Jagd und Corona, Stand 21.1.2021
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Mitglieder
das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat mit Schreiben vom 13.01.2021 die Auswirkungen der 11. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung auf die Jagd beschrieben. Von grundsätzlicher Bedeutung ist, dass das Verbot von touristischen Tagesausflügen bei einer7-Tages-Inzidenz von über 200 Fällen pro 100.000 Einwohner im jeweiligen Landkreis für die Jagd nicht relevant ist:
„Das Verlassen des Umkreises von 15 Kilometern um den Wohnort zur Jagdausübung ist in Abstimmung mit dem Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege gestattet.“
Darüber hinausgehende Informationen können dem Wildtierportal unter
www.wildtierportal.bayern.de
entnommen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. rer.silv. Joachim Reddemann
Hauptgeschäftsführer
2020, das Jahr, das Alles veränderte
2020 begann , wie jedes Jahr, neue Pläne zur Jagd, zum Urlaub …, dann betrat Corvid 19 die Bühne, und Alles veränderte sich, alle Pläne wurden Makulatur, gewohntes Verhalten veränderte sich über Nacht. Das einzig Positive war die wachsende Solidarität der Bevölkerung, selbst Länder begannen an einem Strang zu ziegen. Dieses Jahr, die Queen nannte einst ein solches Jahr Annus Horribilis, schreckliches Jahr, nähert sich dem Ende. Hoffen wir, dass Corvid 19 seine gestalterische Bedeutung verliert, und wir uns wieder anderen Tätigkeiten widmen können.
Danke an Alle, die für uns, gegen den Virus kämpfen, Ärzte, Krankenschwestern, der gesamte Sozialbereich und viele Ungenannte.
Ich möchte Ihnen Allen vor allem Gesundheit wünschen, Blicken Sie positiv in die Zukunft.. Eine Herausforderung wird der Kampf gegen die ASP sein, der Verband wird sein neues Gesicht zeigen, es bleibt spannend
Frohe Weihnachten, einen guten Rutsch Richtung 2021
Peter Schmid, Admin der Webseite www.bjv-ffb.de
Neue Regelung für Aufwandsentschädigung für Schwarzwild, Wichtig !!!!!
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Mitglieder
das Bayerische Verbraucherschutzministerium hat neue Regelungen für die Aufwandsentschädigung von Schwarzwild herausgegeben. Danach gilt ab sofort eine Dokumentationspflicht für die Aufwandsentschädigung. „Neue Regelung für Aufwandsentschädigung für Schwarzwild, Wichtig !!!!!“ weiterlesen
Jagd und Corona , Informationen vom BJV Stand 18.12.20
Jagd und Corona
Das Bayerische Landwirtschaftsministerium hat dem BJV die aktuellen Regelungen zur Jagd nach der 11. Bayer. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung übermittelt. Sie finden das Schreiben zu Ihrer Information im Anhang. Das Wichtigste zusammengefasst:
- Die Einzeljagd und Revierarbeiten sind weiterhin mit max. fünf Personen aus dem eigenen und einem zweiten Hausstand möglich
- Für die Schwarzwildbejagung darf man die Wohnung auch während der Ausgangssperre verlassen
- Bewegungsjagden sind mit einer Ausnahmegenehmigung Ihrer Infektionsschutzbehörde im Landkreis möglich. Den aktualisierten Musterantrag finden Sie im Anhang
Musterantrag zur Genehmigung von Bewegungsjagden
- Übernachten im Rahmen einer genehmigten Jagdveranstaltung ist möglich
- Die Jägerprüfung findet statt, voraussichtlicher Beginn der Prüfung 1/2021 ist der 2. Februar 2021
- Jagdgenossenschaftsversammlungen sind möglich, wenn zwingend notwendig
- Hundeausbildung ist nicht erlaubt
- Geschäfte für Jagdbedarf sind geöffnet
Alle weiteren wichtigen Informationen finden Sie auch unter: https://www.wildtierportal.bayern.de/corona
Wir wünschen Ihnen noch eine schöne Vorweihnachtszeit, bleiben Sie gesund!
Mit besten Grüßen und Waidmannsheil Ihr BJV-Team
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Gertrud Helm
Referentin für Öffentlichkeitsarbeit
Gemeinsame Stellungnahme der Verbände zum Bundesjagdgesetz
Der BJV hat federführend bei der gemeinsamen Stellungnahme der jagdlichen Verbände Deutschlands zum Entwurf des Bundesjagdgesetzes mitgearbeitet. Sie finden die Stellungnahme der Verbände im Anhang.
Jagen während der Ausgangssperre, Stand 18.12.20
Sehr geehrte Mitglieder
nach der aktuellen Infektionsschutzverordnung gelten auch für die Jagd bestimmte Einschränkungen.
