Keine Registrierpflicht nach dem Verpackungsgesetz
Für Verwirrung sorgte das neue Verpackungsgesetz, welches am 01. Januar 2019 die Verpackungsverordnung ablöste.
Durch die Registrierpflicht fürchteten viele Jäger, die ihr Wildbret vakuumiert, also verpackt abgeben, zusätzlichen Aufwand und Kosten.
Es zeigte sich jedoch, dass dies für die meisten nicht relevant sein wird, da „Tätigkeiten, die steuerrechtlich als Liebhaberei bzw. Hobby bewertet werden und daher nicht in derSteuererklärung berücksichtigt werden dürfen/müssen, danach nicht gewerbsmäßig imSinne des VerpackG sind“ (Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister, Stand Dezember2018).
Korrekte Etikettierung nach Lebensmittelinformations-Verordnung
Die Lebensmittelinformations-Verordnung gilt für Lebensmittelunternehmer auf allen Stufen der Lebensmittelkette, für alle Lebensmittel, die für den Endverbraucher bestimmt sind. Zwingend zu kennzeichnen sind:
• Bezeichnung des Lebensmittels und Nettofüllmenge im selben Sichtfeld des Etiketts
• Grund- und Endpreis
• Mindesthaltbarkeits- beziehungsweise Verbrauchsdatum
• Lagertemperatur
• ggf. Anweisungen für Aufbewahrung oder Verwendung
• Lebensmittelunternehmer
• Herkunft/Ursprungsland
• ggf. EU-Identifikationszeichen, Zutatenliste (QUID), Allergene
• ggf. Gebrauchsanleitung. Fertige Klebeetiketten, mit den für wildbretvermarktende Jäger relevanten Angaben, können z. B. im Online-Shop der BJV-Service GmbH (www.bjv-service.de) erworben werden.
Zusammengestellt von Johannes Maidhof, Jägervereinigung Spessart-Aschaffenburg