfallversicherung durch die staatliche Unfallkasse durchzuführen, nicht durch die SVLFG. Näheres dazu finden Sie im Anhang.