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Von Gutachten und Gesetzen, 20.3.2021.

PRESSEMITTEILUNG der Kreisgruppe Fürstenfeldbruck im Bayerischen Jagdverband e.V,

Das neue Vegetationsgutachten steht an und Brucker Jäger fordern Abschussplanung im Schulterschluss mit Grundbesitzern.

Der geschlossene Nadelwald, praktisch mag er sein, vielleicht, aber doch nur auf dem Papiere. Er ist leichter zu bewirtschaften, bequemer in Bargeld umzusetzen, aber wie er der Wildbahn schadet, wie sehr er den Boden aushagert, wie durch ihn Raupengefahr und Borkenkäferfraß künstlich herangehegt werden, das wird nicht bedacht.“ Geschrieben ca. 1919 von Jäger Hermann Löns, als es weder Naturschutz noch Klimawandel gab. Und doch scheint die Zeit oder auch die wissenschaftliche Erkenntnis trotz lang bekannter Hinweise nur langsam fortgeschritten zu sein. Der Entwurf des neuen Jagdgesetzes sieht die Verjüngung des Waldes im Wesentlichen ohne Schutzmaßnahmen vor.

D.h. dass auch künstliche Verjüngungen im Sinne einer Anpflanzung bisher nicht vorhandener Baumarten ungeschützt wachsen müssen.Dazu der Sprecher der Kreisgruppe Pöllmann: „Den Verbiss baumschulgedüngter Douglasi-en oder anderer Baumarten im monokulturellen Fichtenertragswald auszuschließen, würde eine Reduktion des Rehwildes auf 0 bedingen. Das ist Unfug. Wenn ich zwischen einen Teller voll Zwieback einige Pralinen lege, ist der Effekt vorhersehbar. Es gibt nicht erst einen Lebensraum und dann das Wild, sondern ein natürliches Zusammenspiel der verschiedenen Pflanzen- und Tierarten und eine einfache Logik zwischen Nahrungsangebot- und Nachfrage.

“Hoffnung setzt die Kreisgruppe auf einen verantwortungsvollen Umgang der Behörden mit den in diesem Jahr turnusgemäß aufzunehmenden Vegetationsgutachten. „Die Gutachten zählen den Verbiss an Naturverjüngungen an drei bis vier bestimmten Punkten und vergleichen mit den Werten von vor drei Jahren. Die Erstaussage rot (prozentual schlechter) oder grün ist per se natürlich wissenschaftlich fragwürdig hinsichtlich einer mögli-chen Entwicklung des gesamten jeweiligen Bereiches. Ebenso die Feststellung von z.B. nicht vorhandener Buchenverjüngung im dunklen Fichtenwirtschaftswald. Auf Basis dieser Zählungen hingegen eine konstruktive Diskussion mit den Grundbesitzern über jagdliche Schwerpunkte zur Verstärkung waldbaulicher Aktivitäten zu führen, ist absolut sinnvoll“, so
Pöllmann weiter. „Die Sichtbarkeit des Wildes hat natürlich zusätzlich durch den coronabe-dingten Freizeitdruck in den letzten Ecken sämtlicher Wälder und Grünflächen extrem abge-nommen. Der Streß für das Wild hat dadurch stark zugenommen. Das Verständnis auf den normalen Wegen zu bleiben, ist leider oft nicht vorhanden und Apelle werden zum Leidwe-sen von Landwirten und Jägern gerne ignoriert. Deutlich erschwerte Jagdbedingungen sind die Folge. Das muss bei der Abschussplanung berücksichtigt werden.“ Aktuell wird nicht nur Fichten, sondern auch Buchen und Eichen mangelnde Zukunftsfähig-heit attestiert. Ob die Zukunft unserer Wälder etwas mit Libanonzeder, Esskastanie, Japani-schen Zirkaven oder Colorado Tannen zu tun haben wird, bleibt festzustellen.Tatsache ist: der Zustand des von Menschenhand geprägten, aber für den Planeten so wich-tigen Waldes wird zu 80% von dem für das langsame Wachstum der Bäume zu schnellen Anstieg der Temperatur gefährdet. Ca. 40% der in Bayern vorkommenden Planzen- und Tierarten stehen auf der roten Liste der gefährdeten Arten. „Es wäre jammerschade, wenn man versucht die Jägerschaft zu zwingen, unverhältnismäßig einzugreifen und durch das langjährige Ignorieren der Entwicklung das Reh zum Sündenbock zu machen. Bisher wurden Abschusspläne noch nie gesenkt. Der Verbiss ist hingegen eine Größe, die sich über die letzten Jahrzehnte reduziert hat. Die Jägerschaft versteht sich grundsätzlich als vehementer Anwalt eines gesunden Artenreichtums“, so der Vorsitzende der Brucker Jägerschaft von Hoesslin

Michael Pöllmann

BJV Kreisgruppe Fürstenfeldbruck e.V. im Landesjagdverband Bayern e.V.Jagd, Naturschutz & Passion.