Die Bejagung des Schwarzwilds zur Bekämpfung des ASP gilt als Ausnahme von der Ausgangssperre nach 21.ooh:
„Zudem sind die Regelungen zur landesweiten Ausgangssperre von 21 – 05 Uhr zu beachten. Danach ist der Aufenthalt in dieser Zeit außerhalb der Wohnung untersagt, es sei denn, es liegt einer der Ausnahmegründe des § 3 der 11. BayIfSMV vor.
Die Ausübung der Jagd auf Schwarzwild zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest stellt einen Ausnahmegrund im Sinn des § 3 Nr. 7 der 11. BayIfSMV dar und begründet während der nächtlichen Ausgangssperre die Zulässigkeit des Aufenthalts außerhalb der Wohnung.
Das Versorgen von verletztem Wild begründet ebenfalls während der nächtlichen Ausgangssperre den Aufenthalt außerhalb der Wohnung (§ 3 Nr. 6 der 11. BayIfSMV).“ zitiert nach der Webseite:
https://www.wildtierportal.bayern.de/jagd/242064/index.php
Textübernahme mit Ausschluss jeglicher Haftung
Wahl des Präsidiums, das Ergebnis
Es wurden folgende Personen für die nachfolgend genannten Positionen im Präsidium gewählt:
Präsident: Ernst Weidenbusch
Vizepräsident: Eberhard Freiherr von Gemmingen-Hornberg
Weitere Vizepräsidenten: Roland Weigert, Sebastian Ziegler
Landesschatzmeisterin: Julia Wiese
Justitiarin: Dr. Diane Schrems-Scherbarth
Beisitzer: Robert Pollner, Markus Landsmann
Der Vorstand der Kreisgruppe wünscht dem neuen Präsidium viel Erfolg für die kommenden Jahre
Informationen zur Jagdausübung vom 9.12.2020
Vogelgrippe Stand 2.12.20
Vogelgrippe
Tausende Wildvögel sind an der Nord- und Ostseeküste bereits der Geflügelpest zum Opfer gefallen. Eine Zusammenfassung der aktuellen Entwicklung der Vogelgrippe in Deutschland und in Bayern finden Sie im Anhang.
Afrikanische Schweinepest 2.12.20
Afrikanische Schweinepest
in Brandenburg werden immer noch tote Wildschweine gefunden, die ASP-positiv getestet werden. Im Moment sind jedoch nur die Kernzonen der Ausbruchsgebiete betroffen. Insgesamt erhöhte sich die Anzahl der amtlich bestätigten Fälle von ASP im Wildschweinbestand in Deutschland auf insgesamt 185. Davon wurden 177 in Brandenburg und 8 in Sachsen nachgewiesen.
Drei Wochen nach der ersten amtlichen Bestätigung der ASP in Sachsen ist nun die erste flächendeckende Fallwildsuche dort abgeschlossen worden. Im gefährdeten Gebiet (rund 13.500 Hektar), wurden insgesamt 53 Kadaver gefunden. Bei sieben toten Wildschweinen konnte das Virus nachgewiesen werden. Alle positiven ASP-Funde in Sachsen wurden im grenznahen Bereich zu Polen gemacht. Nach offiziellen Angaben waren rund 170 Personen und 6 Jagdhunde und auf dem 8.000 Hektar umfassenden Truppenübungsplatz 100 Soldaten bei der Suche nach Schwarzwildkadavern im Einsatz.
In Brandenburg steht die erste so genannte weiße Zone um das erste Kerngebiet kurz vor dem Abschluss. Insgesamt werden dort 125 Kilometer Zaun errichtet, die letzten 12 Kilometer fehlen noch, dann ist die doppelte Umzäunung des Kerngebiets um den ersten Fundort geschlossen. Sobald auch der innere Ring endgültig geschlossen ist, soll, so das zuständige Ministerium, mit der Entnahme der Wildschweine begonnen werden.
Aktuelles zum Tierseuchengeschehen in Deutschland, sofern die Jagd betroffen ist, Stand 20.11.20
Neues aus Feldkirchen, Stand 20.11.20
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Mitglieder
für großes Medienecho sorgte diese Woche die Erhöhung der
Aufwandsentschädigung für Schwarzwild für den Zeitraum vom 1. Dezember 2020 bis 31. März 2021
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Mitglieder
die Arbeit des BJV trägt Früchte: Vom Bayerischen Kabinett wurde in den
Informationen vom BJV, Hundesteuer, Stand 18.11.20
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Mitglieder
das Bayerische Innenministerium hat eine neue Mustersatzung für die Regelung
„Informationen vom BJV, Hundesteuer, Stand 18.11.20“ weiterlesen