Die BJV Kreisgruppe Fürstenfeldbruck engagiert sich für die Jagd und den Natur-schutz. Die Hege und Pflege unserer Tier- und Pflanzenwelt für einen gesunden Artenreichtum ist Basis unseres Handelns.

 

Herzlichen Glückwunsch!

Lya Frank, Tochter von Hegegemeinschaftsleiter Alexander Frank, hat mit 15 Jahren die Jägerprüfung bestanden und ist damit die jüngste Jägerin im Landkreis Fürstenfeldbruck. Lya hat noch viel vor: neben der Jagd und dem eigenen Jagdhund soll erst das Abitur und im Idealfall später ein Biologiestudium folgen. Wir gratulieren der sympathischen Jesenwangerin herzlich und drücken für alle weiteren Pläne die Daumen !

 

Schießstandbesuche, Stand 8.3.2021

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit in Kraft treten der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV) am 08.03.2021 hat der Wert der 7-Tage-Inzidenz in den einzelnen Landkreisen und kreisfreien Städten weiter an Bedeutung gewonnen.

Wir bitten zu beachten, dass auch im Bereich der Jagd (z. B. Jagen und Arbeiten im Revier) strikt auf die Einhaltung der an die 7-Tage-Inzidenz gekoppelten

„Schießstandbesuche, Stand 8.3.2021“ weiterlesen

Jagd und Corona, Stand 21.1.2021

Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Mitglieder

das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat mit Schreiben vom 13.01.2021 die Auswirkungen der 11. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung auf die Jagd beschrieben. Von grundsätzlicher Bedeutung ist, dass das Verbot von touristischen Tagesausflügen bei einer7-Tages-Inzidenz von über 200 Fällen pro 100.000 Einwohner im jeweiligen Landkreis für die Jagd nicht relevant ist:

„Das Verlassen des Umkreises von 15 Kilometern um den Wohnort zur Jagdausübung ist in Abstimmung mit dem Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege gestattet.“

Darüber hinausgehende Informationen können dem Wildtierportal unter

www.wildtierportal.bayern.de

entnommen werden.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. rer.silv. Joachim Reddemann

Hauptgeschäftsführer

 

2020, das Jahr, das Alles veränderte

2020 begann , wie jedes Jahr, neue Pläne zur Jagd, zum Urlaub …, dann betrat Corvid 19 die Bühne, und Alles veränderte sich,  alle Pläne wurden Makulatur, gewohntes Verhalten veränderte sich über Nacht. Das einzig Positive war die wachsende Solidarität der Bevölkerung, selbst Länder begannen an einem Strang zu ziegen. Dieses Jahr, die Queen nannte einst ein solches Jahr Annus Horribilis, schreckliches Jahr, nähert sich dem Ende. Hoffen wir, dass Corvid 19 seine gestalterische Bedeutung verliert, und wir uns wieder anderen Tätigkeiten widmen können.

Danke an Alle, die für uns, gegen den Virus kämpfen, Ärzte, Krankenschwestern, der gesamte Sozialbereich und viele Ungenannte.

Ich möchte Ihnen Allen vor allem Gesundheit wünschen, Blicken Sie positiv in die Zukunft.. Eine Herausforderung wird der Kampf gegen die ASP sein, der Verband wird sein neues Gesicht zeigen, es bleibt spannend

Frohe Weihnachten, einen guten Rutsch Richtung 2021

Peter Schmid, Admin der Webseite www.bjv-ffb.de

 

 

 

Jagd und Corona , Informationen vom BJV Stand 18.12.20

Jagd und Corona

Das Bayerische Landwirtschaftsministerium hat dem BJV die aktuellen Regelungen zur Jagd nach der 11. Bayer. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung übermittelt. Sie finden das Schreiben zu Ihrer Information im Anhang.  Das Wichtigste zusammengefasst:

  • Die Einzeljagd und Revierarbeiten sind weiterhin mit max. fünf Personen aus dem eigenen und einem zweiten Hausstand möglich
  • Für die Schwarzwildbejagung darf man die Wohnung auch während der Ausgangssperre verlassen
  • Bewegungsjagden sind mit einer Ausnahmegenehmigung Ihrer Infektionsschutzbehörde im Landkreis möglich. Den aktualisierten Musterantrag finden Sie im Anhang

Musterantrag zur Genehmigung von Bewegungsjagden

  • Übernachten im Rahmen einer genehmigten Jagdveranstaltung ist möglich
  • Die Jägerprüfung findet statt, voraussichtlicher Beginn der Prüfung 1/2021 ist der 2. Februar 2021
  • Jagdgenossenschaftsversammlungen sind möglich, wenn zwingend notwendig
  • Hundeausbildung ist nicht erlaubt
  • Geschäfte für Jagdbedarf sind geöffnet

Alle weiteren wichtigen Informationen finden Sie auch unter: https://www.wildtierportal.bayern.de/corona

Wir wünschen Ihnen noch eine schöne Vorweihnachtszeit, bleiben Sie gesund!
Mit besten Grüßen und Waidmannsheil  Ihr BJV-Team

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Dr. Gertrud Helm

Referentin für Öffentlichkeitsarbeit

Informationen zur Jagdausübung vom 9.12.2020

Liebe Jägerinnen und Jäger,
folgende Information wurde heute Abend durch das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zur Ausübung der Jagd ab heute, 09.12.2020, während der Gültigkeit der 10. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung veröffentlicht:
Jagen und Arbeiten im Jagdrevier einschließlich Hochsitzbau, etc. stellen als Bewegung an der frischen Luft einen triftigen Grund zum Verlassen der eigenen Wohnung dar. Allerdings ist dies ausschließlich allein, mit den Angehörigen des eigenen Hausstands sowie mit den Angehörigen eines weiteren Hausstands zulässig, solange dabei eine Gesamtzahl von insgesamt fünf Personen nicht überschritten wird. Die zu diesen Hausständen gehörenden Kinder unter 14 Jahren bleiben für die Gesamtzahl außer Betracht. Jeder Jäger muss dafür Sorge tragen, dass jagdliche Handlungen insbesondere „nach dem Schuss“ (bspw. Nachsuche, Wildbergung, Wildversorgung, Trichinenprobe, Radiocäsium-Untersuchung oder Abgabe von Wildbret) nach diesen Vorgaben zur Personenanzahl erfolgen.
Bei einem Inzidenzwert von über 200 sind die Regelungen zur Ausgangssperre von 21 – 05 Uhr zu beachten. Danach ist der Aufenthalt in dieser Zeit außerhalb der eigenen Wohnung untersagt, es sei denn, es liegt einer der Ausnahmegründe der § 25 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe a bis h der 10. BayIfSMV vor. Die Ausübung der Jagd auf Schwarzwild zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest stellt einen Ausnahmegrund im Sinn des § 25 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe h der 10. BayIfSMV dar und begründet während der nächtlichen Ausgangsbeschränkung die Zulässigkeit des Aufenthalts außerhalb der eigenen Wohnung.
Wird die Jagd außerhalb Bayerns in einem Risikogebiet (Gebiete außerhalb der Bundesrepublik Deutschland) nach der aktuellen Veröffentlichung des Robert Koch-Instituts (RKI) über die Einstufung als Risikogebiet ausgeübt, so sind bei der Rückreise in den Freistaat Bayern die Regelungen der geltenden Einreise-Quarantäneverordnung zu beachten. Wir weisen darauf hin, dass in der EQV die Regelung zum „kleinen Grenzverkehr“ entfallen ist, so dass keine Ausnahme von der Einreisequarantäne mehr für Personen besteht, die sich im Rahmen des Grenzverkehrs mit Nachbarstaaten weniger als 24 Stunden in einem Risikogebiet nach § 1 Abs. 5 aufgehalten haben oder für bis zu 24 Stunden in das Bundesgebiet einreisen.
Vom 23.-26.12.2020 gilt vorübergehend eine Höchstzahl von 10 Personen.